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Ausschreibungsdetails

Reengineering Geoproxy 4.0

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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09.09.2021

18.10.2021 10:00

18.10.2021 10:00

TMIL_47_01

Thüringen: Thüringer Ministerium fürDigitales und Infrastruktur

11.10.2021 11:59

2021/S 176-458150

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Referat 47 'Geoinformationswesen und Vermessungsstellen'
Ort: Erfurt
NUTS: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Reengineering Geoproxy 4.0

TMIL_47_01

II.1.2)
CPV-Code

Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit dem Auftrag ist das Reengineering der Geodateninfratsruktur Thüringens (GDI-Th) sowie der anschließende Systemservice vorgesehen. Die aktuelle Umgebung wird seit 2008 betrieben und wurde von dort an stetig weiterentwickelt. Die GDI-Th soll in Bezug auf die angeschlossenen und produktiven Prozess schrittweise bis 2025 auf den Stand der Technik gebracht werden.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Mit dem Auftrag ist das Reengineering der Geodateninfratsruktur Thüringens (GDI-Th) sowie der anschließende Systemservice vorgesehen. Die aktuelle Umgebung wird seit 2008 betrieben und wurde von dort an stetig weiterentwickelt. Die GDI-Th soll in Bezug auf die angeschlossenen und produktiven Prozess schrittweise bis 2025 auf den Stand der Technik gebracht werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:144

optional beim Systemservice

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formulars Angebotsschreiben zu erfolgen, andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw.

Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das

Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der

erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der

dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister

oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand

wiedergibt.

2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger

als 2 DIN A4 Seiten)beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und

die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.

3) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe

gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten

Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben

zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §

123 Abs.5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach

§ 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB

zu ermöglichen.

4) Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe

gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §

19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes,

soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen;Soweit Tatbestände

nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer

Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der

Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die

Eignung zu ermöglichen.

5) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen

Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den

letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;

2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des

ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben;

3) Das Unternehmen erklärt, dass es über eine bestehende

Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und reicht zum Nachweis als Anlage

eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten

Risiken und der jeweiligen Deckungssummen ein. Die Deckungssummen für die

infragekommenden Risiken müssen mindestens den Angebotspreis über

die Systemerstellung abdecken.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens

in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;

b) Das Unternehmen benennt erbrachte Leistungen, die mit der

ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen) und macht die

nachfolgenden Angaben.

-Beziechnung des Projektes, das Gegenstand der Referenzleistung ist,

-quantitative Aussage zu Anzahlen der Zugriffe oder Verfahren oder Anwender (circa),

-Ausführungszeitraum (von...bis),

-Inhalt der im Rahmen der Referenz erbrachten Leistungen,

-Auftraggeber der referenz mit Name und Adresse,

-Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber der Referenz mit

Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Es sind dabei folgende Mindestanforderungen zu beachten:

-2 Referenzen zu Arbeiten in Geodateninfrastrukturen (unter Berücksichtigung

der Durchführungsbedingungen zu Netzdiensten in der Leistungsbeschreibung),

-2 Referenzen zur Zusammenarbeit mit Rechenzentren in Bezug auf den

Betrieb und den Umfang vgl. Container-Anwendungen,

-2 Referenzen betreffend die Programmierung von Clienttechnologien, welche

OGC-Standards verarbeiten und Open-Source sind,

-2 Referenzen betreffend die Programmierung von Container-Anwendungen

in Kubernetes,

-1 Referenz betreffend die Programmierung zu Benutzerverwaltungen und dem

Umgang mit geschützten Diensten (vgl. Thüringer Servicekonto oder Nutzerkonto Bund)

Ein Referenzobjekt kann dabei zugleich auch mehrere der vorgenannten Forderungen

erfüllen.

c) Erklärung zur Qualifikation von Mitarbeitern

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

18.10.2021

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

29.12.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.10.2021

10:05

Erfurt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1) Eigungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und

finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten

anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des

rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen

bestehender Verbindungen.

In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von

diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen und die unter Ziff. III.1)

der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese

Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärung und Nachweise zur

Eignung zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer

eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht. dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle

der Auftragvergabe an dne Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die

benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).

Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmen nach Ablauf

der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können

nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter

dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen.

Dabei muss der Bieter nachweisen, das durch die Änderung die Eigung des Bieters nicht

nachteilig verändert wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche Leistungsfähigkeit

eines anderen Unternehmen berufen kann, wenn dieses im Fall der Auftragserteilung

die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die

erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für

die Auftragsausführung eine entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des

Bieters und des anderen Unternehmens sicherzustellen.

2) Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu

bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche

Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter

/Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf

Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für

diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen

Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und

„Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des

Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung

des Nachunternehmen zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und

„Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot

einzureichen.

Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:

-entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu

erbringenden Leistungen erbringen wird,

-und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung

unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.

3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das

geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder

der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass §1GWB

wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse

verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten

Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist

anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft

maßgeblich waren.

Weiter ist zu erklären, dass:

-das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG

rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,

-das geschäftsführende Mitglied auf Wunsch des Auftraggebers die Koordination der

Leistungserbringung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft ohne

gesonderte Vergütung übernimmt, sodass das geschäftsführende Mitglied gegenüber

dem Auftraggeber dann als alleiniger fachlicher Ansprechpartner der

Bietergemeinschaft fungiert,

-das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung

Zahlungen anzunehmen und,

-alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.

Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und

Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.

4) Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist es erforderlich, dass eine

Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine Rechtsform annimmt, die eine

gesamtschuldnerische Haftung begründet, § 43 Abs. 3 VgV.

5) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter

Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.

evergabe-online.de).


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt/ Geschäfststelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.09.2021



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