Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=412048Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projektbegleitung für die Forschungsinfrastruktur "Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR)" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
04514-7/5(2021)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
Der Auftraggeber (AG) beauftragt einen Dienstleister (Auftragnehmer, AN) mit der Projektbegleitung des FAIR-Projektes. Die Projektbegleitung (PB) soll für das FAIR-Projekt folgende Aufgabenbereiche übernehmen bzw. das BMBF darin unterstützen:
- Beobachtung und Analyse der Projektsteuerung bzw. des Projektmanagements.
- Unterstützung bei technischen Fragen des Ingenieur- und Bauwesens.
- Ständige Kostenkontrolle im Verlauf des FAIR-Projekts.
- Beobachtung und Analyse des Projektcontrollings bei FAIR.
- Unterstützung bei der Bewertung von Fragen, die sich auf wissenschaftliche As-pekte des FAIR-Projekts beziehen.
- Unterstützung in Fragen der Aufsicht über die beteiligten Einrichtungen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen.
- Unterstützung bei zuwendungsrechtlichen Fragestellungen.
Deutschland (DE, NUTS 0)
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
01.01.2022
31.12.2025
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre und anschließend zweimalig jeweils um bis zu einem Jahr, bis längstens zum 31.12.2029.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre und anschließend zweimalig jeweils um bis zu einem Jahr, bis längstens zum 31.12.2029.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
04.10.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2021
04.10.2021
13:00
BMBF-Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
01.09.2021