Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411354Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines Bürger-Service-Centers für das Bundesministerium für Bildung und Forschung
04513-8-1(2021)
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
Dienstleistungen
Das BMBF sucht für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem 01.02.2022 mit der Option zu einer Verlängerung um bis zu zwei Jahre einen Betreiber für einen Bürgerservice.
Hauptkontaktstelle für Fragen von Bürgerinnen und Bürger an das BMBF ist die Telefonzentrale, über die telefonische und schriftliche Anfragen eingehen. Auf Grund der immer größer werdenden Vielzahl der Anfragen beauftragt das BMBF externe Dienstleister damit, einen Teil der eingehendenden telefonischen und elektronischen Anfragen zu bearbeiten. Vorrangiges Ziel des Bürgerservice ist die professionelle (d.h. schnelle, verständliche, höfliche) sowie qualitativ hochwertige (d.h. kompetente und inhaltlich richtige) Beantwortung von Bürgeranfragen, die an das BMBF gerichtet sind. Weitere Ziele sind derzeit eine nicht rechtsverbindliche Beratung von Bürgerinnen und Bürgern vor allem bei Fragen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG) sowie eine Weiterbildungsberatung. Diese inhaltliche Beratung erfordert große Flexibilität bei hohem Service Level und gleichbleibend hoher Qualität der Auskunfts- und Beratungsgespräche über verschiedene - auch barrierefreie - Kommunikationskanäle.
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
s. Ziffer II.1.4 und Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium Name: Konzepte in den fünf Katergoriern „Neue Hotline“, „Akute Hotline“, „Inhaltliche Qualifikation“, “Bürgeranfragen Service-Hotline“, “Bürgeranfragen BAföG“ / Gewichtung: 50
Preis Gewichtung: 50
01.02.2022
31.01.2024
Option zu einer Verlängerung um bis zu zwei Jahre.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2).
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
01.10.2021
12:00
- Deutsch (DE)
01.02.2022
01.10.2021
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergan-gen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung
informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen
Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend
gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen
spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung o-der zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
31.08.2021