Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatzstiefel THW
B 23.18 - 0556/19/VV : 1
Sicherheitsschuhe (18830000)
Lieferauftrag
Lieferung von Einsatzstiefeln THW
Sicherheitsschuhe (18830000)
Mettmann (DEA1C, NUTS 3)
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Talburgstr. 52, 42579 Heiligenhaus
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Logistikzentrum, Westring 17, 40721 Hilden
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 21.000 Stück Einsatzstiefel THW
Weitere Bestellungen aus Rahmenvereinbarung, ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
- 21.000 Stück Einsatzstiefel THW
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beläuft sich auf 42.000 Stück Einsatzstiefel THW. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 42.000 Stück Einsatzstiefel THW abgerufen werden können.
Laufzeit in Monaten:24
Die Auftraggeberin hat die Option den Vertrag um zwei Jahre zu verlängern.
Es besteht keine Verpflichtung der Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte ein gültiges Zertifikat nach ISO 14001, oder eines vergleichbaren Umweltmanagementsystems mit dem Angebot ein. Die Bescheinigung über das bestehende Umweltmanagementsystem muss von einer unabhängigen und akkreditierten europäischen Stelle ausgestellt worden und zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein. Gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen sind zugelassen, wenn der Bieter die Gleichwertigkeit nachweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
04.11.2021
11:30
- Deutsch (DE)
25.01.2022
04.11.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
- Mit dem Angebot ist ein Paar Einsatzstiefel THW in der deutschen Schuhgröße 42 einzureichen.
- Mit dem Angebot ist ein Querschnitt eines Einsatzstiefels in der deutschen Schuhgröße 42 einzureichen.
- Mit dem Angebot ist eine schriftliche Bestätigung mit Ablaufbeschreibung für einen Reparaturservice des Herstellers vorzulegen.
- Mit dem Angebot ist eine EG-Baumusterprüfbescheinigung einzureichen.
- Mit dem Angebot ist ein Prüfbericht eines unabhängigen akkreditierten Prüfinstitutes über die Einhaltung der Mindestanforderungen HI1, CI, SRC, Kategorie F1PA gemäß DIN EN 15090 einzureichen.
- Mit dem Angebot ist die Bestätigung eines unabhängigen akkreditierten Prüfinstitutes über die Ausführung der orthopädischen Zurichtung des Herstellers vorzulegen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
27.08.2021