Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411273Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation BMBF-geförderter Maßnahmen im Rahmen der AlphaDekade
04513-3/19(2021)
Administrative Dienste im Bildungswesen (75121000)
Dienstleistungen
Gegenstand dieses Auftrags ist die Evaluation der Fördermaßnahmen des BMBF im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung 2016 - 2026 (AlphaDekade) hinsichtlich der Zielerreichung, Wirkungen und Wirtschaftlichkeit. Zu erfassen und zu bewerten sind die bereits abgeschlossenen und die laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die in den Förderschwerpunkten "Arbeitsorientierte Alphabetisierung und Grundbildung", "Lebensweltliche Alphabetisierung und Grundbildung" und "Forschung" sowie als solitäre Projekte (ohne Zuordnung zu einem Förderschwerpunkt) umgesetzt werden. Darauf aufbauend sollen die programmatische Ausrichtung der BMBF-Fördermaßnahmen im Rahmen der AlphaDekade überprüft und Empfehlungen für eine Fortführung der Förderschwerpunkte und eine mögliche Nachfolgemaßnahme der AlphaDekade ab 2027 gegeben werden.
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe II.1.4)
01.01.2022
30.06.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
18.10.2021
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2022
18.10.2021
12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Das Verfahren zur Nachprüfung dieser Vorgabe durch die Vergabekammer richtet sich nach den Vorschriften §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
27.08.2021