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Ausschreibungsdetails

Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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03.09.2021

04.10.2021 23:59

04.10.2021 23:59

ZVS-04812-5/36

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

03.09.2021 13:45

2021/S 172-449397

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstrasse 1
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-995272812
Fax: +49 228-995272253
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411104

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022

ZVS-04812-5/36

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen.

Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen.

Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor.

Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings.

Parallel zur Arbeit des Auftragnehmers wird eine nach § 32 SGB IX zuständige Stelle die Bewilligung und damit verbundene Administration der Träger der EUTB® übernehmen.

Der Auftragnehmer muss zwingend mit der zuständigen Stelle für die Administration zusammenarbeiten, damit die EUTB® erfolgreich weitergeführt werden kann.

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (75110000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Die Leistungserbringung ist ortsungebunden.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:60

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

2 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411104&criteriaId=16053


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

04.10.2021

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.12.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.10.2021

00:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Postanschrift: Rochusstrasse 1
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-995271604
Fax: +49 228-995272253
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Tel.: +49 228/9499-0

Fax: +49 228/9499-163

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.

Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

01.09.2021


Eignungskriterien



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