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Ausschreibungsdetails

Forschungsvorhaben zum Thema Die Verbraucherin und der Verbraucher als Akteurin und Akteur in der Lieferkettenregulierung: Eine Verbrauchersicht auf menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette

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29.08.2021 (letzte Änderung am 11.11.2021)

04.10.2021 14:00

III 3 - 7000/1-29-33

Bundesamt für Justiz

11.11.2021 15:08

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Fax:+49 228-994105592
Hauptadresse: https://www.bmjv.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Forschungsvorhaben zum Thema Die Verbraucherin und der Verbraucher als Akteurin und Akteur in der Lieferkettenregulierung: Eine Verbrauchersicht auf menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette

III 3 - 7000/1-29-33

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie Verbraucherschutz sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Diskurs über Wirtschaft und Menschenrechte einbezogen werden können. Im Kern sollen zwei zentrale Fragen beantwortet werden: Erstens, wie ermöglichen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ein bestehendes subjektives Interesse an einem im Einklang mit Menschenrechten stehenden Konsum in tatsächliches Konsumverhalten umzusetzen? Zweitens, können individuelle und kollektive Instrumente des Verbraucherschutzrechts genutzt werden, um die Zielsetzungen der Lieferkettenregulierung zu stärken, und wenn ja, welche? Das Forschungsvorhaben soll Vorschläge entwickeln, wie die durch die Regulierung der Sorgfaltspflichten verbesserte Transparenz in Lieferketten auch für Verbraucherinnen und Verbraucher fruchtbar gemacht werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob und wie Informationen über die Herkunft bzw. die Herstellungsbedingungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Grundlage für eine Kaufentscheidung vermittelt werden können. Die Rolle von Zertifizierungen und geschützten Markenbezeichnungen soll einbezogen werden. Gleichzeitig soll es auch der Frage nachgehen, ob verbraucherpolitische Instrumente (z. B. Klagemöglichkeiten für Verbraucherschutzverbände) zur Verwirklichung des Ziels menschenrechtskonformer Lieferketten beitragen können.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

155.100,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden, soweit dies nach Einschätzung der Auftraggeberin mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vertretbar ist, in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Forschungsvorhaben setzt dabei auf dem sich ändernden Rollenverständnis der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers als Mitgestalterin bzw. Mitgestalter des Produktions-Konsumsystems auf. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und insbesondere in Verbindung mit Ziel #12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, befindet sich auch das Verbraucher(schutz)recht im Wandel: Es basierte lange auf dem Konzept des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher als der strukturell unterlegenen Partei und der Gewährleistung eines möglichst ungehinderten Konsums. Es verfolgte das Ziel, Beschränkungen von Verbraucherinnen- und Verbraucherrechten abzubauen. Unter dem Leitbild des nachhaltigen Konsums werden nun verbraucherpolitische Instrumente entwickelt, die eine Transformation des Konsumverhaltens gestalten sollen. Die fünfjährige Verbraucheragenda der Europäischen Kommission vom 13. November 2020 (COM (2020) 696 final) verfolgt etwa das Ziel, es Verbraucherinnen und Verbrauchern durch ihre Kaufentscheidungen zu ermöglichen, den ökologischen und digitalen Wandel bewusst mitzugestalten.

Das Forschungsvorhaben soll untersuchen, wie diese verbraucher- und nachhaltigkeitspolitischen Diskussionen auch für den Regelungsbereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ fruchtbar gemacht werden können. Welche Rolle wollen und können Verbraucherinnen und Verbraucher in einer durch die Lieferkettenregulierung geänderten Marktdynamik spielen, um den individuellen Menschenrechtsschutz entlang des Produktionskreislaufes effektiv zu stärken?

Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Kostenplanung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70

Preis Gewichtung: 30

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:10

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

7

Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411068&criteriaId=15461


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

04.10.2021

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

- Referat R A 2 -

Mohrenstraße 37

10117 Berlin

Fax: +49 3018580-9525

oder

Bundesamt für Justiz

- Referat III 3 -

Adenauerallee 99-103

53113 Bonn

Fax: +49 22899410-5592

zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Justiz
Postanschrift:Adenauerallee 99-103
Postleitzahl:53113
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Fax:+49 228-994105592

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

22.09.2021


Eignungskriterien



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

22.09.2021


24.09.2021




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