Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=411068Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsvorhaben zum Thema Die Verbraucherin und der Verbraucher als Akteurin und Akteur in der Lieferkettenregulierung: Eine Verbrauchersicht auf menschenrechtliche Risiken in der Lieferkette
III 3 - 7000/1-29-33
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Mit dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wie Verbraucherschutz sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Diskurs über Wirtschaft und Menschenrechte einbezogen werden können. Im Kern sollen zwei zentrale Fragen beantwortet werden: Erstens, wie ermöglichen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ein bestehendes subjektives Interesse an einem im Einklang mit Menschenrechten stehenden Konsum in tatsächliches Konsumverhalten umzusetzen? Zweitens, können individuelle und kollektive Instrumente des Verbraucherschutzrechts genutzt werden, um die Zielsetzungen der Lieferkettenregulierung zu stärken, und wenn ja, welche? Das Forschungsvorhaben soll Vorschläge entwickeln, wie die durch die Regulierung der Sorgfaltspflichten verbesserte Transparenz in Lieferketten auch für Verbraucherinnen und Verbraucher fruchtbar gemacht werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob und wie Informationen über die Herkunft bzw. die Herstellungsbedingungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern als Grundlage für eine Kaufentscheidung vermittelt werden können. Die Rolle von Zertifizierungen und geschützten Markenbezeichnungen soll einbezogen werden. Gleichzeitig soll es auch der Frage nachgehen, ob verbraucherpolitische Instrumente (z. B. Klagemöglichkeiten für Verbraucherschutzverbände) zur Verwirklichung des Ziels menschenrechtskonformer Lieferketten beitragen können.
155.100,00
EUR Euro
Berlin (DE300, NUTS 3)
Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden, soweit dies nach Einschätzung der Auftraggeberin mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vertretbar ist, in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt.
Das Forschungsvorhaben setzt dabei auf dem sich ändernden Rollenverständnis der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers als Mitgestalterin bzw. Mitgestalter des Produktions-Konsumsystems auf. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und insbesondere in Verbindung mit Ziel #12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“, befindet sich auch das Verbraucher(schutz)recht im Wandel: Es basierte lange auf dem Konzept des Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher als der strukturell unterlegenen Partei und der Gewährleistung eines möglichst ungehinderten Konsums. Es verfolgte das Ziel, Beschränkungen von Verbraucherinnen- und Verbraucherrechten abzubauen. Unter dem Leitbild des nachhaltigen Konsums werden nun verbraucherpolitische Instrumente entwickelt, die eine Transformation des Konsumverhaltens gestalten sollen. Die fünfjährige Verbraucheragenda der Europäischen Kommission vom 13. November 2020 (COM (2020) 696 final) verfolgt etwa das Ziel, es Verbraucherinnen und Verbrauchern durch ihre Kaufentscheidungen zu ermöglichen, den ökologischen und digitalen Wandel bewusst mitzugestalten.
Das Forschungsvorhaben soll untersuchen, wie diese verbraucher- und nachhaltigkeitspolitischen Diskussionen auch für den Regelungsbereich „Wirtschaft und Menschenrechte“ fruchtbar gemacht werden können. Welche Rolle wollen und können Verbraucherinnen und Verbraucher in einer durch die Lieferkettenregulierung geänderten Marktdynamik spielen, um den individuellen Menschenrechtsschutz entlang des Produktionskreislaufes effektiv zu stärken?
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualitätskriterium Name: Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Kostenplanung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70
Preis Gewichtung: 30
Laufzeit in Monaten:10
7
Bei hinreichender Anzahl geeigneter Bewerber/innen fordert die Auftraggeberin mindestens drei Bewerber/innen zur Angebotsabgabe auf. Sofern genügend geeignete Bewerber/innen zur Verfügung stehen, behält sich die Auftraggeberin vor, die Zahl geeigneter Bewerber/innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sieben zu begrenzen (§ 51 VgV). Hierzu werden diejenigen sieben Bewerber/innen bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Gesamtpunktzahl zur Eignung in der Rangfolge die Ränge 1 bis 7 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
04.10.2021
14:00
- Deutsch (DE)
4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Referat R A 2 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
oder
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
22.09.2021
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