Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=410873Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Stadtentwickung und Raumordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Sozialer Zusammenhalt: Expertengruppe und ressortübergreifende Aktivitäten
10.08.08.45
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Das Projekt hat zwei inhaltliche Schwerpunkte: zum einen soll die Weiterentwicklung des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ zukünftig durch eine Expertengruppe angeregt und begleitet werden. Die Expertengruppe wird vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat berufen werden. Zum anderen haben sich ressortübergreifende Aktivitäten entwickelt die Erfolge des Städtebauförderprogramms „Soziale Zusammenhalt“ unterstützen und langfristig sichern können.
Vom Auftragnehmer werden folgende Leistungen erwartet:
1. Konzeptionelle, fachliche und organisatorische Unterstützung der Expertengruppe
2. Unterstützung der Kooperation mit Partnerressorts
184.873,00
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
siehe Leistungsbeschreibung
184.873,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:26
siehe Leistungsbeschreibung
ja
siehe Leistungsbeschreibung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
29.09.2021
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
29.09.2021
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
25.08.2021