Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Druck, das Versandfertigmachen und die Adressverwaltung der Reihe Was geht? für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
B 17.30 - 0025/21/VV : 1
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung der Heftreihe "Was geht?" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
392.000,00
EUR Euro
Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Adressverwaltung und -pflege, Datenübernahme und -prüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die Verarbeitung, das Versandfertigmachen und Frankierung der für den Versand adressierten Ausgaben für die Übergabe an den Versanddienstleister der bpb sowie die Lieferung der Restauflage der Reihe "Was geht?" (Erstausgaben, Nachdrucke und Neuauflagen) sowie des dazugehörigen Beileger der bpb an das Versandlager der bpb sowie dem Bedarfsträger geschlossen. Der Versand der adressierten Sendungen erfolgt durch den Versanddienstleister der bpb, an den die Sendungen nach dem Versandfertigmachen abgegeben werden.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum von 2021 bis 2022
geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal 2025 zu verlängern.
Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtvolumen von 392.000,00 Euro (ohne MwSt.). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Gesamtvolumen, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 392.000,00 Euro
(ohne MwSt.) abgerufen werden können.
Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption sowie zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumens
seitens der Auftraggeberin.
Preis
392.000,00
EUR Euro
01.12.2021
30.11.2022
Optional besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils
ein Jahr, bis maximal zum 2025 zu verlängern.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur technischen Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Hard- und Software, Maschinenpark) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden. Die geforderten Angaben zur technischen Ausrüstung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens zwei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "Referenzvordruck" zu verwenden und auszufüllen. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Referenzobjekt 1-2 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei Referenzen für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Hinweis: Der Nachweis für die Leistungserbringung Rückstichheftung und Perforation, kann auch durch mehrere Referenzen, die jeweils nur Teilleistungen abbilden, erbracht werden.
- Broschüre
- Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate, auch quadratisch
- Umfang: min. 20 Seiten
- Auflage: ≥ 20.000 Exemplare
- Farbigkeit: mind. 4/4 farbig mit Dispersionslack
- mit Rückstichheftung und einer Perforation
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "06_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
c) Ansprechpartner
Es ist ein fester und ständig erreichbarer Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung und Beratung, sowie ein zweiter Ansprechpartner als Vertreter im Dokument "Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" zu benennen. Darüber hinaus sind außerdem der verantwortliche Ansprechpartner für die Druckvorlagenherstellung und sein Vertreter sowie der Datenschutzbeauftragte zu benennen.
Der Vordruck "Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" ist Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Mit Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.09.2021
11:30
- Deutsch (DE)
30.11.2021
22.09.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.09.2021
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