Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
M/HSB1/LT573/9910-EIT3.2_KD
Messgeräte für die Kleinsatellitenmission
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)
Lieferauftrag
Auftragsgegenstand sind Messgeräte mitsamt optionaler Ausstattung für die Labore im Rahmen des DTEC.BW- Projekts Seamless Radio Access Networks for Internet of Space (SeRANIS).
Die UniBw M gibt einen festen Preis von € 3,22 Mio. (netto) vor und wertet die Angebote auf der 1. Wertungsstufe ausschließlich anhand des Zuschlagskriteriums der Qualität auf Grundlage der inkludierten Ausstattung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Messinstrumente (38300000)
Optische Instrumente (38600000)
Bewertungs- und Testinstrumente (38900000)
Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen (38500000)
Navigationsinstrumente und meteorologische Instrumente (38100000)
Geologische und geophysikalische Instrumente (38200000)
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) hat am 11. August 2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet. DTEC.Bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19-Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Das Forschungsprojekt "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space", kurz SeRANIS, wurde bereits vom BMVg genehmigt und soll nun realisiert werden. In SeRANIS werden drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden geschaffen. Ziel von SeRANIS ist es mit Hilfe der drei aufzubauenden Forschungslabore den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitalisierung zu untersuchen und zu demonstrieren. Die drei Labore "Netzwerke und Technologieelemente", "Experimentalnutzlast" sowie "Experimentelle Satellitentechnik" sollen daher so aufgebaut und ausgestattet werden, dass sich Fragestellungen zum Nutzen und der technologischen Reife
der Schlüsseltechnologien beantworten lassen. Zu den Schlüsseltechnologien und den damit verbundenen Themenbereichen gehören unter anderem:
• Mobile terrestrische 5G / 6G Netzwerke einschließlich der Anbindung an Satellitennetzwerke
• Laserkommunikationsnetzwerke, optische Netzwerke Space-to-Ground und Ground-to-Space
• Internet-of-Things Anwendungen und Technologien
• Experimentelle Nutzlasttechnologien, Laserkommunikation, digitale Signalverarbeitung im Orbit
• Moderne Strukturen der Satellitentechnik
• Resilienz von Satellitensystemen
• Elektrische Antriebssysteme, moderne Satellitenbetriebsverfahren
Besonders herausfordernd ist die Realisierung des Experimentalsatelliten, der im Rahmen von SeRANIS entstehen soll.
Das Projekt-Konsortium für SeRANIS besteht aus zehn universitären Instituten mit 14 Professuren sowie weiteren drei Professuren aus dem Hochschulbereich für Angewandte Wissenschaften (HAW) gebildet. Bis zur vollständigen Einsatzbereitschaft der SeRANIS-Labore werden 4 Jahre benötigt. Einzelne Labore und Laboreinheiten werden früher einsatzbereit sein und sukzessive in Betrieb genommen.
Das Projekt-Konsortium benötigt Messgeräte mitsamt Optionen für die Labore im Rahmen des Projekts SeRANIS.
Die UniBw M gibt einen festen Preis von € 3,22 Mio. (netto) vor und wertet die Angebote auf der 1. Wertungsstufe ausschließlich anhand des Zuschlagskriteriums der Qualität auf Grundlage der inkludierten Ausstattung. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Laufzeit in Monaten:6
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung
vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung von Messgeräten zu Forschungs- und Entwicklungszwecken).
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Liste der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Lieferung von Messgeräten zu Forschungs- und Entwicklungszwecken mit einem Auftragsvolumen von mehr als € 1 Mio. (netto)), unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
2021/S 158-417660
18.10.2021
13:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
18.10.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) in Verbindung mit einer elektronischen Signatur über das in Ziffer
I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche ein Angebot einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
5) Die Frist zur "Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen" ergibt sich aus Ziffer 3.3 der Vergabeunterlagen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
07.10.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.