Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
GNSS Record and Replay System
ZIB 22.33 - 0413/21/VV : 1
Globale Navigations- und Ortungssysteme (GPS oder gleichwertiges System) (38112100)
Lieferauftrag
GNSS Record and Replay System (RPS)
190.000,00
EUR Euro
Oberpfalz (DE23, NUTS 2)
93444 Bad Kötzting - Wettzell
Lieferung von 1 Stück Global Navigation Satellite System - Record and Play System (GNSS-RPS); System zur Aufzeichnung und Wiedergabe von GNSS-Signalen inklusive betriebsfertiger Installation, Inbetriebnahme, Schulung und 4 Jahre Wartungsdienstleistungen gemäß Vergabeunterlagen
190.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Zu II.2.5: Das Angebot mit dem besten Verhältnis aus Leistungspunkten und Preis erhält den Zuschlag. Es können insgesamt 163 Leistungspunkte, davon 100 Punkte pauschal im Falle der vollständigen Erfüllung aller Mindestforderungen (Ausschlusskriterien) und bis zu 63 Punkte für die vollständige Erfüllung von Wertungskriterien erzielt werden. Die Bewertung (Punktevergabe) der einzelnen Leistungsanforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter,bzw. eine Bietergemeinschaft in Frage, der/die keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
— Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 1.4.2021,
— allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003.
Die auf Basis der eingereichten Unternehmensdaten durchgeführte Gewerbezentralregisterabfrage, darf keine negative, auftragsverhindernde Eintragung enthalten.
Einhalten der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 1.4.2021 und allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
28.09.2021
11:30
- Deutsch (DE)
30.11.2021
28.09.2021
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 01.04.2021, sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Zu IV.2.4: Für die Angebotserstellung ist für technische Beschreibungen in Textform auch die englische Sprache zugelassen.
Zu VI.2: Rechnungen sind als eRechnung einzureichen. (Weitere Informationen zur eRechnung sind Teil der Vergabeunterlagen.)
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.09.2021