Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung kraftbetätigte Anlagen Medientechnik im RTG, JKH, PLH, MELH
ZR 5-1133-2021-090-15-BL350
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
Dienstleistungen
Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung und Instandsetzung sowie wiederkehrende Prüfungen an kraftbetätigten Anlagen für Medientechnik in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin-Mitte
Wartung und Inspektion gemäß DIN 31051, Instandsetzungsarbeiten gemäß DIN 31051, Verbesserung gemäß DIN 31051 sowie Prüf- und Sachverständigenleistungen an 75 Anlagen für die kraftbetätigte Medientechnik, die in fünf verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages betrieben werden.
Preis
01.01.2022
31.12.2023
Der Vertrag verlängert sich zweimal um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht jeweils drei Monate vor Ende der Laufzeit von der AG schriftlich gekündigt wird. In jedem Fall endet der Vertrag spätestens mit Ablauf des 31.12.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter muss einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von 90.000 Euro vorweisen können, soweit er die Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung und Instandsetzung sowie wiederkehrende Prüfungen an kraftbetätigten Anlagen für Medientechnik und andere Leistungen betrifft und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Auf Verlangen der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden) vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis muss noch nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
14.09.2021
12:00
- Deutsch (DE)
22.12.2021
15.09.2021
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Die Nichtteilnahme eines Bieters an der zwingenden Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss seines Angebotes. Nähere Angaben hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23.08.2021