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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

RV Dienstleistungen zum GSB/CM für ITZBund (ZIB 12.04 - 9974/20/VV : 1)

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08.08.2021 (last modified at 05.10.2021)

05.10.2021 11:30

05.10.2021 11:30

ZIB 12.04 - 9974/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

05.10.2021 16:45

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Deutschland (DE, NUTS 0)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Zentralstelle IT-Beschaffung
Telefon:+49 22899610-3535
Fax:+49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

RV Dienstleistungen zum GSB/CM für ITZBund

ZIB 12.04 - 9974/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag über Dienstleistungen zum GSB/CM (GSB7) für ITZBund

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

20.000.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung über die Weiterentwicklung des Government Site Builders (GSB7/CM), Schulungen sowie Beratungsleistungen und Umsetzung / Pflege von Hosting-Mandanten im Informationstechnikzentrum Bund

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 20 Millionen € abgerufen werden.

Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

20.000.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende widerspricht.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der jeweilige Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte CMS Entwicklung/Anpassung pro Geschäftsjahr anzugeben. Der Jahresumsatz in dieser Sparte muss jeweils mindestens 2,0 Mio. € pro Geschäftsjahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Anlage "42_Umsatzzahlen_3Jahre"

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen

- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur auftragsgegenständlichen Leistung ein. Hier ist der Bereich auf GSB auf Basis CoreMedia beschränkt, wovon mindestens eine Referenz ein Mindestvolumen von 250.000 € aufweisen muss. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,

• Wert des Auftrages,

• Zeitraum der Leistungserbringung,

• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.

• Für die Referenzen ist die Vorlage "06_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).

Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Qualitätssicherung

Beschreiben Sie die in ihrem Unternehmen etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung, nennen die entsprechend verantwortlichen Mitarbeite und gehen dabei auf die im gegenständlichen Bereich wesentlichen Faktoren ein.

Zusätzlich legen Sie bitte eine entsprechende Zertifizierung bei (z.B. EN ISO 900x ff. etc.), sofern vorhanden.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "10_Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen, z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.

Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Verpflichtungserklärung Scientology

Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die "13_Verpflichtungserklaerung_Scientology" bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Erklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

- entfällt -

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

05.10.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

29.11.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.10.2021

11:35

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarung

(Das ITZBund, die nachfolgend aufgelisteten nutzungsberechtigten Behörden und alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung)

Abkürzung Name

BfDI Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

BR Bundesrat

BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales

HS Bund Hochschule des Bundes

BfS Bundesamt für Strahlenschutz

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

UBA Umweltbundesamt

Bundesbank Bundesbank

BSI Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

ADS Antidiskriminierungsstelle des Bundes

BSG Bundessozialgericht

BISp Bundesinstitut für Sportwissenschaft

BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und 

Verbraucherschutz

PEI Paul‐Ehrlich‐Institut

BStU Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der 

ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

BND Bundesnachrichtendienst

BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

BKG Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

BfJ Bundesamt für Justiz

BVA Bundesverwaltungsamt

BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BKA Bundeskriminalamt

BPOL Bundespolizei

gtai Germany Trade and Invest GmbH

THW Technisches Hilfswerk

KStKGV Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste

BDBOS Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen 

mit Sicherheitsaufgaben

BAMF Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

BKM Bundesbeauftragter für Kultur und Medien

BNetzA Bundesnetzagentur

BMF Bundesministerium der Finanzen

BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BVersA Bundesversicherungsamt

BPA Presse und Informationsamt 

BPRA Bundespräsidialamt

ITZBund Informationstechnikzentrum Bund

DWD Deutscher Wetterdienst

StBA Statistisches Bundesamt

BMI Bundesministerium des Innern

AA Auswärtiges Amt

BA Bundesagentur für Arbeit

BeschA Beschaffungsamt des BMI

BBK Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

BGH Bundesgerichtshof

BMJ Bundesministerium der Justiz

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

BfArm Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

BGR Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

BiB Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

RKI Robert Koch‐Institut

BZSt Bundeszentralamt für Steuern (ZIVIT)

BADV Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (ZIVIT)

BKartA Bundeskartellamt

BVerfG Bundesverfassungsgericht

BfV Bundesamt für Verfassungsschutz

BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 

BAM  Bundesanstalt für Materialforschung und ‐prüfung (BAM) 

Bundesarchiv Bundesarchiv

BfE Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

ZITIS Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

GBA Generalbundesanwalt


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

01.10.2021



Version history

Below, the version history of the notices is displayed. The sorting is done in descending order.

01.10.2021


05.10.2021




01.10.2021


05.10.2021




28.09.2021


28.09.2021




27.09.2021


27.09.2021




17.09.2021


17.09.2021




17.09.2021


17.09.2021




17.09.2021


17.09.2021




17.09.2021


17.09.2021




15.09.2021


15.09.2021




10.09.2021


10.09.2021




10.09.2021


10.09.2021




09.09.2021


09.09.2021




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