Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag für zwei Strahlenschutzbeauftragte am ZA Bremerhaven
341-2021-0298
Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften (79623000)
Dienstleistungen
Arbeitnehmerüberlassung für 2 Strahlenschutzbeauftragte (SSB) für die Terminal-Mobilen-Röntgenanlage (TMR) des ZA Bremerhaven
Ja
alle Lose
Verleihstundensatz
Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften (79623000)
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502, NUTS 3)
Arbeitnehmerüberlassung für 2 Strahenschutzbeauftragte (je Strahelenschutzbeauftragtem ein Los) zur Arbeit an der Terminal-Mobilen-Röntgenanlage des Zollamt Bremerhaven
Preis
Laufzeit in Monaten:12
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere 6 Monate. Die Verlängerung tritt jeweils in Kraft, wenn die Auftraggeberseite dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende in Textform ausdrücklich erklärt und die Auftragnehmerin dem nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat.
nein
nein
Verleihstundensatz
Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften (79623000)
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502, NUTS 3)
Arbeitnehmerüberlassung für 2 Strahenschutzbeauftragte (je Strahelenschutzbeauftragtem ein Los) zur Arbeit an der Terminal-Mobilen-Röntgenanlage des Zollamt Bremerhaven
Preis
Laufzeit in Monaten:12
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere 6 Monate. Die Verlängerung tritt jeweils in Kraft, wenn die Auftraggeberseite dies spätestens sechs Monate vor Vertragsende in Textform ausdrücklich erklärt und die Auftragnehmerin dem nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen hat.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung ins Handelsregister
- Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Unternehmensdarstellung
- Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
09.09.2021
11:00
- Deutsch (DE)
20.10.2021
09.09.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert.
Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
05.08.2021