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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über Lizenzen für Produktionsmusik der Bundeswehr in 2022, 2023 und optional 2024 und 2025, online und auf Festplatten (Q/U2DK/R8509)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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31.07.2021 (letzte Änderung am 12.08.2021)

09.09.2021 13:00

09.09.2021 13:00

Q/U2DK/R8509

Bundeswehrverwaltung

12.08.2021 16:02

2021/S 148-393390

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift:Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl:56073
Ort:Koblenz
NUTS:Koblenz (DEB1, NUTS 2)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat U2.4

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung über Lizenzen für Produktionsmusik der Bundeswehr in 2022, 2023 und optional 2024 und 2025, online und auf Festplatten

Q/U2DK/R8509

II.1.2)
CPV-Code

Tonaufzeichnungen (32353000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Produktionsmusik der Bundeswehr:

Innerhalb der Bundeswehr werden durch die Bw oder von ihr beauftragte Agenturen eine Vielzahl von Video- und Audiobeiträgen sowie Filmen erstellt wie z. B. Social Media Auftritte, Image- und Ausbildungsfilme, Dokumentationen über Auslandseinsätze.

Für all diese Produktionen wird Musik benötigt, die in diesem Projekt als Onlinerepertoire beschafft werden soll. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen der Lieferung von Festplatten mit dieser Produktionsmusik festgelegt; die Beschaffung der Festplatten wird gesondert durch die Dienststellen der Bundeswehr beauftragt.

Die Art der Produktionsmusik muss alle gängigen Musikgenres umfassen wie zum Beispiel Rock, Pop, Electronic, Hip-Hop Funk, Soul und sämtliche Stimmungen und Emotionen darstellbar machen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE3, NUTS 1)

Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1 Lizenz für Produktionsmusik für 2022

1 Lizenz für Produktionsmusik für 2023

1 Lizenz für Produktionsmusik für 2024 (optional)

1 Lizenz für Produktionsmusik für 2025 (optional)

100 Festplatten mit Produktionsmusik 2022 (werden im Bedarfsfall gesondert beauftragt)

100 Festplatten mit Produktionsmusik für 2023 (werden im Bedarfsfall gesondert beauftragt)

100 Festplatten mit Produktionsmusik für 2024 (werden im Bedarfsfall gesondert beauftragt)

100 Festplattef mit Produktionsmusik für 2025 (werden im Bedarfsfall gesondert beauftragt)

Es ist eine eigene, browserbasierte Landingpage für die Bundeswehr mit Login-Funktion und Suchsystem zu erstellen, die entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage des Vertragsentwurfs) abgerufen weden kann.

Weiterhin sind Schulungen über die Nutzung der Webseite des Lizenzgebers und ein IT Service Support 24/7 zu leisten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Option 1: Leistungserbringung bis 31.12.2024

Option 2: Leistungserbringung bis 31.12.2025

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Es ist ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug beizufügen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:

1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und

fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB

(BAAINBw-B-034)

2. Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft"

(BAAINBw-B-V047), sofern zutreffend.

3. Formular Erklärung betreffend die bevorzugte Berücksichtigung (BAAINBw B V 044) sofern zutreffend

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:

1. Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.

2. Formlose Eigenerklärung, dass alle Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.

3. Angabe der Anzahl der Titel des Repertoires mit einem Link, unter dem ein Zugriff auf das Repertoire im Rahmen der Angbotsauswertung möglich ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.09.2021

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.12.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.09.2021

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemomblerstraße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

12.08.2021



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

29.07.2021


29.07.2021




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