Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Lizenzen für Produktionsmusik der Bundeswehr in 2022, 2023 und optional 2024 und 2025, online und auf Festplatten
Q/U2DK/R8509
Tonaufzeichnungen (32353000)
Lieferauftrag
Produktionsmusik der Bundeswehr:
Innerhalb der Bundeswehr werden durch die Bw oder von ihr beauftragte Agenturen eine Vielzahl von Video- und Audiobeiträgen sowie Filmen erstellt wie z. B. Social Media Auftritte, Image- und Ausbildungsfilme, Dokumentationen über Auslandseinsätze.
Für all diese Produktionen wird Musik benötigt, die in diesem Projekt als Onlinerepertoire beschafft werden soll. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen der Lieferung von Festplatten mit dieser Produktionsmusik festgelegt; die Beschaffung der Festplatten wird gesondert durch die Dienststellen der Bundeswehr beauftragt.
Die Art der Produktionsmusik muss alle gängigen Musikgenres umfassen wie zum Beispiel Rock, Pop, Electronic, Hip-Hop Funk, Soul und sämtliche Stimmungen und Emotionen darstellbar machen.
Berlin (DE3, NUTS 1)
Berlin
1 Lizenz für Produktionsmusik für 2022
1 Lizenz für Produktionsmusik für 2023
1 Lizenz für Produktionsmusik für 2024 (optional)
1 Lizenz für Produktionsmusik für 2025 (optional)
100 Festplatten mit Produktionsmusik 2022 (werden im Bedarfsfall gesondert beauftragt)
100 Festplatten mit Produktionsmusik für 2023 (werden im Bedarfsfall gesondert beauftragt)
100 Festplatten mit Produktionsmusik für 2024 (werden im Bedarfsfall gesondert beauftragt)
100 Festplattef mit Produktionsmusik für 2025 (werden im Bedarfsfall gesondert beauftragt)
Es ist eine eigene, browserbasierte Landingpage für die Bundeswehr mit Login-Funktion und Suchsystem zu erstellen, die entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage des Vertragsentwurfs) abgerufen weden kann.
Weiterhin sind Schulungen über die Nutzung der Webseite des Lizenzgebers und ein IT Service Support 24/7 zu leisten.
Preis
01.01.2022
31.12.2023
ja
Option 1: Leistungserbringung bis 31.12.2024
Option 2: Leistungserbringung bis 31.12.2025
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist ein aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug beizufügen.
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und
fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
(BAAINBw-B-034)
2. Formular "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft"
(BAAINBw-B-V047), sofern zutreffend.
3. Formular Erklärung betreffend die bevorzugte Berücksichtigung (BAAINBw B V 044) sofern zutreffend
Eignungskriterien gemäß den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere:
1. Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Formlose Eigenerklärung, dass alle Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden.
3. Angabe der Anzahl der Titel des Repertoires mit einem Link, unter dem ein Zugriff auf das Repertoire im Rahmen der Angbotsauswertung möglich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
09.09.2021
13:00
- Deutsch (DE)
15.12.2021
09.09.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
12.08.2021
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.