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Ausschreibungsdetails

Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20, sowie eines dafür geeigneten Fahrgestells

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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31.07.2021

26.08.2021 14:00

26.08.2021 14:00

2021- 00- 006

Sachsen-Anhalt: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra

31.07.2021 16:30

2021/S 148-393389

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra
Nationale Identifikations-Nr.: 2021 - 00 - 006
Postanschrift: An der Hütte 1
Postleitzahl: 06311
Ort: Helbra
NUTS: Mansfeld-Südharz (DEE0A, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Herr Thorak
Telefon: +49 34772-50207
Fax: +49 34772-27231
Adresse des Beschafferprofils: http://www.verwaltungsamt-helbra.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lieferung eines Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20, sowie eines dafür geeigneten Fahrgestells

2021- 00- 006

II.1.2)
CPV-Code

Feuerlöschfahrzeuge (34144213)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges bestehend aus einem Fahrgestell und Aufbau.

Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben.

Los 1: Lieferung eines für den HLF 20 geeigneten Fahrgestells

Los 2: Lieferung eines Aufbaus für HLF 20

Vertragliche Nebenleistung:

-Zusammenbau der Fahrzeugkomponenten zum Komplettfahrzeug

-Schulung/Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

300.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Los 1: Lieferung eines für ein HLF 20 geeigneten Fahrgestells

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fahrgestelle mit Führerhaus (34139100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mansfeld-Südharz (DEE0A, NUTS 3)

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Los 1 - Fahrgestell für HLF 20

Fahrgestell soll geignet sein für Hilfsleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 nach DIN 14530-27 und DIN EN 1846 gemäß LV.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:6

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Das Fahrgestell ist spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung an den

Aufbauhersteller zu liefern. Zuvor hat eine Abnahme des Fahrgestells zu erfolgen.

Die Übergabe/Übernahme des Fahrgestells an den Aufbauhersteller ist ebenfalls

zu dokumentieren.

Der genaue Liefertermin/Fertigstellung des Fahrgestells ist dem Auftraggeber

spätestens ein Monat nach Auftragserteilung mitzuteilen.

Der Fahrgestelllieferant hat sich umgehend nach Auftragserteilung mit dem

Aufbauhersteller (Los 2) in Verbindung zu setzen.


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Los 2: Lieferung Fahrzeugaufbau für HLF 20

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fahrzeugkarosserien (34210000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mansfeld-Südharz (DEE0A, NUTS 3)

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Lieferung und Montage von Fahrzeugaufbau für HLF 20 gemäß LV.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:10

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Das Fahrzeug mit Aufbau ist durch den Aufbauhersteller spätestens 10 Monate

nach Lieferung und Abnahme des Fahrgestells fertig zu stellen und zu liefern.

Zuvor hat eine Abnahme des Komplettfahrzeuges zu erfolgen.

Der genaue Liefertermin des Komplettfahrzeuges ist dem Auftraggeber spätestens

1 Monat nach Übergabe des Fahrgestells mitzuteilen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

-Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister

-Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

-Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWG

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der lezten drei Geschäftsjahre

-Eigenerklärung zum Umsatz für gleichartige Lieferleistungen der letztn drei Geschäftsjahre

-Vorlage Kopie der Versicherungspolice einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Vorlage von drei Referenzen vergleichbarer Lieferleistungen der letzten drei Geschäftsjahre.

Eine Kontaktadresse mit Ansprechpartner und Telefonnumer ist anzugeben.

Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach

den §§ 123 und 124 kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an

Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Ein Nachweis/Zertifikat ist dem Angebot beizufügen.

Nichtpräqualifizierte Unternehmer können die beigefügte Eigenerklärung

zur Eignung nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche

Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind

die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben.

Sollten die Nachweise zur Eignung fehlen, erfolgt eine Aufforderung

(nur von den günstigsten Bietern) zur Vorlage mit einer Frist von sechs

Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt,

wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Mit Angebot sind folgende Verpflichtungen und Erklärungen gemäß Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt vorzugegen:

- Anlage 1 (zu § 2) Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit

- Anlage 2 (zu § 2) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

- Anlage 3 (zu § 2) Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

- Anlage 4 (zu § 2) Ergänzende Vertragsbedingungen

- Anlage 6 (zu § 2) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung

Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auch deren Unterlagen ebenfalls einzureichen.

Sollten die Nachweise fehlen, erfolgt eine Aufforderung nur von den günstigsten

Bietern zur Vorlage mit einer Frist von sechs Kalendertagen.

Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot

von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2021/S 122-322674

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.08.2021

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

29.10.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.08.2021

14:00

Sitzungszimmer, Raum 219, Erdgeschoß

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra

An der Hütte 1

06311 Helbra

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Kommunikation zu etwaigen Änderungen der Vergabeunterlagen und

Bieterfragen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform. Nur wenn Sie sich

registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen.

Damit sicher gestellt ist, daß erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den

anderen Bietern noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen

spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.

Spätere Fragen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr

beantwortet werden.

Vorlage Angebot mit erforderlichen Unterlagen siehe FB 216!


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-3455141115
Internet-Adresse: http://www.sachsen-anhalt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,

bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung

informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).

Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der

Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.

Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt

sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber

kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend

gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden

(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3

Satz 1 Nr. 3 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

29.07.2021



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