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Ausschreibungsdetails

Projekt 525 : SNS-App für iOS / Android` (kurz: SNS-App)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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29.07.2021 (letzte Änderung am 28.10.2021)

15.09.2021 14:00

P 525

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

28.10.2021 13:00

2021/S 146-387609

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift:Postfach 200363
Postleitzahl:53133
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Projekt 525 : SNS-App für iOS / Android‘ (kurz: SNS-App)

P 525

II.1.2)
CPV-Code

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Entwicklung und kurzfristige Bereitstellung einer Applikation, die allen neueren Mobilfunkgeräten/Smartphones der BV mit den Betriebssystemen iOS und Android den Zugang zum SNS-System des Bundes für die sichere Sprachkommunikation bis VS-NfD ermöglicht. Unter den beiden zu realisierenden Varianten der Applikation hat die iOS-Version Vorrang, da für diese Geräte bisher keine Zugangsmöglichkeit zum SNS-System besteht.

Das Projekt lässt sich in drei Ziele gliedern:

Ziel 1. Die Entwicklung eines Softwaremoduls zur funktionellen Nachbildung der für SNS notwendigen Aspekte der BSI Sicherheitskarte einschließlich eines Verfahrens zur Beschlüsselung dieses Moduls.

Analyse und Berücksichtigung der spezifischen Risiken dieser Vorgehensweise.

Anmerkung. Für diesen Abschnitt ist es Voraussetzung, dass die interne Programmierung der aktuellen BSI-Sicherheitskarte sowie die das dazugehörigen Provisionierungs- und Hintergrundsystems (KPMS) hinreichend bekannt sind.

Ziel 2. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem iOS/iPadOS Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.

Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1.000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.

Ziel 3. Die Entwicklung einer SNS-Applikation für mobile Endgeräte mit aktuellem Android-Betriebssystem unter Verwendung des Softwaremoduls aus Ziel 1.

Anmerkung. Zu diesem Abschnitt gehört auch eine Testphase am Wirksystem des Bundes mit einer noch zu definierenden Test-Nutzergruppe, die 100-1.000 Anwender aus verschiedenen Bundesbehörden umfassen wird. Vorkenntnisse im Bereich des Netz des Bundes (NdB) sind sinnvoll.

Die Erreichung des ersten Ziels ist Voraussetzung für die Erreichung der weiteren Ziele (2. und 3.). Da es aber eine starke inhaltliche Verzahnung bzgl. der Konzeption der Abschnitte gibt, starten diese zeitgleich. Die Ziele 2. und 3. sollen auch die Definition der jeweiligen Konzepte zur Bereitstellung, Verteilung, Administration und Pflege der betreffenden Applikation mit abdecken.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Beim Auftragnehmer

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

s. Punkt II 1.4

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:10

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=405500&criteriaId=14733


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.09.2021

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den

Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.

Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.08.2021


Eignungskriterien



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

24.08.2021


26.08.2021




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