Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=405292Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 481: Pflege und Weiterentwicklung der Kryptobibliothek Botan (Weiterentwicklung Botan)
P 481
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
In diesem Projekt wird der BSI Entwicklungszweig der Kryptobibliothek Botan gewartet und weiterentwickelt. Dies umfasst folgende Tätigkeiten:
- Aktualisierung des BSI Entwicklungszweigs der Kryptobibliothek Botan (u.a. Anpassung an den Hauptentwicklungszweig)
- Integration quantencomputerresistenter kryptografischer Verfahren gemäß NIST-/IETF Spezifikationen und -Standards sowie BSI Handlungsempfehlungen
- Integration einer hybriden Schlüsseleinigung in TLS gemäß BSI Handlungsempfehlungen
- Prüfung und Dokumentation der kryptografischen Bestandteile
- Wartung und Pflege der Kryptobibliothek
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
s. Punkt II 1.4
Laufzeit in Monaten:36
ja
AP 5 ist eine optionale Leistung. Diese muss vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung des AP 5 ist abhängig davon, ob bis dahin die Basisfunktionalität von TLS 1.3 in Botan implementiert ist, die zur Durchführung dieses APs benötigt wird. Falls AP 5 zum geplanten Zeitpunkt nicht beauftragt werden kann, besteht die Möglichkeit, die restlichen Arbeitspakete (AP 6 und AP 7) vorzuziehen und AP 5 im Anschluss zu beauftragen.
Das optionale AP 5 kann vom Auftraggeber bis zum Abschluss von AP 7 beauftragt werden.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen in der Neu- und Weiterentwicklung von Projekten im Bereich Kommunikations- und Informationssicherheit oder von Verschlüsselungs- und Signatursystemen und deren Komponenten.
Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung sowie die Ausarbeitung und Umsetzung innovativer Lösungen belegen. Im Wege der Referenzen ist daher nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in den folgenden Erfahrungsbereichen gesammelt haben:
1. Entwicklung von Open-Source-Software (OSS) für die Betriebssysteme Linux oder Windows
2. Erstellung von Konzepten im Bereich der IT-Sicherheitskomponenten und -systeme
3. Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheit, insbesondere Schutz vor Angriffen von Dritten
4. Erfahrung in der Umsetzung und Implementierung von Kryptoalgorithmen und -protokollen, insbesondere unter Berücksichtigung angemessener Gegenmaßnahmen gegen Seitenkanalattacken beziehungsweise Protokollangriffen
5. Umsetzung/Realisierung eines innovativen Test- oder Pilotbetriebs
6. Behandlung von Sicherheitslücken in Standards oder Software-Komponenten
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
-Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
-Dauer
-Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Für jeden Erfahrungsbereich (Nr. 1 bis 6) ist mindestens eine geeignete Referenz vorzulegen, wobei eine Referenz den Nachweis für mehrere Erfahrungsbereiche darstellen kann.
2. Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen. Der Auftragnehmer verfügt insbesondere mindestens über die folgende technische Ausrüstung:
-Datenschutzfreundliches Videokonferenzsystem
- Webserver für Downloads
3. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
15.09.2021
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
15.09.2021
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
20.08.2021
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