Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung
Abschnitt II: Gegenstand
Kollaborationssystem
214-02.05-20.0122-21-II-G
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Zeitlich befristete Überlassung von Software-Lizenzen für ein Kollaborationssystem sowie dazugehörige Pflegeleistungen und weitere Dienstleistungen
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Auftragsgegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung von Software-Lizenzen für ein Kollaborationssystem sowie dazugehörige Pflegeleistungen für drei Jahre mit einjähriger Verlängerungsoption (alternativ: für zwei Jahre mit zweijähriger Verlängerungsoption). Außerdem sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einführung des Kollaboraitonssystems beim Auftraggeber zu erbringen, u. a. Integration in die Infrastruktur des Auftraggebers, Dokumentation und Schulungen.
Qualitätskriterium Name: Funktionale Anforderungen / Gewichtung: 37,00
Qualitätskriterium Name: Systemanforderungen des Produktes / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium Name: Dienstleistungen / Gewichtung: 13,00
Preis Gewichtung: 40,00
Laufzeit in Monaten:36
Der Auftraggeber hat die Option, die Überlassung des Kollaborationssystems und die Pflege einmalig zu den bestehenden Bedingungen um zwölf Monate zu verlängern. Falls eine Laufzeit von 24 Monaten angeboten wird, so hat der Auftraggeber die Option, die Überlassung des Kollaborationssystems und die Pflege einmalig zu den bestehenden Bedingungen um 24 Monate zu verlängern. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
ja
Es besteht die unter II.2.7) genannte Verlängerungsoption.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,00 EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
08.09.2021
12:00
- Deutsch (DE)
29.10.2021
08.09.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax an die unter Punkt I.3) genannte Stelle zu richten. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Weitere Hinweise hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Bieterantworten (siehe Vergabeunterlagen)
Mit dem Angebot ist das Dokument "Bieterantworten" (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen. Längere Ausführungen zu Bewertungskriterien sind in separaten Dokumenten einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass die vorgegebenen Seitenzahlen nicht überschritten werden und dass eindeutig erkennbar sein muss, auf welches Bewertungskriterium die jeweiligen Ausführungen bezogen sind.
G) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
H) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
I) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
J) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
30.08.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.