Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Multimodaler unbemannter Fahrzeugverbund und Simulator
MI424
Unbemannte Luftfahrzeuge (34711200)
Lieferauftrag
Die HSU plant mit dem Projekt "Rechtskonforme IT-Konzepte und -Lösungen für Verbünde autonomer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge" (RIVA) technologische und juristische Grundlagen zu entwickeln, um multimodale Fahrzeugverbünde wirtschaftlich zu nutzen. Die HSU beabsichtigt, einen multimodalen unbemannten Fahrzeugverbund samt eines steuernden und überwachenden Leitstandes (Los 1) und eine Simulationssoftware (Los 2) zu beschaffen. Hierzu erforscht und erprobt die HSU Ansätze zur Koordination von Fahrzeugverbünden. Ein solcher Verbund soll aus sicheren, autonomen und unbemannten Fahrzeugen unterschiedlicher Modalität (Land, Wasser, Luft) bestehen und Missionen selbständig durchführen. Entsprechende IT-Lösungen plant die HSU zu konzipieren und zu realisieren.
Ja
nur ein Los
Drohnenfahrzeugverbund einschließlich Leitstand
Unbemannte Luftfahrzeuge (34711200)
Fernsteuerungsgeräte (38820000)
Unbemannte Unterwasserfahrzeuge (35512400)
Hamburg (DE600, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Gegenstand der Beschaffung in Los 1 ist die Lieferung mehrerer Fahrzeuge unterschiedlicher Modalität (Land, Wasser, Luft) als Fahrzeugverbund mitsamt eines steuernden und überwachenden Leitstandes.
Die HSU stellt folgende Anforderungen an den Fahrzeugverbund:
- Steuerung auf Fahrzeugebene, die für unterschiedliche fliegende, fahrende und schwimmende Fahrzeuge möglichst universell geeignet ist.
- ein Leitstand zur Koordination und Überwachung des Betriebes einzelner Fahrzeuge und kompletter Fahrzeugverbünde.
- geeignete Kommunikationsinfrastruktur für Fahrzeugverbünde, zwecks Kommunikation der Fahrzeuge untereinander (dezentral) sowie zwischen den Fahrzeugen und dem Leitstand (zentral).
- Integration der zuvor genannten Komponenten (Steuerung, Leitstand, Kommunikationsinfrastruktur) in reine und hybride Simulationen, durch offene Schnittstellen zu einfachen Simulationen mit der Software GAZEBO.
- Kompatibilität mit und Schnittstellen für den Simulator in Los 2.
- Integration der genannten Anforderungen in reale Hardware für mindestens drei unterschiedliche Modalitäten (fliegend, fahrend, schwimmend) in folgende Anwendungsszenarien:
• Multimodaler Logistikprozess: Transport eines Bauteils mit Einsatz von fliegenden Systemen zur Produktionshalle, Rendez-vous Punkt mit fahrenden Systemen direkt vor der Halle, Transport indoor mit fahrendem System bis zum Verwendungsort.
• Unterstützung von Schiffslotsen durch "digitalen Augen": Ein mit Kameras ausgestattetes autonomes schwimmendes System bringt Drohnen zu den Frachtschiffen. Drohnen starten autark in der Nähe und verhandeln untereinander Beobachtungsorte (vorne, oben, hinten etc.). Die Kamerasicht wird an die Leitstelle übermittelt, Drohnen können auf dem schwimmenden System wieder landen.
• Human Rescue Verbund- Multimodaler Ansatz: Autonomes, schwimmendes System bringt ein fliegendes und ein fahrendes System zum Unfallgebiet. An geeigneter Stelle startet das fliegende System und erkundet den effizientesten Weg zur Einsatzstelle. Das fahrende System fährt unter Leitung des fliegenden Systems dorthin, erfüllt den Auftrag an der Einsatzstelle (z.B. Bergen eines Objektes) und fährt wieder zurück, wobei das System erneut den Rückweg erkundet.
- Für die Umsetzung dieser Anwendungsszenarien muss der Fahrzeugverbund mindestens aus folgenden Fahrzeugen bestehen:
• Flugsysteme mit Mindestflugzeit von 40 Minuten (Multirotor) bzw. 60 Minuten (Fixed-Wing bzw. VTOL).
• Fahrende Systeme mit Mindestreichweite von 120 Minuten.
• Schwimmende Systeme mit Mindestreichweite von 120 Minuten.
• Fahrzeugverbund aus min. 5 Flugsystemen, 2 fahrenden Systemen, 2 schwimmende Systemen.
- Performancekennzahlen der mobilen Systeme für die Anwendungsszenarien.
1.679.831,93
EUR Euro
22.10.2021
31.12.2025
3
5
Der Auftraggeber wird mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Das Ranking ermittelt der Auftraggeber wie folgt:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte etc. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte.
Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
nein
nein
Simulationssoftware
Softwarepaket für Tests im Luftverkehr (48132000)
Hamburg (DE600, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die HSU beabsichtigt mit dem Projekt "Rechtskonforme IT-Konzepte und -Lösungen für Verbünde autonomer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge" (RIVA) technologische und juristische Grundlagen zu entwickeln, um multimodale Fahrzeugverbünde wirtschaftlich nutzen zu können. Hierzu erforscht und erprobt die HSU Ansätze zur Koordination von Fahrzeugverbünden. Ein solcher Verbund soll aus sicheren, autonomen und unbemannten Fahrzeugen unterschiedlicher Modalität (Land, Wasser, Luft) bestehen und Missionen selbständig durchführen. Entsprechende IT-Lösungen plant die HSU zu konzipieren und zu realisieren.
Autonome Fahrzeugverbünde besitzen ein enormes wirtschaftliches und gesellschaftliches Potential, da sich mit ihnen viele Anwendungsfälle effektiver und effizienter realisieren lassen als mit Einzelfahrzeugen. Die Bandbreite solcher Verbünde reicht von unimodalen Fahrzeugverbünden (z.B. Drohnenschwärmen zur Waldbrandbekämpfung) bis hin zu trimodalen Fahrzeugverbünden (z.B. Rettung von Schiffsbrüchigen durch Einsatz von Fahrzeugverbünden: Drohnen, die die Umgebung erkunden, schwimmende Rettungsroboter, die die gefundenen Schiffsbrüchigen retten und an fahrende Landroboter übergeben).
Bei unvorhergesehenen Störungen sind die zurzeit verfügbaren Algorithmen nur begrenzt in der Lage, als Reaktion von dem ursprünglichen Plan abzuweichen.
In RIVA untersucht die HSU, inwieweit eine dynamische Reglerstruktur, die einen zentralen und dezentralen Ansatz kombiniert, Missionen effizienter ausführt und die Robustheit und Anpassungsfähigkeit eines Verbunds gegenüber dem Ausfall von Systemkomponenten oder einzelnen Agenten erhöht.
Gegenstand des Auftrags in Los 2 ist die Lieferung einer Simulationssoftware, um insbesondere den Fahrzeugverbund aus Los 1 zu simulieren und zu erproben sowie darüber hinaus größere Fahrzeugverbünde als in Los 1 definiert simulieren können. Die HSU stellt folgende Anforderungen an die Simulationssoftware:
- Einsatzfähigkeit auf allen gängigen Betriebssystemen; mindestens Windows, Linux und macOS in ihrer jeweils aktuellen Version.
- Installer, der alle notwendigen Abhängigkeiten entweder mitbringt oder sie selbstständig nachinstalliert. Bei Abhängigkeiten zu externen Bibliotheken, muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass diese auch verfügbar sind - entweder durch regelmäßiges Überprüfen der Quelle oder durch Integration der spezifischen Version in dem Installer.
- Agentenbasierte Simulationsumgebung (Agent.Workbench (AWB), mindestens in der Version 2.1.18 oder vergleichbare Software).
- Programmiersprache Java für die agentenbasierte Simulationsumgebung sowie ihrer Erweiterungen, mindestens in der Version 11 oder vergleichbar.
- Der Simulator muss über das konkrete Projekt hinaus wiederverwendbar, an unterschiedliche Anwendungsfälle anpassbar und dynamisch erweiterbar sein.
- 3D-Visualisierung, mit der sich Fahrzeugmanöver in Echtzeit nachverfolgen lassen.
- Der Simulator muss neben den individuellen Fahrzeugen und ihren Koordinationsstrategien auch die Umgebung und die Wechselwirkungen zwischen den Fahrzeugen und ihrer Umgebung abbilden können.
- Möglichkeit, die auszuführende Simulation auf mehrere Rechnersysteme zu verteilen.
- Übertragung der in der Simulation erprobten Lösungsansätze in reale Anwendungen.
- Kompatibilität mit bereits existierenden Flugcontroller-Simulatoren.
- Hardware-in-the-loop.
- Beliebige Kombination der unterschiedlichen Modalitäten.
- Generische Koordinationsebene für zentrale und dezentrale Koordinierungsansätze.
- Der Simulator muss die Anwendungsszenarien in Los 1: Multimodaler Logistikprozess, Unterstützung von Schiffslotsen, Human Rescue Verbund abbilden und simulieren können.
- Schnittstelle zur Simulationssoftware GAZEBO.
- Speicher- und erneute Wiedergabemöglichkeit aller durchgeführten Simulationen.
- Strukturierte, intuitive und benutzerfreundliche Bedienungsoberfläche.
994.789,92
EUR Euro
22.10.2021
31.12.2025
3
5
Der Auftraggeber wird mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Das Ranking ermittelt der Auftraggeber wie folgt:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf Grundlage der unter Ziffer III. geforderten Unterlagen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde).
Die Leistungsfähigkeit bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise. Die Fachkunde bewertet der Auftraggeber anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je größer der in den mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten erzielte Umsatz/die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, desto mehr Punkte. Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte etc. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) vergibt der Auftraggeber bis zu 10 Bewertungspunkte.
Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Los 1: Entwicklung und Herstellung unbemannter Systeme Los 2: Entwicklung und Herstellung von Simulationssoftware) vergleichbar sind.
b) Nachweis einer entsprechenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf
die Leistung (Los 1: Entwicklung und Herstellung unbemannter Systeme Los 2: Entwicklung und Herstellung von Simulationssoftware) vergleichbar sind aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich wird.
c) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stelle, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht.
d) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
e) Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal der Bewerber für regelmäßige Treffen in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung steht.
f) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
a) Referenzen zu erfolgreichen Forschungskooperationen mit Hochschulen, Fraunhofer-Instituten oder ähnlichen Einrichtungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
b) Los 2: Nachweise, aus denen Erfahrungen hervorgehen in:
- Agiler Softwareentwicklung.
- Agentenorientiertem Software Engineering.
- Entwicklung agentenbasierter Kommunikationsprotokolle und Sprachen.
- Aufbau und Betrieb einer verteilten Simulationsumgebung.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
24.08.2021
13:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Die Bewerber müssen die Projektmitglieder, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, mit Namen und beruflicher Qualifikation angeben. Ein Austausch der Projektmitglieder ist nach Ende der Teilnahmefrist nur noch mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
5) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2 bei dem Auftraggeber zu rügen.
22.09.2021