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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

RV Active Noise Canceling Headsets (ZIB 13.03 - 99102/20/VV : 1)

Next Steps

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24.07.2021 (last modified at 17.08.2021)

23.08.2021 11:30

23.08.2021 11:30

ZIB 13.03 - 99102/20/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

17.08.2021 16:50

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Zentralstelle für IT Beschaffung (ZIB)
Telefon:+49 22899610-3535
Fax:+49 22899610-3537

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

RV Active Noise Canceling Headsets

ZIB 13.03 - 99102/20/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Peripheriegeräte (30232000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ANC-Headsets

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

4.000.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Kopfhörer (32342100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Active Noise Cancellation (ANC)-Headsets.

Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 4.000.000 Euro (netto) abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

4.000.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.

Jahresumsatz:

Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den

letzten 3 Geschäftsjahren an.

Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten

Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an.

Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss

mindestens 1.500.000,00 EUR (netto) betragen.

Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer

Jahre geringer als 1.500 000,00 EUR (netto) pro Jahr, muss

die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden

Trend aufzeigen.

Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu

erstellenden Anlage auf.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

23.08.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

28.10.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.08.2021

12:34

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger

Abrufberechtigt sind:

Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik

Deutschland und folgende Bedarfsträger:

Akademie der Künste

Aldb GmbH

Alexander von Humboldt-Stiftung

Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

Bund der Vertriebenen

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_3; BIMASRM_5

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Deutsche Forschungsgesellschaft

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V

Deutsche Nationalbibliothek

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Deutsches Jugendinstitut e.V.

Deutsches Maritimes Zentrum e.V.

Die Autobahn GmbH des Bundes

DRK Suchdienst

Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Friedrich-Ebert-Stiftung

Georg-Speyer-Haus

Germany Trade & Invest GmbH

Hanns-Seidel-Stiftung e.V.

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) GmbH

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie eV

Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland

Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin

Nationale Anti Doping Agentur

Otto-von-Bismarck-Stiftung

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH

Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus

Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Stiftung Wissenschaft und Politik

Unfallversicherung Bund und Bahn

Verbraucherzentrale Bundesverband eV

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.08.2021



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