Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Active Noise Canceling Headsets
ZIB 13.03 - 99102/20/VV : 1
Peripheriegeräte (30232000)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ANC-Headsets
4.000.000,00
EUR Euro
Kopfhörer (32342100)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Active Noise Cancellation (ANC)-Headsets.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 4.000.000 Euro (netto) abgerufen werden.
Preis
4.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den
letzten 3 Geschäftsjahren an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten
Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an.
Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss
mindestens 1.500.000,00 EUR (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer
Jahre geringer als 1.500 000,00 EUR (netto) pro Jahr, muss
die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden
Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu
erstellenden Anlage auf.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.08.2021
11:30
- Deutsch (DE)
28.10.2021
23.08.2021
12:34
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik
Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Akademie der Künste
Aldb GmbH
Alexander von Humboldt-Stiftung
Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bund der Vertriebenen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM; BIMASRM_1; BIMASRM_3; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Deutsche Forschungsgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Maritimes Zentrum e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
DRK Suchdienst
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich-Ebert-Stiftung
Georg-Speyer-Haus
Germany Trade & Invest GmbH
Hanns-Seidel-Stiftung e.V.
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) GmbH
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie eV
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH
Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Wissenschaft und Politik
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband eV
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
17.08.2021