Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=404475Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
300 t Preprintpapier für den Offsetdruck
ID: 1.943.726, Preprintpapier
Druckpapier (30197630)
Lieferauftrag
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung von 300 t Preprintpapier (geschätzter Zweijahresbedarf circa 200 t) für den Offsetdruck.
Die Bestellungen des genannten Preprintpapiers sollen aus dem bereits installierten Online-Shop für Büromaterial der Firma Rensch in Gelsenkirchen erfolgen. Der Lieferant für das Preprintpapier wird als zusätzlicher Lieferant in den Online-Shop aufgenommen.
Bochum, Kreisfreie Stadt (DEA51, NUTS 3)
Die Lieferung erfolgt an:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Knappschaftstraße 1
Anlieferzone 1
44799 Bochum
Es handelt sich hierbei um einen Zweijahresbedarf auf Abruf. Das genannte Preprintpapier wird zu jeweils 15 Paletten (180.000 Bogen) abgerufen. Der erste Abruf kann bereits circa 15 Arbeitstage nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist für Oktober 2021 vorgesehen.
Der zukünftige Auftragnehmer muss gewährleisten, dass eine Menge in Höhe eines Teilabrufs zu jeweils 15 Paletten (180.000 Bogen) jederzeit bevorratet wird, damit eine Belieferung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen für den gesamten Abrufzeitraum sichergestellt ist.
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr, ab Zuschlagserteilung.
Für die Verlängerung ist die Einwilligung beider Vertragspartner drei Monate vor Ablauf der Vertragsjahre zwingend erforderlich.
Die Zuschlagserteilung ist voraussichtlich für Oktober 2021 vorgesehen.
Der Vertrag endet mit sofortiger Wirkung, wenn die festgelegte Höchstmenge (300 t) vorzeitig erreicht wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1)
- ein aktuelles Zertifikat der jeweiligen akkreditierten Organisation (EU Ecolable, FSC oder PEFC)
Prüfung Papiereigenschaft:
Vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgt vor der Zuschlagserteilung eine Prüfung des Papiers. Dazu werden aus der laufenden Produktion vom Auftragnehmer drei Muster an ein autorisiertes und unabhängiges Institut seiner Wahl (z.B.Fogra, PTS) zur Überprüfung gesendet. Der Prüfbericht wird der KBS zugeleitet, die Kosten übernimmt der Auftragnehmer. Aus dem Prüfbericht muss hervorgehen, dass es sich um Papier handelt das auch der KBS geliefert wird.
Überprüft werden in jedem Fall die folgenden Eigenschaften: CIE-Weiße, Spez. Volumen, Flächengewicht, Opazität.
Teststellung/Qualitätsprüfung:
Der Bieter gewährleistet der KBS, sofern diese es im Rahmen der Angebotsauswertung als notwendig erachtet, dass spätestens zehn Arbeitstage nach schriftlicher Aufforderung eine entsprechende Testpalette (mindestens 12.000 Bogen) zur Verfügung gestellt wird. Die Lieferung des Testmaterials erfolgt „frei Haus“ und ist im Umfang des Angebotes enthalten.
Im Rahmen der Qualitätsprüfung wird hierbei insbesondere die Druckfähigkeit des Papiers auf Digital- und Hochleistungsdrucksystemen getestet beziehungsweise beurteilt und entsprechend protokolliert. Das Protokoll wird im Falle einer Auftragserteilung Bestandteil des Vertrages. Seitens des Bieters besteht hierbei die Möglichkeit, den Testlauf vor Ort zu begleiten.
Sollte das Testergebnis negativ ausfallen, führt dieser Umstand zum Ausschluss des Angebotes.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
24.08.2021
11:00
- Deutsch (DE)
24.11.2021
24.08.2021
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23.07.2021