Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rohr- und Kanalreinigung
ZR5-1133-2021-131-14-BL380-
Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung (90400000)
Dienstleistungen
Rohr- und Kanalreinigung in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Berlin (DE300, NUTS 3)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Es wird ein Rahmenvertrag für Rohr- und Kanalreinigung inklusive aller Spül- und Saugarbeiten, bei Bedarf mit Rohr-TV-Kanaluntersuchung, sowie Instandsetzung und Störungsbeseitigung an den Abwasserrohrnetzen sämtlicher Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin geschlossen. Aus der Betriebserfahrung kann es zu circa 50 Einsätzen insgesamt pro Jahr kommen. Dies dient lediglich der Orientierung und ist nicht als Mindest- oder Höchstangabe der zu erwartenden Einsatzzahlen zu verstehen.
Der Auftragnehmer (AN) muss ein erfahrener Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sein, welcher ebenfalls gemäß Wasserhaushaltsgesetz zertifiziert ist und der eine ganzjährige Einsatzbereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertagen, in den Zeiten von 0:00 - 24:00 Uhr garantieren kann.
Der AN erbringt die im Leistungsverzeichnis (LV) beschriebenen Leistungen auf Anforderung durch die Auftraggeberin. Die Reinigung von Fußbodeneinläufen und Anbindeleitungen zu den Hauptsträngen sind ebenfalls Teil des Leistungsumfangs.
Vom AN sind sämtliche Arbeiten zu verrichten, die erforderlich sind, um eine Störung (zum Beispiel Verstopfung, Rückstau, artfremde Gegenstände im Abwasserrohr oder Kanalnetz) zu beseitigen. Wenn es nötig sein sollte, sind auch Montagearbeiten an Sanitärobjekten (abnehmen und anbringen von WCs, Urinalen und dergleichen) durchzuführen und nach den Positionen des LV abzurechnen.
Preis
01.11.2021
31.10.2023
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Er endet spätestens mit Ablauf des 31.10.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Aktuelle Bescheinigung, dass es sich bei dem Bieter um einen Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz handelt (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Aktuelle Bescheinigung, dass es sich bei dem Bieter um einen Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Unterlage, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt wird:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz (mindestens 40.000 Euro jährlich) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich (Rohr- und Kanalreinigung, Verstopfungsbeseitigung) der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Der Bieter muss hierbei pro Jahr mindestens sechs technische Fachkräfte (Rohrreiniger, Monteur, Installateur, Meister oder Techniker) beschäftigt haben/beschäftigen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen sind:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Kalkulation über die Stundenverrechnungssätze nach der Leistungsbeschreibung. Die Kalkulation dient als Grundlage für etwaige Entgeltanpassungen nach Punkt 6.3 der Leistungsbeschreibung. Aus ihr muss sich in relativen wie absoluten Zahlen ergeben, wie sich die jeweiligen Stundenverrechnungssätze im Einzelnen aus Grundlohn, Lohnzusatzkosten (Lohnnebenkosten und lohngebundene Kosten) und auftragsbezogenen Kosten zusammensetzen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2018, 2019 und 2020) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Der Bieter muss Erfahrungen im Bereich Rohr- und Kanalreinigungen sowie speziell Urinsteinentfernung vorweisen können. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Aktuelle Bescheinigung, dass es sich bei dem Bieter um einen Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz handelt (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Aktuelle Bescheinigung, dass es sich bei dem Bieter um einen Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz handelt (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
01.09.2021
12:00
- Deutsch (DE)
27.10.2021
01.09.2021
12:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bitte beachten Sie die jeweils aktuell gültige Fassung der Allgemeinverfügung des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (medizinische Gesichtsmaske), die Sie unter folgendem Link finden: www.bundestag.de/allgemeinverfuegung.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
20.07.2021