Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Druck, Konfektionierung inkl. Versandfertigmachen, Frankierung und Bereitstellung der Zeitschrift bpb:magazin für die bpb
B 17.33 - 0292/21/VV : 1
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck, die Konfektionierung inkl. Versandfertigmachen, die Frankierung und die Bereitstellung der Zeitschrift "bpb:magazin" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika und Zeitschriften (22200000)
Zeitschriften (22213000)
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Landkreis Rostock (DE80K, NUTS 3)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Roggentin, Bonn, Berlin
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über den Druck, die Konfektionierung inkl. Versandfertigmachen, die Frankierung und die Bereitstellung der Zeitschrift "bpb:magazin" (inkl. ggf. Doppelpostkarten-Beihefter und/oder ggf. Beihefter "Heft im Heft") für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) geschlossen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Datenübernahme und -prüfung, ggf. die Datenanpassung für den Offsetdruck, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Verarbeitung, die Konfektionierung, das Versandfertigmachen (inkl. Frankierung) der für den Versand adressierten Ausgaben für die Übergabe an den Versanddienstleister der bpb sowie die Lieferung der Restauflage an das Versandlager der bpb sowie die Bedarfsträgerin.
Der Versand der adressierten Sendungen erfolgt durch den Versanddienstleister der bpb, an den die Sendungen nach dem Versandfertigmachen übergeben werden.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis 30.09.2025 geschlossen.
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge über die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren beläuft sich auf 2.000.000 Exemplare "bpb:magazin" inklusive ggf. Beihefter "Doppel-Postkarte" und/oder ggf. Beihefter "Heft im Heft". Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtbedarfsmenge, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 2.000.000 Exemplare "bpb:magazin" inklusive ggf. Beihefter "Doppel-Postkarte" und/oder ggf. Beihefter "Heft im Heft" abgerufen werden können.
Weder die Auftraggeberin noch die bpb garantieren während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung eine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Preis
01.10.2021
30.09.2025
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur technischen Ausstattung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Hard- und Software, Maschinenpark) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DINA4-Seite haben.
b) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
Ein Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter:
• Der Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung muss mindestens den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, eine Ausbildung im Druckgewerbe oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können.
Der Vordruck "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" ist Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" mindestens zwei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages (in diesem Verfahren ist hierfür keine Mindestanforderung festgelegt),
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Herstellung (Datenübernahme und -prüfung, Druckformherstellung, Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung) einer Drucksache mit folgenden Merkmalen umfassen:
- Art der Publikation: Publikation mit Rückendrahtheftung
- Auflage: mindestens 50.000 Exemplare
- Format: DIN A4 (zulässige Formatabweichung -/+10%)
- Seitenumfang Umschlag: mindestens 4 Seiten
- Seitenumfang Inhalt: mindestens 48 Seiten
- Druck Umschlag: mindestens 4/4-farbig Euroskala, zzgl. Dispersionslack außen (matt oder glänzend)
- Druck Inhalt: mindestens 4/4-farbig Euroskala
- Zusätzlich muss eine Referenz das folgende Merkmal umfassen (dieses kann durch eine der o.g. Referenzen nachgewiesen werden oder durch eine weitere Referenz):
- mitgehefteter Beihefter in der Heftmitte
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen. Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
siehe Leistungsbeschreibung
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.08.2021
11:30
- Deutsch (DE)
30.09.2021
19.08.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
22.07.2021