Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Geoinformationssystem ArcGIS, Wartung und Dienstleistungen des Herstellers Esri
ZIB 13.03 - 9919/20/VV : 2
Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
Lieferauftrag
Lieferung von ArcGIS Geoinformationssystem-
Softwareprodukten, Wartung und Dienstleistungen des
Herstellers Esri.
26.000.000,00
EUR Euro
Software-Wartung und -Reparatur (72267000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über
"Geoinformationssystem ArcGIS, Wartung und Dienstleistungen
des Herstellers Esri"
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 26.000.000 Euro (netto) abgerufen werden.
Preis
26.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die "Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Händlerstatus:
Sie besitzen die vom Hersteller vergebene Berechtigung, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen.
Legen Sie bitte einen geeigneten Nachweis vor! (Kopie/Scan)
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie getrennt die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze dieser 3 Geschäftsjahre an.
Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens 10.000.000,00 EUR (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als 10.000 000,00 EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
23.09.2021
11:30
- Deutsch (DE)
30.11.2021
23.09.2021
13:15
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA_SRM, BIMASRM_3, BIMASRM_5
Bundesinstitut für Risikobewertung
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
DBFZ - Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Erdölbevorratungsverband KdöR
Helmholtz-Zentrum Potsdam - Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ
Informationstechnikzentrum Bund
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
14.09.2021
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