Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalemulator für das DTEC.BW Forschungsprojekt SeRANIS
M/HSB1/LT326/DTEC_HW
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
Lieferauftrag
In SeRANIS werden drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden errichtet. Die UniBw M beabsichtigt mit SeRANIS, mit Hilfe der drei zu errichtenden Forschungslabore den militärischen Nutzen und die technologische Reife von Schlüsseltechnologien der Digitalisierung zu untersuchen und zu demonstrieren. Die drei Labore "Netzwerke und Technologieelemente", "Experimentalnutzlast" sowie
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"Experimentelle Satellitentechnik" will die UniBw M so aufbauen und ausstatten, dass sie Fragestellungen zum Nutzen und zur technologischen Reife der Schlüsseltechnologien beantworten kann.
Zu den Schlüsseltechnologien gehören unter anderem mobile terrestrische 5G / 6G Netzwerke einschließlich der Anbindung an Satellitennetzwerke, für die die UniBw beabsichtigt, den auftragsgegenständlichen Kanalemulator zu beschaffen.
Datenübertragungsanlagen (32260000)
Digitale Übertragungsgeräte (32270000)
Netzwerke (32400000)
Netzausrüstung (32420000)
Fernmeldebedarf (32500000)
Kommunikationsanlage (32570000)
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen "Hochschule der Bundeswehr München" gegründet. Sie ist eine von zwei Universitä-ten, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet.
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Techno-logieforschung der Bundeswehr" (kurz DTEC.Bw) gegründet. DTEC.Bw ist Bestand-teil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit For-schungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Das Forschungsprojekt "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) wurde vom BMVg genehmigt und soll nun realisiert werden. Im Rahmen von SeRANIS soll ein Experimentalsatellit entstehen.
Auftragsgegenstand ist ein Kanalemulator für das DTEC.Bw Forschungsprojekt Se-RANIS.
24.09.2021
10.12.2021
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von
jedem Mitglied):
a)Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
-keine Ausschlussgründe im Sinne der§§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
-der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b)Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nur bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c)Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Entwicklung von Medienplattformen)
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a)Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung (Lieferung von Kanalemulatoren für Satellitenkommunikation) vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungszeiträume, der Referenzen mit Ansprechpartnern inkl. Tel.-Nr.
b)Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des§ 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
27.08.2021
13:00
- Deutsch (DE)
25.10.2021
27.08.2021
13:01
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Mehrfachangeobte, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
15.07.2021