Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Lehre und Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
Prototypenentwicklung einer journalistischen Plattform
M/HSB1/LT322/M4P_HW
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung des Prototyps einer Kommunikationsplattform und das zugehörige Marketing. Der Auftragnehmer muss in einer ersten Phase auf Basis von User Research ermitteln, welche Probleme und Herausforderungen in der journalistischen Arbeit in Afghanistan und im Libanon vorhanden sind. Darauf aufbauend muss er in ersten Design-Mockups mögliche Funktionen einer Plattform vorschlagen und mit den Nutzern in den jeweiligen Regionen testen. Die validierten Design-Lösungen werden in einem nächsten Schritt in ein Minimum Viable Product programmiert, das wiederum von Nutzern in den Regionen getestet wird.
Die Inhalte der Plattform werden von Journalist*innen erstellt. Innovative Formate werden getestet. Die UniBw M beabsichtigt, dass der Auftragnehmer gemeinsam mit ihr in engem Dialog mit den Menschen des jeweiligen Landes einen Prototypen erstellt, der sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert und die Potenziale zur Mediation in konfliktreichen Regionen nutzt.
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung des Prototyps einer Kommunikationsplattform. und das damit verbundene Marketing Der Auftragnehmer muss in einer ersten Phase, aufbauend auf die im Projekt durchgeführte User Research, ermitteln, welche Probleme und Herausforderungen in der journalistischen Arbeit in Afganistan und im Libanon im Hinblick auf friedensfördernde Kommunikation vorhanden sind. Darauf aufbauend muss er in ersten Design-Mockups mögliche Funktionen einer Plattform vorschlagen und mit den Nutzern in der jeweiligen Regionen testen. Die validierten Design-Lösungen werden in einem nächsten Schritt in ein Minimum Viable Product programmiert, das wiederum von Nutzern in den Regionen getestet wird.
Die Inhalte der Plattform werden von Journalist*innen aus den jeweiligen Regionen in Kooperation mit dem Auftragnehmer erstellt. Innovative Formate werden getestet. Einzelne Bestandteile werden im Anschluss daran systematisch variiert, um optimierte Versionen der Konfliktberichterstattung zu erhalten. Mithilfe von begleitenden Interviews und ggf. Fokusgruppen, die in Zusammenarbeit mit der Projektleitung durchgeführt werden, wird das Nutzerverhalten ausgewertet, begleitet von agilen Nutzertests. Die UniBw M beabsichtigt, dass der Auftragnehmer gemeinsam mit ihr in engem Dialog mit den Menschen des jeweiligen Landes einen Prototypen erstellt, der sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert und die Potenziale zur Mediation in konfliktreichen Regionen nutzt, angepasst an die beiden unterschiedlichen Kulturräume. Die Begleitforschung führt zur schrittweisen Verbesserung und Anpassung einzelner Module der Plattform. Die Lösung wird zuerst für den Libanon getestet, anschließend für Afghanistan. Erfahrungen aus Post-Konflikt-Regionen können so für aktive Konfliktregionen genutzt werden, idealerweise im Hinblick auf eine kontinuierliche Stabilisierung der Region. Am Ende steht eine digitale Lösung, die mehrsprachig gesicherte Informationen über relevante Themen auf deeskalierende und konstruktive Weise vermittelt und dabei aktiv zur Entwicklung einer friedensfördernden politischen Struktur in Kriegs- und Konfliktregionen beiträgt.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Beratung im Bereich Entwicklung (73220000)
Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
Forschung und Entwicklung für Sicherheits- und Verteidigungsgüter (73400000)
Entwicklung von kundenspezifischer Software (72230000)
Systemanalyse und Programmierung (72240000)
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung des Prototyps einer Kommunikationsplattform. und das damit verbundene Marketing Der Auftragnehmer muss in einer ersten Phase, aufbauend auf die im Projekt durchgeführte User Research, ermitteln, welche Probleme und Herausforderungen in der journalistischen Arbeit in Afganistan und im Libanon im Hinblick auf friedensfördernde Kommunikation vorhanden sind. Darauf aufbauend muss er in ersten Design-Mockups mögliche Funktionen einer Plattform vorschlagen und mit den Nutzern in der jeweiligen Regionen testen. Die validierten Design-Lösungen werden in einem nächsten Schritt in ein Minimum Viable Product programmiert, das wiederum von Nutzern in den Regionen getestet wird.
Die Inhalte der Plattform werden von Journalist*innen aus den jeweiligen Regionen in Kooperation mit dem Auftragnehmer erstellt. Innovative Formate werden getestet. Einzelne Bestandteile werden im Anschluss daran systematisch variiert, um optimierte Versionen der Konfliktberichterstattung zu erhalten. Mithilfe von begleitenden Interviews und ggf. Fokusgruppen, die in Zusammenarbeit mit der Projektleitung durchgeführt werden, wird das Nutzerverhalten ausgewertet, begleitet von agilen Nutzertests. Die UniBw M beabsichtigt, dass der Auftragnehmer gemeinsam mit ihr in engem Dialog mit den Menschen des jeweiligen Landes einen Prototypen erstellt, der sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert und die Potenziale zur Mediation in konfliktreichen Regionen nutzt, angepasst an die beiden unterschiedlichen Kulturräume. Die Begleitforschung führt zur schrittweisen Verbesserung und Anpassung einzelner Module der Plattform. Die Lösung wird zuerst für den Libanon getestet, anschließend für Afghanistan. Erfahrungen aus Post-Konflikt-Regionen können so für aktive Konfliktregionen genutzt werden, idealerweise im Hinblick auf eine kontinuierliche Stabilisierung der
Region. Am Ende steht eine digitale Lösung, die mehrsprachig gesicherte Informationen über relevante Themen auf deeskalierende und konstruktive Weise vermittelt und dabei aktiv zur Entwicklung einer friedensfördernden politischen Struktur in Kriegs- und Konfliktregionen beiträgt.
02.12.2021
30.12.2024
3
5
Der Auftraggeber wird bis zu 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers mit vergleichbaren Projekten berücksichtigen.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Entwicklung von Medienplattformen)
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar sind aus den in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Aus den Referenzen muss sich ergeben, dass der Bieter in der Lage ist, den Auftraggeber bei der Prototypenentwicklung der journalistischen Plattform zu beraten und darüber hinaus die Projektleitung zu übernehmen. Darüber hinaus ist die Erfahrung mit öffentlichen Einrichtungen und im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen darzulegen.
b) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
16.08.2021
13:00
14.07.2021
- Deutsch (DE)
31.12.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) in Verbindung mit einer Containersignatur über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
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Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
27.09.2021