Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=403238Regional- oder Kommunalbehörde
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages, Barbarastraße 2 in 06130 Halle (Saale), Pfortendienste für diverse Mieter (SHL 336-21)
SHL 336-21
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für Pfortendienste für diverse Mieter
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)
Barbarastraße 2, 06130 Halle
Ein Dienstleistungsvertrag für den Pfortendienst in der Barbarastraße 2 in 06130 Halle (Saale) mit folgenden Leistungen:
- Ein- und Ausgangskontrolle der Besucher (Führen eines Besucherbuches)
- Verwahrung und Ausgabe / Annahme der Schlüssel (Führen eines Schlüsselbuches) an die Nutzer
- Bedienung der Schrankenanlage und des Rolltores
- Durchführung von Schließ-, Öffnungs- und Kontrollgängen nach Plan
- Weiterleitung bei Alarm der Brandmelde- und Einbruchmeldeanlage an den Auftraggeber
- Postannahme und Weitergabe an Nutzer bzw. Auftraggeber
- visuelle Überwachung der Zufahrt und des Hauses 4 mittels Kamera
- weitermeldung von technischen Störungen an den Auftraggeber und Hilfeleistung bei technischen Störungen
- tägliche Kontrolle Wasserzähler mithilfe eines Kontrollbuches inklusive Erfassung des Zählerstandes
Der Pfortendienst umfasst die Arbeitstage Montag bis Sonntag für die Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Kontrollgänge sind gem. Kontrollplan durchzuführen.
Preis
01.10.2021
30.09.2022
ja
Mit der Option der Verlängerung bis zum 30.09.2023.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird für den Bieter, mit dem der Vertrag geschlossen werden
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 105 Gewerbeordnung)
beim Bundeszentralregister anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen
Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine
eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt
werden.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.
abst.de) bzw. DIHK PQ-VOL oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in
dem der Bieter ansässig ist,
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder Steuernummer oder vergleichbare
Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter
ansässig ist,
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in
Liquidation befindet,
- Eigenerklärung zur Eignung Vergabeverordnung - VgV Liefer-/ Dienstleistungen,
- gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
oder vergleichbare Nachweisenach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV) sind folgende Nachweise
/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Anlage „Angabe zu Arbeitskräften und Referenzliste“,
- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch
Vorlage einer Kopie der Police, aus der die versicherten Risiken einschließlich
der Deckungssummen ersichtlich sind,
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend
angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Für Nachunternehmer ist lediglich die Eigenerklärung zur Eignung
Vergabeverordnung - VgV Liefer-/Dienstleistungen sowie die Anlage „Angabe zu
Arbeitskräften und Referenzliste“ ausgefüllt und unterschrieben mit dem
Angebot einzureichen.
Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.sachsen-anhalt.
abst.de) bzw. DIHK PQ-VOL oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise:
- Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder
vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in
dem der Bieter ansässig ist,
- Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder Steuernummer oder vergleichbare
Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter
ansässig ist,
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch in
Liquidation befindet,
- Eigenerklärung zur Eignung Vergabeverordnung - VgV Liefer-/ Dienstleistungen,
- gültiger Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
oder vergleichbare Nachweisenach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV) sind folgende Nachweise
/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Anlage „Angabe zu Arbeitskräften und Referenzliste“,
- Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch
Vorlage einer Kopie der Police, aus der die versicherten Risiken einschließlich
der Deckungssummen ersichtlich sind,
- ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung abzugeben.
Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, so sind die vorstehend
angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Für Nachunternehmer ist lediglich die Eigenerklärung zur Eignung
Vergabeverordnung - VgV Liefer-/Dienstleistungen sowie die Anlage „Angabe zu
Arbeitskräften und Referenzliste“ ausgefüllt und unterschrieben mit dem
Angebot einzureichen.
- Vorlage einer Referenzliste über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre
mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes des Auftraggebers
mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. in Anlage „Angabe zu Arbeitskräften und
Referenzliste“.
- Vorlage einer Referenzliste über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre
mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes des Auftraggebers
mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. in Anlage „Angabe zu Arbeitskräften und
Referenzliste“.
- Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des
Landesvergabegesetzes)
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 Abs. 2 und 4 des
Landesvergabegesetzes)
- Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (§
12 des Landesvergabegesetzes)
- Ergänzende Vertragsbedingungen (zu den §§ 12, 17 und 18 des
Landesvergabegesetzes)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
24.08.2021
10:30
- Deutsch (DE)
30.09.2021
24.08.2021
10:30
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren ohne die
Anwesenheit der Bieter statt, eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht
möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Eine Registrierung auf der Vergabeplattform des Bundes ist für die Angebotsabgabe
erforderlich, Hinweise dazu stehen unter nachfolgendem Link zur Verfügung:
https://www.evergabe-online.de/start.html;
jsessionid=71F31DE7E715D4B06042B220945670CB?0
Die Registrierung ist unkompliziert und kostenlos, eine elektronische Signatur ist
nicht erforderlich. Durch die Registrierung werden Sie automatisch über
Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen,
Antwortschreiben u. ä. unterrichtet.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen
Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen
beantwortet werden können.
Fristende: 16.08.2021
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird
hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag
unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
14.07.2021