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Ausschreibungsdetails

2 / 6 / 30 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz (B 20.18 - 0223/21/VV : 1)

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17.07.2021 (letzte Änderung am 04.11.2021)

10.11.2021 11:30

10.11.2021 11:30

B 20.18 - 0223/21/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

04.11.2021 15:10

2021/S 138-366308

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-3546
Fax: +49 2289910610-3546

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

2 / 6 / 30 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz

B 20.18 - 0223/21/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Stromerzeugungsaggregate (31121000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2 kVA Stromerzeugern, 6 kVA Stromerzeugern, 30 kVA Stromerzeugern und Zubehör für den weltweiten Einsatz.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

2 kVA Stromerzeuger

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stromerzeugungsaggregate (31121000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mettmann (DEA1C, NUTS 3)

40721 Hilden

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über bis zu 1000 Stück handelsüblicher 2 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangabe bezieht sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.

Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge gemäß § 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen um 6 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien 2 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

6 kVA Stromerzeuger

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stromerzeugungsaggregate (31121000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mettmann (DEA1C, NUTS 3)

40721 Hilden

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über bis zu 800 Stück handelsüblicher 6 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangabe bezieht sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.

Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge gemäß § 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen um 6 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien 2 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 3
II.2.1)
Bezeichnung von Los 3

30 kVA Stromerzeuger

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Stromerzeugungsaggregate (31121000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Mettmann (DEA1C, NUTS 3)

40721 Hilden

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über bis zu 120 Stück handelsüblicher 30 kVA Stromerzeuger für den weltweiten Einsatz gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Mengenangabe bezieht sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:24

Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.

Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge gemäß § 1 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleich bleibenden Konditionen um 6 Monate, sofern nicht eine der Vertragsparteien 2 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

entfällt

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

entfällt

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

entfällt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

10.11.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

14.01.2022

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

10.11.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

>>>> Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:

Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.

Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

.

>>>> Unternehmensdaten:

Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.

Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.

.

>>>> Angebotene Leistung:

Zum Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen ist dem Angebot für jede angebotene Leistung eine aussagekräftige Beschreibung der angebotenen Leistung beizufügen.

Hier ist eine Anlage "Angebotene Leistung" zu erstellen, aus der zweifelsfrei hervorgeht, dass alle Mindestanforderungen erfüllt werden.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Abschnitt 3.7.1 des Dokuments "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen.

.

>>>> CE-Konformitätserklärung

Dem Angebot ist eine CE-Konformitätserklärung für den angebotenen Stromerzeuger beizufügen.

.

>>>> Mustervorstellungen

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, eine Musterprüfung durchzuführen. Nach gesonderter Aufforderung ist zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung ein Angebotsmuster des Stromerzeugers einzureichen bzw. das Gerät für eine Bemusterung beim Bieter vorzuhalten.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Abschnitt 3.7.3 des Dokuments "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

04.11.2021



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

21.10.2021


25.10.2021




29.09.2021


01.10.2021




30.07.2021


03.08.2021




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