Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Erfurt
B 13.15 - 0323/21/VV:1
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Sicherheitsmaßnahmen der Fluggast- und Gepäckkontrollen nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes
auf dem Flughafen Erfurt.
Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr (63730000)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2 Jahren und 5 Monaten mit einer
zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils mindestens 6
Monate und höchstens 12 Monate.
01.01.2022
31.05.2024
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Bitte reichen Sie eine Kopie eines Handelsregisterauszugs oder eines vgl. Nachweises entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates Ihrer Niederlassung ein.
Eigenerklärung zum Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz und der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Gesamtumsatz muss jeweils mindestens 3.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.
Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von jeweils weniger als 3.000.000,00 Euro (netto) pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Haftpflichtversicherung
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall in Höhe von jeweils
• mindestens 7,67 Mio. Euro für Personenschäden
• mindestens 7,67 Mio. Euro für Sachschäden
• mindestens 256.000 Euro für das Abhandenkommen von Sachen
• mindestens 256.000 Euro für Vermögensschäden
Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008,
und/oder
- Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.
und/oder
- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen
mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und
unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten
und/oder
- Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Qualitätsmanagementsystem
Bitte reichen Sie einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar) ein.
Personalbestand
Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte Ihres Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o.a. Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen) an. Unternehmen mit weniger als 60 im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen eingesetzten Beschäftigten und Führungskräfte (im Jahresdurchschnitt) kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
Aus- und Fortbildungseinrichtungen
Bitte weisen Sie Aus- und Fortbildungseinrichtungen Ihres Unternehmens mit moderner Ausstattung nach und nennen Sie den Ort der Ausbildung.
Dozenten und Trainer
Erbringen Sie bitte einen Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Es handelt sich um eine Dienstleistung der Kategorie soziale
und andere besondere Dienstleistungen gem. §64 ff VGV.
Laufzeitvorgaben des § 65 Abs. 2 werden eingehalten.
25.08.2021
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
Wichtiger Hinweis zur Teilnahme am Vergabeverfahren:
Die Besitzstände der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bestandsdienstleisters werden den Teilnehmern der Ausschreibung mitgeteilt. Hierzu werden den Teilnehmern zusätzliche Unterlagen ergänzend zu den frei zugänglichen Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Um diese Unterlagen zu erhalten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie das Formblatt "Vertraulichkeitserklärung" (siehe Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und mit Unterschrift und Stempel versehen gescannt als PDF-Datei so früh wie möglich vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe beim Beschaffungsamt einreichen. Hierzu müssen Sie die Teilnahme am Verfahren auf der e-Vergabe aktivieren (s.o.) und eine Nachricht mit dem ausgefüllten Formblatt als Anlage über die e-Vergabe an das Beschaffungsamt des BMI senden.
Sobald die Vertraulichkeitserklärung dem Beschaffungsamt vorliegt, werden Ihnen die zusätzlichen Unterlagen in Form einer Nachricht mit Anlage über die e-Vergabe übermittelt.
Die Anforderung der zusätzlichen Unterlagen durch Übersendung der ausgefüllten "Vertraulichkeitserklärung" ist zwingende Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, welche diese Unterlagen nicht auf dem oben beschriebenen Weg angefordert haben, werden ausgeschlossen.
Bedingungen für die Leistungserbringung:
Unteraufträge
Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig. Hierzu sind die Anforderungen unter Punkt 3.2. der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Bei der Erbringung der Kontrollstunden ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.
Eignungsleihe
Der Einsatz von im Konzern gebundenen Unternehmen oder der Einsatz von Drittunternehmen zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist im Wege der Eignungsleihe möglich.
Bei der Erbringung der Kontrollstunden ist eine Eignungsleihe aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Nähere Angaben und Regelungen zum Einsatz von Bewerbergemeinschaf-ten/Bietergemeinschaften, Unteraufträgen sowie zur Eignungsleihe finden Sie unter den Punkten 3.1 und 3.2 der "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen"
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
13.07.2021