Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=402791Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung und Raumordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über bis zu drei Bundeskongresse der Nationalen Stadtentwicklungspolitik (15. - 17. Bundeskongress)
10.15.04.102
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Auf den jährlichen Bundeskongressen des BMI zur „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ werden aktuelle Tendenzen der Stadtentwicklung in Deutschland und international diskutiert, das komplexe Anliegen einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung verhandelt und die relevanten Akteure praxisnah auf Herausforderungen und strategische Optionen vorbereitet. Ziele und Projekte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik werden dabei einer breiten, auch internationalen, Fachöffentlichkeit sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft vorgestellt. Mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie der Durchführung der Kongresse soll eine Agentur beauftragt werden.
1.764.705,00
EUR Euro
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
siehe Leistungsbeschreibung
1.764.705,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:38
ja
siehe Leistungsbeschreibung
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu
unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular
zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend
mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis
der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu
unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular
zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
20.08.2021
10:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
20.08.2021
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
14.07.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.