Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
Lautsprecherausstattung tragbar
6002120635-BAAINBw U2.4f
Akustische Geräte (32342400)
Lieferauftrag
Lautsprecherausstattung tragbar (LSA)
Mit der Lautsprecheranlage (LSA), tragbar sollen Einheiten der Bundeswehr (z.B. Feldjägern, ZOpKomBw und KSK) die Möglichkeit erhalten, Fähigkeiten im direkten verhaltenswirksamen Einwirken Sprach- bzw. Wortmitteilungen auf Zielgruppen und Menschenansammlungen über kurze und mittlere Entfernungen zu übertragen.
Kopfhörer (32342100)
Neckar-Odenwald-Kreis (DE127, NUTS 3)
BwDp Süd MatLgr Neckarzimmern, Luttenbachtalstr. 16-18, 74865 Neckarzimmern
143 Sätze (davon 33 als Option)
Preis
20.10.2021
30.12.2022
ja
(1)Zu den in Anlage 1 genannten Leistungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Optionen für 13 Sätze ein.
(2) Für die Optionen gelten nachstehende Bedingungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Lieferung von 13 Sätzen tragbare Lautsprecherausstattungen optional zu fordern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Leistung zu erbringen, sobald und soweit der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch macht.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den Optionen um ein einseitiges Angebot des Auftragnehmers handelt. Eine Verpflichtung zur Ausübung der Optionen durch den Auftraggeber besteht nicht.
Der Auftraggeber ist bis zum 30.06.2022 jederzeit berechtigt, die Option (ganz oder teilweise) auszuüben. Der Auftraggeber übt die Option durch einseitige Erklärung in Textform innerhalb der Optionsausübungsfrist nach S. 1 aus. Die Ausübung der Option wird mit Zugang der Erklärung bei dem Auftragnehmer wirksam. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den Zeitpunkt des Zugangs in Textform zu bestätigen und die betreffenden optionalen Leistungen ab dem in der Erklärung genannten Zeitpunkt zu erbringen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
• Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer
• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, Formular BAAINBw B-V 034
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
23.08.2021
13:00
- Deutsch (DE)
20.10.2021
23.08.2021
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
06.08.2021