Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=401925Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 514: Überarbeitung AIS 46
P 514
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Das Projekt besteht aus drei Losen, die unabhängig voneinander bearbeitet werden können.
Ziel der Lose A und B ist die Überarbeitung und Ergänzung der bisherigen ECC- und RSA-Leitfäden (Teile der AIS 46) unter Beachtung von Erfahrungen mit den jetzigen Versionen. Bei der Überarbeitung müssen aktuelle Forschungsergebnisse (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen), die Seitenkanalanalyse und verwandte Angriffe wie z.B. Fault Attacken auf ECC- bzw. RSA-Implementierungen zum Gegenstand haben oder zu solchen Angriffen eine theoretische Grundlage bieten, durch den Auftragnehmer (ggf. auch einzubindender Unterauftragnehmer) angemessen berücksichtigt werden.
Ziel des Los C ist die Erstellung eines Leitfadens zu Mindestanforderungen an Seitenkanalanalysen im Hinblick auf KI-Methoden, der auf aktuellen Forschungsergebnissen (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen) und Erfahrung von Forschungseinrichtungen, Industrie und Prüfstellen basiert. Der KI-Leitfaden wird im Rahmen der AIS 46 für alle CC-Evaluierungen sämtlicher Implementierungen verbindlich werden.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Projekt 514 Los A: Aktualisierung AIS 46
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
Ziel des Los A ist die Überarbeitung und Ergänzung der bisherigen ECC- und RSA-Leitfäden (Teile der AIS 46) unter Beachtung von Erfahrungen mit den jetzigen Versionen. Bei der Überarbeitung müssen aktuelle Forschungsergebnisse (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen), die Seitenkanalanalyse und verwandte Angriffe wie z.B. Fault Attacken auf ECC- bzw. RSA-Implementierungen zum Gegenstand haben oder zu solchen Angriffen eine theoretische Grundlage bieten, durch den Auftragnehmer (ggf. auch einzubindender Unterauftragnehmer) angemessen berücksichtigt werden. Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Projekt 514 Los B: Aktualisierung AIS 46
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
Ziel des Los B ist die Überarbeitung und Ergänzung der bisherigen ECC- und RSA-Leitfäden (Teile der AIS 46) unter Beachtung von Erfahrungen mit den jetzigen Versionen. Bei der Überarbeitung müssen aktuelle Forschungsergebnisse (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen), die Seitenkanalanalyse und verwandte Angriffe wie z.B. Fault Attacken auf ECC- bzw. RSA-Implementierungen zum Gegenstand haben oder zu solchen Angriffen eine theoretische Grundlage bieten, durch den Auftragnehmer (ggf. auch einzubindender Unterauftragnehmer) angemessen berücksichtigt werden.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Projekt 514 Los C: Aktualisierung AIS 46
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Beim Auftragnehmer
Ziel des Los C ist die Erstellung eines Leitfadens zu Mindestanforderungen an Seitenkanalanalysen im Hinblick auf KI-Methoden, der auf aktuellen Forschungsergebnissen (z.B. Konferenzbände der CHES-Tagungen) und Erfahrung von Forschungseinrichtungen, Industrie und Prüfstellen basiert. Der KI-Leitfaden wird im Rahmen der AIS 46 für alle CC-Evaluierungen sämtlicher Implementierungen verbindlich werden.
Details sind der Leistungsbeschreibung (siehe Anlage) zu entnehmen.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Referenzen: Expertise Seitenkanalanalyse, Kryptographie“
Weisen Sie jeweils mindestens drei verschiedene, in renommierten Fachzeitschriften (z.B. Journal of Cryptographic Engineering oder vergleichbar) oder auf anerkannten Fachkonferenzen (z.B. CHES oder vergleichbar) in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern veröffentlichte, wissenschaftliche Arbeiten mit dem Schwerpunkt „Seitenkanalanalyse/Fault Attacken“, „Kryptographie (insbesondere ECC)“ nach, als Nachweis, dass Seitenkanalanalyse und Fault Attacken ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Autoren
- Titel und Inhalt
- Fachzeitschrift oder Fachkonferenz
- Relevanz für das hier zu vergebende Projekt
Weisen Sie alternativ jeweils mindestens drei (im Fall von Seitenkanalanalyse fünf) Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Fachgebiet „Seitenkanalanalyse/Fault Attacken“, „Kryptographie (insbesondere ECC-Implementierungen)“ nach, beispielsweise durch die Leitung von entsprechenden Projekten.
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die jeweils beschriebene Veröffentlichung (bzw. Tätigkeit) die oben genannten Anforderungen erfüllt und somit als Referenz geeignet ist.
Mindestvoraussetzung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei geeigneten Referenzen (alternativ: Nachweis von drei (im Fall von Seitenkanalanalyse fünf) Jahren hauptberuflicher Tätigkeit im Fachgebiet „Seitenkanalanalyse/Fault Attacken“ „Kryptographie (insbesondere ECC-Implementierungen)“. Eine Referenz darf hierbei zur Abdeckung mehrerer Anforderungen herangezogen werden.
2. Referenzen: „Praxiserfahrung Seitenkanalanalyse/Fault Attacken, ECC-Implementierungen“
Benennen Sie Evaluierungsprojekte (z.B. im Rahmen von CC-Zertifizierungen) im Bereich Seitenkanalanalyse/Fault Attacken, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass die praktische Durchführung von Seitenkanal- und Fault Analysen wesentliche Arbeitsfelder der beteiligten Unternehmen sind. Nennen Sie dabei insbesondere Projekte, in denen ECC-Implementierungen untersucht wurden.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang
- Dauer
- Auftragsvolumen
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei geeigneten Referenzen.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Evaluierungsprojekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Eine Referenz darf hierbei zur Abdeckung mehrerer Anforderungen herangezogen werden.
3. Referenzen: „Projekterfahrung Seitenkanalanalyse“
Weisen Sie jeweils mindestens ein Projekt mit Schwerpunkt „Seitenkanalanalyse/Fault Attacken nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre erfolgreich durchgeführt wurde, und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
- Auftraggeber inkl. Fachbereich
- (detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
- Umfang
- Dauer
- Auftragsvolumen
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) bei Projekten mit oben genanntem Schwerpunkt ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von jeweils mindestens einer geeigneten Referenz.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Eine Referenz darf hierbei zur Abdeckung mehrerer Anforderungen herangezogen werden.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
31.08.2021
14:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
31.08.2021
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
16.08.2021
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