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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung über weltweite internationale Transportdienstleistungen in und aus Krisengebieten (B 12.13 - 0499/20/VV : 2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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08.07.2021

06.08.2021 11:30

06.08.2021 11:30

B 12.13 - 0499/20/VV : 2

Beschaffungsamt des BMI

08.07.2021 16:30

2021/S 131-347538

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1017
Fax: +49 2289910610-1017

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung über weltweite internationale Transportdienstleistungen in und aus Krisengebieten

B 12.13 - 0499/20/VV : 2

II.1.2)
CPV-Code

Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über weltweite internationale Transportdienstleistungen insbesondere in und aus Krisengebieten

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

925.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Straßentransport/-beförderung (60100000)

Schienentransport/-beförderung (60200000)

Luftverkehr (60400000)

Transport zu Wasser und zugehörige Dienste (60600000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

Berlin (DE3, NUTS 1)

Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404, NUTS 3)

weltweit

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Transportdienstleistungen im geschätzten Gesamtauftragsvolumen von 925.000 € netto über die 4-jährige Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen nach § 21 Abs. 5 VgV. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge / einem Höchstwert von 925.000 € netto abgerufen werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.6)
Geschätzter Wert

925.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Nachweis Verkehrshaftpflichtversicherung

Die Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei bzw. steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Referenzen

a) Referenzen über Transportdienstleistungen in, innerhalb oder aus Staaten, welche explizit unter Leistungsmerkmal 1 der Leistungsbeschreibung mit * als Mindestanforderung genannt sind. Dies sind: Afghanistan, Irak, Jemen

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 4 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (Transportdienstleistungen in, innerhalb oder aus Staaten, welche explizit unter Leistungsmerkmal 1 der Leistungsbeschreibung mit * als Mindestanforderung genannt sind. Dies sind: Afghanistan, Irak, Jemen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

- Name des Auftraggebers

- Zuständige Kontaktstelle des Auftraggebers

- Auftragsdatum

- Transportdauer in Tagen

- Ursprungsland/Stadt

- Zielland/Stadt

- Auftragswert

- Art des transportierten Gutes und Menge/Volumen

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

Für die Referenzen ist die Vorlage "11 Nachweis Referenzen Transportdienstleistungen Krisenstaaten" zu verwenden.

b) Referenzen über Transportdienstleistungen der unter Leistungsmerkmal 5 der Leistungsbeschreibung genannten Gefahrgüter. Dies sind: Treibstoffe, Technische Gase, Batterien, Öle- und Schmierstoffe, Medikamente, Munition und Sprengstoff

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 4 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (dies sind Transportdienstleistungen von: Treibstoffen, Technische Gasen, Batterien, Öle- und Schmierstoffen, Medikamenten, Munition und Sprengstoffen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.

Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:

- Name des Auftraggebers

- Zuständige Kontaktstelle des Auftraggebers

- Auftragsdatum

- Transportdauer in Tagen

- Ursprungsland/Stadt

- Zielland/Stadt

- Auftragswert

- Art des transportierten Gefahrgutes und Menge/Volumen; UN Nummer

Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:

Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).

Für die Referenzen ist die Vorlage "12 Nachweis Referenzen Transportdienstleistungen Gefahrgüter" zu verwenden.

Es sind jeweils nur 4 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.

Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.08.2021

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

17.09.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

06.08.2021

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.07.2021



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