Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über weltweite internationale Transportdienstleistungen in und aus Krisengebieten
B 12.13 - 0499/20/VV : 2
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über weltweite internationale Transportdienstleistungen insbesondere in und aus Krisengebieten
925.000,00
EUR Euro
Straßentransport/-beförderung (60100000)
Schienentransport/-beförderung (60200000)
Luftverkehr (60400000)
Transport zu Wasser und zugehörige Dienste (60600000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Berlin (DE3, NUTS 1)
Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404, NUTS 3)
weltweit
Transportdienstleistungen im geschätzten Gesamtauftragsvolumen von 925.000 € netto über die 4-jährige Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen nach § 21 Abs. 5 VgV. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einer Höchstmenge / einem Höchstwert von 925.000 € netto abgerufen werden.
Preis
925.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis Verkehrshaftpflichtversicherung
Die Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei bzw. steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Als Datum dieser Erklärung gilt das Datum des Angebots.
Referenzen
a) Referenzen über Transportdienstleistungen in, innerhalb oder aus Staaten, welche explizit unter Leistungsmerkmal 1 der Leistungsbeschreibung mit * als Mindestanforderung genannt sind. Dies sind: Afghanistan, Irak, Jemen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 4 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (Transportdienstleistungen in, innerhalb oder aus Staaten, welche explizit unter Leistungsmerkmal 1 der Leistungsbeschreibung mit * als Mindestanforderung genannt sind. Dies sind: Afghanistan, Irak, Jemen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Zuständige Kontaktstelle des Auftraggebers
- Auftragsdatum
- Transportdauer in Tagen
- Ursprungsland/Stadt
- Zielland/Stadt
- Auftragswert
- Art des transportierten Gutes und Menge/Volumen
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist die Vorlage "11 Nachweis Referenzen Transportdienstleistungen Krisenstaaten" zu verwenden.
b) Referenzen über Transportdienstleistungen der unter Leistungsmerkmal 5 der Leistungsbeschreibung genannten Gefahrgüter. Dies sind: Treibstoffe, Technische Gase, Batterien, Öle- und Schmierstoffe, Medikamente, Munition und Sprengstoff
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 4 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (dies sind Transportdienstleistungen von: Treibstoffen, Technische Gasen, Batterien, Öle- und Schmierstoffen, Medikamenten, Munition und Sprengstoffen). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Name des Auftraggebers
- Zuständige Kontaktstelle des Auftraggebers
- Auftragsdatum
- Transportdauer in Tagen
- Ursprungsland/Stadt
- Zielland/Stadt
- Auftragswert
- Art des transportierten Gefahrgutes und Menge/Volumen; UN Nummer
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Für die Referenzen ist die Vorlage "12 Nachweis Referenzen Transportdienstleistungen Gefahrgüter" zu verwenden.
Es sind jeweils nur 4 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
ja
06.08.2021
11:30
- Deutsch (DE)
17.09.2021
06.08.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
06.07.2021