Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten
ZR5-1133-2021-081-13-IK4
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin
Gegenstand des Rahmenvertrages sind die Lagerung, der Transport und die Hängung von Kunstexponaten aus der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages.
Etwa 3.000 Gemälde, Grafiken, Fotografien Skulpturen und Kunst-am-Bau-Modelle müssen zentral vom Auftragnehmer in einem Kunstlager gelagert werden, hinzu kommt die Lagerung von 20 - 30 Leihnamen. Weiter ist vom AN ein Zollfreihandelslager für ca. 30 Exponate anderer Eigentümer zu stellen. Zudem sind Transporte und Hängungen im Zusammenhang mit den Ankaufssitzungen zu erbringen.
Die Kunstsammlung wird als Artothek gehandhabt. Das heißt, die Exponate müssen fachgerecht gelagert, Leihnehmern vorgezeigt, in die Liegenschaften des Deutschen Bundestages transportiert, dort gehängt und wieder abgenommen und zurücktransportiert werden. Kunstexponate werden zu und von den Ausstellungen oder Leihgebern innerhalb Berlins, Deutschlands sowie nach Brüssel und Straßburg transportiert und dort aufgestellt oder aufgehängt beziehungsweise abgebaut oder abgehängt.
Gelegentlich sind auch Gegenstände der politisch-parlamentarischen Ausstellungen (Ausstellungssysteme) zu lagern, zu hängen, abzunehmen oder zu transportieren.
Preis
01.01.2022
31.12.2022
Der Vertrag verlängert sich dreimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor seinem jeweiligen Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz (jährlich mindestens 750.000 Euro) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
- Auf Verlangen der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.500.000 Euro für Personen- und Sachschäden) vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Angabe von 2 geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten sowie Erfahrungen im Umgang mit originalen Kunstwerken aller Art). Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen konkret zu benennen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte muss mindestens 20 betragen haben.
- Erklärung über die angebotene Lagerfläche gemäß Ziffer 6.1 der Leistungsbeschreibung (Punkt 3.9 des Angebotsvordrucks). Die Lagerfläche darf höchstens 12 Kilometer (Luftlinie) vom Reichstagsgebäude entfernt sein. Die Flächengröße des Lagers muss mindestens 740 m² betragen.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
10.08.2021
12:00
- Deutsch (DE)
15.11.2021
10.08.2021
13:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
05.07.2021