Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=401240Andere: beliehene Landesgesellschaft
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem zweistufigen Verfahren im Rahmen von Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO), umgesetzt durch das EPLR Thüringen 2014-2020
ELER 2.1 - 2.2021
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Dienstleistungen
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Auf der ersten Stufe geben die Bieter ein oder mehrere Angebot(e) (für jeden eingesetzten Berater ein separates Angebot) über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlos(e)) ab.
Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Zuschlag ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen.
Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der zweiten Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen (DLV).
Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.500 € netto und des Höchstbetrages von 51.000 € netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.
Wichtiger Hinweis:
Möchte ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft mehr als einen Berater für ihre Beratungen einsetzen, dann muss jeweils ein Angebot für jeden Berater abgeben werden.
Bsp.: Sie sind ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft und möchten 5 verschiedene Berater für Ihre Beratungen einsetzen. Dafür ist erforderlich, dass das Formblatt Nr. 1 „Angebotsschreiben“ sowie das Formblatt Nr. 2-2 „Eigenerklärungen und andere Nachweise zur Eignung“ für jeden Berater ausgefüllt wird. In dem Beispiel also jeweils fünf Mal. Alle anderen Formblätter, die sich auf das Beratungsunternehmen oder auf die Bietergemeinschaft beziehen, müssen nur in einem Angebot abgegeben werden. In den einzelnen Angeboten muss aber Bezug auf diese Unterlagen genommen werden, um ein vollständiges Angebot abzugeben. Auf allen Unterlagen finden Sie entsprechende Hinweise.
Wenn Sie als Unternehmen mehrere Angebote abgeben möchten, können Sie auf der Vergabeplattform entweder für jeden Berater ein eigenes Angebot anlegen, also zum Beispiel 5 Angebote, wenn Sie 5 Berater für Ihre Beratungen einsetzen möchten. Sie können auf der Plattform aber auch nur ein Angebot anlegen und in diesem alle erforderlichen Unterlagen für 5 Berater hochladen, haben dann aber trotzdem 5 einzelne Angebote abgegeben. Welches Vorgehen Sie wählen, ist Ihnen freigestellt.
1.700.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Cross Compliance, GLÖZ
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und/oder den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) ergeben. Beratungsleistungen zu Cross Compliance bzw. ab 2023 zu Konditionalität sind ebenfalls Teil des Fachloses.
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Ökosysteme, grüne Infrastruktur
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftliche Praktiken, Ökosystemleistungen und grüne Infrastruktur.
Hierunter fällt auch die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation in konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben sowie Beratung zur Anlage, Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen.
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 des Freistaates Thüringen enthaltenen ELER-Maßnahmen:
- M04-Investitionen in materielle Vermögenswerte: 4.1 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (AFP, kleine Investitionen und ÖkoInvest); 4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (einschließlich ökologische Erzeugnisse)
- M06-Unterstützung für Investitionen für die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten
- M10-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- M11-Ökologischer/biologischer Landbau
- M16-Zusammenarbeit
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Tierhaltung (außer Schaf- und Ziegenhaltung).
Dabei muss die Beratung mindestens einen der folgenden Inhalte umfassen:
- Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT, etc.)
- Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren)
- Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren, Checklisten, etc.)
- Tiergesundheit
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Nachhaltiger Pflanzenschutz
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Nationaler Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG in Verbindung mit § 4 des Pflanzenschutzgesetzes)
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Junglandwirte
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung für Junglandwirte
Eine Beratung für Junglandwirte ist unter den Voraussetzungen möglich, dass:
- es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie
- zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist.
Auch wenn sich mehr als ein Junglandwirt im Betrieb befindet, kann die Beratung nur für einen Junglandwirt in Anspruch genommen werden.
Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal fünf Jahre nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf mit der Beratung begonnen worden ist.
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes. Hierunter fällt auch die Beratung zu:
- Qualitätsmanagement
- Digitalisierung in der Landwirtschaft
- Energieeffizienz
- Fördermöglichkeiten
- Möglichkeiten zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach dem Auslaufen der Förderung aus dem EEG
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Ökologischer Landbau
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen
Dabei muss die Beratung mindestens zu einem der folgenden Punkte erfolgen:
- Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement und Vermarktung. Bei ökologisch wirtschaften Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen.
- Beratung (Planung, Beantragung und Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln
- Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren.
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Kurze Versorgungsketten
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Entwicklung kurzer Versorgungsketten
Dabei soll sich die Beratung auf mindestens einen der folgenden Inhalte beziehen:
- Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung
- Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion
- Beratung der Direktvermarkter zur Diversifizierung der Vermarktungswege
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Schafhaltung
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zur Schaf- und Ziegenhaltung
Ein Schafhaltungs- bzw. Ziegenhaltungsbetrieb ist ein Betrieb, dessen Mehrheit der Einnahmen (über 50 %) aus dem Betriebsbereich der Schafhaltung herrührt oder
es handelt sich um eine Beratung zur Schafhaltung, wenn mindestens 20 Mutterschafe bzw. Mutterziegen im Neben- oder Haupterwerb gehalten werden und/oder die Förderfähigkeit im Rahmen der ELER-Förderung für Schaf- und/oder Ziegenhaltungen und/oder von mit Schafen und/oder Ziegen genutzten Flächen vorliegt (KULAP, ILU, IVV):
- Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)
- Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)
- Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU).
Dabei umfasst die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte und deren Inhalte:
1. Produktionstechnische Beratung im Betrieb
- Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl; Investitionsberatung Fütterung (Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode)
- Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Anbauplanung u. ä.)
- Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen
- Arbeitswirtschaft
- Vermarktung
2. Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen
- Tierbestandsführung/Nutzung elektronischer Kennzeichnung
- Cross Compliance
- Buchführung
- Fördermittelbeantragung
3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Betriebszweig
- Erkennen der Potentiale
- Erarbeitung zukunftsorientierter Betriebskonzepte
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zur ressourcenschonende bzw. -effizienten Landbewirtschaftung
Dabei soll die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte umfassen:
- Beratung zum Erosions- und Bodenschutz
- Einführung/Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen
- Beregnungskonzeption einschließlich Umsetzungsunterstützung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Machbarkeitsprüfung für vorgenannte Inhalte
- Maßnahmen zum Humusaufbau
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Soziale Landwirtschaft
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zur Sozialen Landwirtschaft
Hierunter fällt auch die Beratung zur Diversifizierungsmöglichkeit „Lernort Bauernhof“.
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Bienenfreundliche Landwirtschaft
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zum Thema bienenfreundliche Landwirtschaft und Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Förderung der Honigbiene
Die Beratung muss mindestens zu einem der folgenden Punkte und deren Inhalten erfolgen:
1. Ackerbau:
- Integration von Trachtpflanzen (Nektar, Pollen) in die Fruchtfolge,
- blühende Kulturarten (z.B. Körnerleguminosen), Zwischenfrüchte, Untersaaten, Mischfruchtanbau, Blühflächen/ -streifen
2. Grünland:
- Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen- /blütenreicher Flächen
3. Bewirtschaftung und Technik:
- Anpassung von Mahd- /Mulchtermine und -technik
- Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten
- Pflanzenschutz
4. Kommunikation vor Ort
5. Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten.
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Biodiversität - Ackerbau
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zum Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Ackerbau. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen insbesondere der Insekten.
Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen:
- Integration von extensiven Nutzungen in die Fruchtfolge (z. B. Dünnsaat, Lerchenfenster, Rebhuhnstreifen, feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung, partieller Verzicht auf Pflanzenschutzmittel etc.), Dünge- und Erntemanagement zur Berücksichtigung spezieller Artenschutzziele (z. B. Amphibienschutz, Rotmilanschutz, Bodenbrüterschutz),
- Anlage und Pflege von mehrjährige Blüh- und Schonstreifen bzw. Blühflächen, Gehölzstrukturen, Kleingewässer etc. zur Berücksichtigung von Zielen des Artenschutzes und des Biotopverbundes.
Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich.
Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Biodiversität - Grünland
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zum Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Grünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen insbesondere der Insekten.
Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen:
- Anpassung des Weide-/Mahdmanagements zur Erreichung der Naturschutzziele
- Beweidung mit Rindern bzw. Pferden, Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Kleingewässer, Feldgehölze) auf Weideflächen für den Naturschutz; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen.
- Beweidung mit Schafen bzw. Ziegen, Anpassung des Weidemanagements zur Erreichung der Naturschutzziele; Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. offene Bodenstellen, Hecken) auf Schafhütungsflächen; Nachpflege von Schafhütungsflächen, Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen.
- Mahd, u.a. Mahdtermine, Teilflächenmahd, Belassen von Randstreifen); Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Quellbereiche, Feldgehölze) auf Mahdflächen; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Mahdflächen;
Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich.
Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes (Themeninhalte sind u.a. die Düngeplanung, Nutzung verschiedenster Diagnoseverfahren im Düngejahr und Ableitung operativer Düngemaßnahmen, Management Probenahme, Analytik, Berücksichtigung der Versorgung mit Haupt- und Spurennährstoffen).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur gezielten und wirkungsvollen Anwendung vorhandener Hilfsmittel für die Düngebedarfsermittlung und Düngung (z.B. BESyD, Ertragskarten usw.)
- Nutzung operativer Verfahren zur Düngung während der Vegetationsphase (z.B. Pflanzenanalysen, Sensoren, Modelle, Drohnen, teilflächenspezifische Düngung, Erkennen und Beseitigen von Ernährungsstörungen, Anlegen von Düngefenstern bis hin zu Praxisversuchen)
- Optimierung der betrieblichen Probenahmekonzepte (Boden, Wirtschaftsdünger usw.) für die Düngebedarfsermittlung (eigene Untersuchungen, Nutzung von Richtwerten)
- Verbesserung der schlagbezogenen Prognose der Zielerträge für die Düngebedarfsermittlung (auch unter Verwendung von Luftbildern u. a.)
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung des Einsatzes organischer Dünger (Themeninhalte sind u.a. WD-Einsatzkonzeption, Lagerstättenoptimierung, Ausbringtechnologien, Konzepte zur Emissionsminderung, überbetriebliche Verwertung, Vertragsgestaltung).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Erstellung von Einsatzkonzeptionen für die optimale Verwertung von Wirtschaftsdüngern einschließlich deren überbetrieblicher Verwertung
- Unterstützung bei Fragen zur Lagerstättenoptimierung sowie zur Ausbringtechnologie
- Konzepte für Emissionsminderungen (NH3, P usw.)
- Beratung zur Umsetzung der Wirtschaftsdüngerverbringeverordnung
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung der Nährstoffeffizienz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung der Bewirtschaftungsweise zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz (Themeninhalte sind u.a.: FF-Gestaltung, Sortenberatung, Erhalt bzw. Erhöhung Bodenfruchtbarkeit, Erosionsschutzmaßnahmen, Bodenbearbeitungsverfahren).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur Fruchtfolgegestaltung bzw. Fruchtartendiversifizierung mit Blick auf eine erhöhte Nährstoffeffizienz
- Sortenberatung hinsichtlich Nährstoffeffizienz, einschließlich verbesserter Krankheitsresistenz mit eben diesem Ziel
- Maßnahmen zum Erhalt sowie bei Bedarf zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit
- Erosionsschutzberatung (Schlaggestaltung, Fruchtfolgeplanung, Bodenbearbeitungssysteme)
- Planung und Verbesserung der Schwefel-, Kalk-, Grund- und Mikronährstoffversorgung
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung
Unternehmens- und Managementberatung (79410000)
Thüringen (DEG0, NUTS 2)
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist eine ausgewogene Nährstoffbilanzierung auf der Grundlage der Stoffstrombilanzverordnung sowie Humusbilanzierung.
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur ordnungsgemäßen Erfassung aller erforderlichen Daten
- Berechnung der Stoffstrombilanz einschließlich zu berechnender Kenngrößen für die Bewertung
- Beratung zur Identifizierung des betrieblichen Handlungsbedarfs zur Optimierung des Nährstoffmanagements
- Beratung zum Erstellen von Humusbilanzen und der Optimierung der betrieblichen und schlagbezogenen Humusbilanz
01.01.2022
31.12.2023
nein
ja
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gilt für III.1.1) und III.1.3): Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine
Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und mindestens in Textform dem
Angebot beizufügen. Die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen
Eigenerklärungen abgeben. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise
von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen, in deutscher Sprache
bzw. unter Beifügen einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder
beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung im pdf-
Format; ihnen obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit. Die Nachforderung
von Nachweisen bleibt vorbehalten.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern sind alle geforderten
Nachweise auch von diesen einzureichen.
Für alle Bieter gilt:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§
123, 124 GWB, ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB
- Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Vorlage einer Gewerbean- bzw. -ummeldung/Gewerbeerlaubnis im pdf-Format
(im Falle einer gewerblichen Tätigkeit); entfällt bei freiberuflicher Tätigkeit
- alternativ können die o.g. Nachweise auch durch ein Zertifikat einer
Präqualifizierungsdatenbank; die Eigenerklärungen können durch die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung oder durch ein Zertifikat einer
Präqualifizierungsdatenbank erbracht werden
- Eigenerklärung, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen
zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung
von Embargos (EG) Nr. 881/2002, (EG) Nr. 753/2011 sowie (EG) Nr. 2580/2001
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/) keine Eintragung vorliegt
- Angaben zur Beratungsanbieterausstattung - Nachweis durch eine Übersicht zur Nutzung/Anwendung fachspezifischer Anwendungssoftware (z. B. öffentliche, vorhandene Geo-Daten, landwirtschaftliche Software, wie z. B. Ackerschlag-Karteien, Applikationskarten, Programme zur Düngebedarfsermittlung z. B. BESyD, Smartphone-Apps, NIRS-Technik usw.) sowie Anzahl funktionsfähiger Computerarbeitsplätze
- Angaben zur Mobilität (z. B. Pkw, Car-Sharing usw.)
- Für jeden einzelnen Berater sind die in den nachfolgenden Nrn. 1. bis 4.
genannten Angaben zu machen:
1. Vorlage mindestens eines Zeugnisses im pdf-Format, das zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)
zugeordnet wurde, zum Nachweis einer einschlägigen Ausbildung des einzelnen
Beraters
2. Vorlage von mindestens 3 einschlägigen Teilnahmebescheinigungen,
Zertifikaten o. ä. im pdf-Format für die letzten 5 Jahre bis zur Angebotsabgabe
zum Nachweis einer fachlichen Weiterbildung des einzelnen Beraters; anerkannt
werden auch andere geeignete Aktivitäten (z.B. Publikationen in
Fachzeitschriften, Vortrags- oder Lehrtätigkeiten, Praxiseinsätze)
3. Übersicht zum beruflichen Werdegang/der ausgeübten Tätigkeiten nach
Jahren bezogen auf die gebotenen Fachlose/Beratungsthemen - mindestens 1
Angabe pro Fachlosnr. erforderlich - zum Nachweis des beruflichen Werdegangs
/der ausgeübten Tätigkeiten des einzelnen Beraters
4. Referenzliste zu den Unternehmen, die beraten wurden (mit jeweils Fachlos
/Beratungsthema; Referenznummer; Namen und Adressen der Unternehmen, die
beraten wurden; Beratungsdauer (Beginn und Ende)), für die letzten 2 Jahre bis
zur Angebotsabgabe
Der Auftragnehmer des Dienstleistungsvertrages hat nur einen Anspruch auf
Auszahlung des jährlich vereinbarten Leistungsentgeltes, wenn die für die
erbrachten Beratungen erstellte Abrechnung spätestens bis zum 17.11. des Jahres
bei der GFAW eingegangen ist. Zum 01.07. des Jahres ist eine Teilabrechnung vorzulegen. Die dazugehörigen Rechnungen sind als Abdruck
vom Original und die Beratungsverträge sowie die Beratungsberichte sind
jeweils im Original mit einzureichen.
Bereits vor dem Abschluss aller Beratungen kann der Auftragnehmer
Teilabrechnungen vornehmen.
Hat die GFAW die Verwaltungskontrollen und ggf. die Vor-Ort-Kontrollen
abgeschlossen und hat der Auftragnehmer alle Voraussetzungen eingehalten,
wird der Abrechnungsbetrag auf das Bankkonto des
Auftragnehmers überwiesen. Hat der Auftragnehmer hingegen nicht alle
Voraussetzungen eingehalten, kommt eine Kürzung oder ein Ausschluss von der
Auszahlung des Leistungsentgeltes in Betracht.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
05.08.2021
11:00
- Deutsch (DE)
15.10.2021
05.08.2021
11:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von
der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (=
Auftragsunterlagen) zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten
Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den
Vordrucken sind alle gelb bzw. blau hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen.
2.) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
mindestens in Textform abzugeben. Wenn in den Unterlagen die Textform für ein
Dokument gefordert wird, so muss eine lesbare Erklärung, die die Person des
Erklärenden erkennen lässt, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.
Das bedeutet, dass bei elektronisch übermittelten Dokumenten in Textform der
Name (Vor- und Zuname) der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt,
erkennbar sein muss. Weiterhin können Dokumente auch elektronisch mit
fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Dies ist jedoch nicht zwingend, da die Unterlagen lediglich die Textform fordern.
3.) Möchte ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft mehr als einen Berater für ihre Beratungen einsetzen, dann muss jeweils ein Angebot für jeden Berater abgeben werden.
Bsp.: Sie sind ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft und möchten 5 verschiedene Berater für Ihre Beratungen einsetzen. Dafür ist erforderlich, dass das Formblatt Nr. 1 „Angebotsschreiben“ sowie das Formblatt Nr. 2-2 „Eigenerklärungen und andere Nachweise zur Eignung“ für jeden Berater ausgefüllt wird. In dem Beispiel also jeweils fünf Mal. Alle anderen Formblätter, die sich auf das Beratungsunternehmen oder auf die Bietergemeinschaft beziehen, müssen nur in einem Angebot abgegeben werden. In den einzelnen Angeboten muss aber Bezug auf diese Unterlagen genommen werden, um ein vollständiges Angebot abzugeben. Auf allen Unterlagen finden Sie entsprechende Hinweise.
Wenn Sie als Unternehmen mehrere Angebote abgeben möchten, können Sie auf der Vergabeplattform entweder für jeden Berater ein eigenes Angebot anlegen, also zum Beispiel 5 Angebote, wenn Sie 5 Berater für Ihre Beratungen einsetzen möchten. Sie können auf der Plattform aber auch nur ein Angebot anlegen und in diesem alle erforderlichen Unterlagen für 5 Berater hochladen, haben dann aber trotzdem 5 einzelne Angebote abgegeben. Welches Vorgehen Sie wählen, ist Ihnen freigestellt.
4.) Soweit Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren bestehen,
sind diese in deutscher Sprache elektronisch über die eVergabe-Plattform („Anfrage
stellen“) - ggf. unter Angabe des Betreffs „Fragen zum ELER 2.1 - 2.2021“ - bis
spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Fragen der
Bieter werden anonymisiert und mit den Antworten der GFAW allen Bietern in
deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Es steht in der
Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der
Angebotsfrist einzusehen und die beantworteten Fragen bei der Angebotserstellung
zu berücksichtigen. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu
registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen.
5.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er darauf unverzüglich die GFAW in
deutscher Sprache vor Angebotsabgabe in Textform über die eVergabe-Plattform
(„Anfrage stellen“) hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben der GFAW
werden in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform eingestellt. Es steht in der
Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der
Angebotsfrist einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu
informieren. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren
und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen.
6.) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und
Abgabe des Angebotes.
7.) Mit dem Zuschlag gilt der Rahmenvertrag als geschlossen.
8.) Die endgültigen Finanzmittel je Fachlos werden vor Abschluss der
Dienstleistungsverträge für die Dauer des Rahmenvertrages unter Berücksichtigung
der Empfehlungen des Fachbeirats "Landwirtschaftliche und gartenbauliche
Beratung" festgelegt.
Die 10-Tage-Frist des § 160 III 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
die 15-Tage-Frist des § 160 III 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung einer Rüge durch
den Auftraggeber sowie
die Fristen des 135 II GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit
einer Zuschlagserteilung.
05.07.2021