Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Einwegschutzanzüge (KdB)
333-2021-0145
Schutzkleidung (18143000)
Lieferauftrag
Kauf und Lieferung von Einwegschutzanzügen Typ 5B/6 Körperschutz der Kategorie III für Persönliche Schutzausrüstung nach EN 13982-1, EN 13034, EN 14126, EN 1149-5 und ggf. EN 1073-2 zum Einmalgebrauch.
Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713, NUTS 3)
ca. 100 Lieferadressen im ganzen Bundesgebiet
Garantierte Mindestabnahmemenge: 0 Stück
Geschätzte Abnahmemenge: 37.500 Stück
Höchstabnahmemenge: 45.000 Stück
Laufzeit: 18 Monate
(Option der zweimaligen Verlängerung um 6 Monate durch die Auftraggeberin)
Laufzeit in Monaten:18
Option der zweimaligen Verlängerung um 6 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens (Hersteller) nach ISO 9001.
ISO 9001-Zertifizierung des Unternehmens (Hersteller).
Referenzen:
Darstellung von mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers ein-schließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Be-lege nachweisen.
Vorlage von Angebotsmustern.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Die Angebotsfrist wurde aufgrund besonderer Dringlichkeit (Pandemie COVID 19) gem. § 15 Abs. 3 VgV besondere Dringlichkeit, in Verbindung mit Bekanntmachung des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie vom 8. Juli 2020 verkürzt.
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.07.2021
11:00
- Deutsch (DE)
30.09.2021
19.07.2021
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-
verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
28.06.2021