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Ausschreibungsdetails

Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache im BMJV

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30.06.2021

29.07.2021 00:00

29.07.2021 00:00

1030/24-1-46 154/2021

Bundesministerium der Justiz

30.06.2021 11:15

2021/S 126-332871

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstr. 37
Postleitzahl: 10117
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat IV A 6
Telefon: +49 30-185808719
Fax: +49 30-185809525
Hauptadresse: https://www.bmjv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bmjv.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Gesetzgebung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache im BMJV

1030/24-1-46 154/2021

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen der Exekutive und Legislative (75111000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sprachberatung und der Redaktion durch den Redaktionsstab Rechtssprache für die Gesetzesredaktion des BMJV. Es sind dafür prüfende, beratende und formulierende Leistungen durch sprachwissenschaftlich qualifizierte Personen zu erbringen. Die Leistungen beziehen sich zuvörderst auf Gesetzentwürfe und Entwürfe für Rechtsverordnungen, die in den Bundesministerien mit Ausnahme des BMJV erarbeitet wurden. Die Leistungen zielen darauf, dass diese Entwürfe unter Berücksichtigung der fachlichen und juristischen Belange sprachlich richtig und verständlich abgefasst werden. Der Redaktionsstab Rechtssprache hat ferner auf Anforderung bei sonstigen Aufgaben des Auftraggebers im Bereich Rechtssprache und Sprachberatung mitzuwirken. Insbesondere unterstützt er den Auftraggeber auf Anforderung bei dessen Informationstätigkeit über die Arbeit der Gesetzesredaktion. Es ist davon auszugehen, dass im Vertragszeitraum (01.01.2022 bis 31.12.2023) ein Auftragsvolumen von mindestens 19.000 und höchstens 21.000 Sprachberatungsstunden zu erbringen ist.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

3.000.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Sprachberatung und der Redaktion durch den Redaktionsstab Rechtssprache für die Gesetzesredaktion des BMJV. Es sind dafür prüfende, beratende und formulierende Leistungen durch sprachwissenschaftlich qualifizierte Personen zu erbringen. Die Leistungen beziehen sich zuvörderst auf Gesetzentwürfe und Entwürfe für Rechtsverordnungen, die in den Bundesministerien mit Ausnahme des BMJV erarbeitet wurden. Die Leistungen zielen darauf, dass diese Entwürfe unter Berücksichtigung der fachlichen und juristischen Belange sprachlich richtig und verständlich abgefasst werden. Der Redaktionsstab Rechtssprache hat ferner auf Anforderung bei sonstigen Aufgaben des Auftraggebers im Bereich Rechtssprache und Sprachberatung mitzuwirken. Insbesondere unterstützt er den Auftraggeber auf Anforderung bei dessen Informationstätigkeit über die Arbeit der Gesetzesredaktion. Es ist davon auszugehen, dass im Vertragszeitraum (01.01.2022 bis 31.12.2023) ein Auftragsvolumen von mindestens 19.000 und höchstens 21.000 Sprachberatungsstunden zu erbringen ist.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

3.000.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

1. Option des Auftraggebers bis zum 31.12.2024

2. nochmalige Option des Auftraggebers bis zum 31.12.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist durch folgende Nachweise zu belegen (vgl. § 45 Absatz 4 VgV):

- selbst zu erstellende Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens im letzten Geschäftsjahr (§ 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV).

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Kopie (§ 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV).

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Es müssen Fachkräfte namentlich benannt werden, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Absatz 3 Nummer 2 VgV).

Zur weiteren Bewertung der Qualifikation der Fachkräfte, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, für die sprachliche Bearbeitung von Rechtsvorschriften wird abgefragt,

- welche Arten von Rechtsvorschriften bearbeitet wurden (Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschriften),

- mit welcher Zielsetzung die sprachliche Bearbeitung (sprachliche Richtigkeit, insbesondere Rechtschreibung, Grammatik, Verständlichkeit auf Wortebene, Satzebene, Textebene, auf Textebene etwa Systematik, logische Struktur u. Ä.) erfolgte,

- mit welcher Intensität die Bearbeitung erfolgte (ein- oder mehrmalige Textprüfung, Rückkoppelung mit den für den Text verantwortlichen Personen, ggf. durch Redaktionsbesprechung, den Rechtsetzungsprozess begleitende Beratung unter Einschluss der vor-genannten Tätigkeiten)

- in welchem zeitlichen Umfang die o. g. Erfahrungen gesammelt wurden

- welche Erfahrungen erworben wurden durch Publikationen, Forschungsprojekte, Vorträge auf dem Gebiet der Verständlichkeit der Rechtssprache, Rechtslinguistik oder vergleichbarer Themenfelder.

Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind einzureichen:

- namentliche Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, nebst Angaben bzw. Nachweisen darüber, dass diese jeweils die deutsche Sprache auf Muttersprachenniveau beherrschen und eine abgeschlossene universitäre Ausbildung im Fach Germanistik oder einen gleichwertigen Abschluss haben;

- Eigenerklärung und Referenzbogen zu Eignungskriterium 2 (Anlage 4).

Hinsichtlich der persönliche Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Fach-kräfte wird als Mindestanforderung festgelegt, dass mindestens zwei der zum Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Personen in den letzten drei Jahren über jeweils insgesamt min-destens ein Jahr Erfahrungen bei der sprachlichen Bearbeitung von Entwürfen für Rechtsvor-schriften aus dem bundesdeutschen Sprachraum (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen oder Verwaltungsvorschriften) gesammelt haben, wobei die sprachliche Bearbeitung mindestens die Prüfung auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit auf Wort- und Satzebene umfassen muss.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Es muss sicherstellt werden, dass alle von für Leistungen des Redaktionsstabs Rechtssprache beim Auftraggeber eingesetzten Personen folgende Fähigkeiten und Ausbildungsnachweise besitzen:

Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachenniveau und abgeschlossene universitäre Ausbildung im Fach Germanistik oder gleichwertiger Abschluss.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

29.07.2021

00:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

27.08.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

29.07.2021

13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Diese Regelungen zur Unzulässigkeit gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134

Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

28.06.2021



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