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Ausschreibungsdetails

Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages (ZR5-1133-2021-082-14-IK1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.06.2021 (letzte Änderung am 22.07.2021)

25.08.2021 12:00

25.08.2021 12:00

ZR5-1133-2021-082-14-IK1

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

22.07.2021 16:01

2021/S 123-326184

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift:Platz der Republik 1
Postleitzahl:11011
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 30-227-33234
Fax:+49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages

ZR5-1133-2021-082-14-IK1

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten

im Deutschen Dom als Liegenschaft des Deutschen Bundestages

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand des Vertrages ist die die Aufsicht über die Parlamentshistorische Ausstellung. Des Weiteren ist die Betreuung des Besucherempfangs sowie die Erbringung von Hausmeistertätigkei-ten (zum Beispiel: Aufgaben des Brandschutzes und Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten) Vertragsbestandteil. Die parlamentshistorische Ausstellung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Januar bis April sowie Oktober bis Dezember: Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mai bis September: Dienstag bis Sonntag und an Feiertagen

10:00 Uhr bis 19:00 Uhr

An Montagen, die auf einen Feiertag fallen, ist die Ausstellung geöffnet.

Heiligabend und Silvester ist der Deutsche Dom geschlossen. Jährlich beteiligt sich die Auftraggeberin (AG) mit der Parlamentshistorischen Ausstellung im Deutschen Dom an der Veranstaltung "Lange Nacht der Museen". Anlässlich dieser Veranstaltung wird Nachtarbeit für alle Leistungsbereiche (Aufsichten, Wachleitung, Besucherempfang, Hausmeister) anfallen. Der Auftragnehmer (AN) stellt sicher, dass die Besetzung aller Leistungsorte in Absprache mit der AG gewährleistet ist. Informationen hierzu erhält der AN mindestens eine Woche vorher.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2022

31.12.2023

zuzüglich 2 mal 1 Jahr Verlängerungsoption seitens der Auftraggeberin

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle

oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.

- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung

über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus

dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied

eingereicht werden.

- Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000

Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem

Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.- Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

-Eigenerklärung über den Umsatz der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss einen Mindestumsatz von 1.250.000,00 € pro Jahr vorweisen.

-Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist noch nicht zwingend mit dem Angebot vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung.

-Kalkulation der angebotenen Stundenverrechnungsätze

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen jeweils die Teilleistungen

Aufsicht, Wachleitung, Besucherempfang und Hausmeistertätigkeiten umfassen. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.

-Nachweis der Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34a Absatz 1 Gewerbeordnung

-Nachweis über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

25.08.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

19.11.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

25.08.2021

12:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich.

Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Referat IK 1 in Verbindung

Telefon: +49 030 227-30432 oder +49 030 227-30431.

Mehrforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten beruhen, werden nicht anerkannt. Fragen, die sich während der Ortsbesichtigung ergeben, dürfen nicht dort gestellt werden, sondern sind als Bieterfragen über die e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

- Bitte beachten Sie die jeweils aktuell gültige Fassung der Allgemeinverfügung des Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (medizinische Gesichtsmaske), die Sie unter folgendem Link finden www.bundestag.de/allgemeinverfuegung.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

19.07.2021



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

19.07.2021


22.07.2021




19.07.2021


22.07.2021




15.07.2021


15.07.2021




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