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Ausschreibungsdetails

FuE-Vorhaben "Zukünftige Solar-Anlagen: Technologien, Auswirkungen, räumliche Steuerungsmöglichkeiten"

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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28.06.2021

22.07.2021 12:00

22.07.2021 12:00

3521860200 - Ru

Bundesamt für Naturschutz

15.07.2021 12:28

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstr. 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3521860200 - Ru
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)
    • mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
    • mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel

b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
22.07.2021 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.08.2021
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=399516
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
22.07.2021 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Zur Erreichung der CO2-Minderungsziele sollen laut EEG 2021 die installierte Leistung von Solaranlagen ungefähr in 5-GW-Schritten pro Jahr bis zum Jahr 2030 auf 100 GW gesteigert werden. Eine erneute Anhebung der Ausbaupfade wird bereits diskutiert und zur Zielerreichung für notwendig gehalten; dabei gehen die höchsten Ausbaupfade von einem jährlichen Zubau von ca. 10 GW bis 2030 aus. Mit dem EEG 2021 sind PV-FFA mit jeweils bis 20 MW installierter Leistung noch an den Ausschreibungen des EEG teilnahmeberechtigt ist; gleichzeitig wurde der überbaubare Bereich entlang von Infrastrukturtrassen auf 200 m erweitert. Der Wirkungsgrad der Module wird immer effizienter (ca. 1 ha entspricht 1 MW) und kostengünstiger. Daher werden bereits immer mehr Anlagen über sog. Power-Purchase-Agreement (PPA = Direkt-Vermarktungs-Verträge) finanziert. Die so finanzierten Anlagen werden aus Kostengründen häufig großräumig auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet. Gleichzeitig verliert der Regelungsrahmen des EEG - mit den dort genannten Flächen- und Größenvorgaben mehr und mehr an Bedeutung - sobald die Anlagen über den Markt finanzierbar sind. Des Weiteren endet ab ca. 2022 für viele PV-Anlagen die gewährte EEG-Vergütung. Wie die Betreiber mit den Anlagen umgehen und in wie weit und in welchem Umfang ein Repowering oder eine andere Nutzung/Nachnutzung der Anlagen und Flächen stattfinden wird, wurde bisher noch nicht untersucht.
Anlass und Ziel für das Vorhaben ist es, die verschiedenen Ausbaupfade für Photovoltaikanlagen aus Naturschutzsicht zu bewerten, bzw. hierzu vorzügliche Optionen und Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Dabei sollen sowohl PV-FFA, Agri-PV-Anlagen und Floating-PV-Anlagen innerhalb als auch außerhalb des EEG-Rahmens berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen die Auswirkungen von PV-Anlagen - insbesondere Floating PV - auf ökologische Belange ermittelt und bewertet werden und eine Bewertungsmatrix für die unterschiedlichen PV-Anlagentypen in Bezug auf die verschiedenen Anlagenstandorte erarbeitet werden.
Ebenso sind neue und innovative Vorschläge zur naturverträglichen Lenkung von PV-Anlagen zu erarbeiten, um diese in zukünftige EEG-Novellen einzubringen, soweit PV-FFA noch eine Förderung über das EEG erhalten. Vorhandene Vorschriften mit Lenkungswirkung sollten auf Ihre Wirksamkeit hin und möglichen Präzisierungsbedarf untersucht werden. Dies können Regelungen im Planungsrecht (z. B. Raumordnungs-, Bau-, Genehmigungsrecht), aber evtl. auch anderen Rechtsbereichen mit Lenkungswirkung sein. Zudem sind Vorschläge für Regularien außerhalb des EEG-Rechtsrahmen zu erarbeiten, die insbesondere auf unabhängig vom EEG errichtete PV-FFA abzielen.
Vor diesem Hintergrund sind in diesem F&E- Vorhaben fünf wesentliche Fragestellungen zu bearbeiten:
- Aktuelle und zeitnahe Beratung von BfN und BMU mit Bezug auf evtl. Regelungsänderungen zur PV innerhalb des EEG (z. B. B-Plan-Pflicht, Privilegierung) und außerhalb des EEG (PPA).
- Ebenso sind die Entwicklungen zu PV-Anlagen, die ab ca. 2022 aus der EEG-Förderung fallen abzuschätzen und Vorschläge für deren Weiterbetrieb, ggf. auch in Verbindung mit einem Repowering, vorzunehmen.
- Auswertung der Ausschreibungen nach § 15 InnAusVO und Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege; hierbei ist die vorhandene Definition zu Agri-, Floating- und Parkplatz-PV hinsichtlich ihrer Konsistenz zu prüfen.
- Erarbeitung einer Bewertungs-Matrix zur Differenzierung der Eingriffsintensität von PV-FFA (z. B. Grünland, Acker, Konversionsfläche, Ausgestaltung nach Errichtung)
- Welche Risiken und Synergien sind mit der Errichtung von Floating PV-Anlagen verbunden?
Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist Teil der Vergabeunterlagen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 30.04.2023 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018)
VOL/B
11.
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Fundierte und umfassende Erfahrungen sowie nachgewiesene Kompetenzen im Themenbereich Naturschutz (z. B. Gewässerökologie, Landschaftsbild), erneuerbare Energien, Solarenergie, Planung und Genehmigung von PV-FFA, Kenntnisse im Planungs- und Energierecht.
Wissenschaftliche Expertise bei der Ermittlung der Auswirkungsforschungen auf die Standgewässerökologie sowie der Auswirkungsforschungen auf die Landwirtschaft.
Zur Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
(1) Hohe Kompetenz im Hinblick auf die Durchführung von Forschungsprojekten und die Erarbeitung von Fachpublikationen,
(2) vertiefte naturschutzfachliche und planerische Kenntnisse im Zusammenhang mit der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA), Agri-PV und Floating PV,
(3) hohe wissenschaftliche und methodische Kompetenz in diesem Themenbereich,
(4) planerischer, fachjuristischer und technischer Sachverstand,
(5) Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Workshops und deren Abrechnung,
(6) Erfahrungen hinsichtlich der Erstellung von insbesondere barrierefreien Publikationen.
Die für die jeweiligen Bearbeitungsschritte vorgesehenen Personen bzw. Institutionen sind zu benennen. Dem Angebot sind für die vorgesehenen Projektbearbeiter*innen im Hinblick auf eine qualifizierte Bearbeitung entsprechende Kompetenzprofile beizufügen. Die erforderlichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Hohe Kompetenz im Hinblick auf die Durchführung von Forschungsprojekten und die Erarbeitung von Fachpublikationen.
Die genannten Anforderungen an die*den Auftragnehmer*in sind mit konkreten Projek-ten bzw. Referenzen zu belegen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben mitzuteilen (Nennung einschlägiger Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren):
(1) Organisation/Auftraggeber, Ansprechpartner
(2) Projektdauer (Initialisierung-Projektabschluss)
(3) Inhaltliche Bezüge zum Thema Naturschutz/Erneuerbare Energien/Solarenergie/Gewässerökologie/Landwirtschaft und Energierecht.
(4) Besonderheiten (innovative Lösungsansätze, etc.)
(5) Ggf. Link/Internet/Mediale Referenz
(6) Die Qualifikationen der jeweiligen Schlüsselpersonen sind gesondert nachzuweisen.
12.
Zuschlagskriterien
1. Qualität des Angebots
Bei der Prüfung der Angebote werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
- die Kohärenz des Angebots (10 Punkte),
- Nachvollziehbarkeit und Begründung der angebotenen Leistungen (30 Punkte),
- Zielorientierung und Abfolge der angebotenen Leistungen (30 Punkte) und
- fachliche Qualifikation des laut Angebot mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals (30 Punkte).
2. Wertung des Angebots
Der Quotient aus Anzahl der erreichten Punkte der Angebots-Qualitätsmerkmale und der Preis sind die Grundlage für die Zuschlagserteilung. Das Angebot mit dem höchsten Wert dieses Quotienten erhält den Zuschlag.
14.
Sonstige Angaben
Da es sich bei der ausgeschriebenen Leistung um eine Forschungsdienstleistung im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen handelt, ist die Vergabe vom Anwendungsbereich der UVgO ausgenommen. Das Verfahren orientiert sich jedoch an den wesentlichen Verfahrensschritten der UVgO.


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