Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=398878Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
Gelände- und Sensorpflege für die Wetterstationen Feuchtwangen, Mühldorf und Neuhütten des Deutschen Wetterdienstes.
OV-45224/21-STE-ULL
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Dienstleistungen
Gelände- und Sensorpflege für die Wetterstationen Feuchtwangen, Mühldorf und Neuhütten des Deutschen Wetterdienstes.
Ja
alle Lose
Gelände- und Sensorpflege für die Wetterstation Feuchtwangen des Deutschen Wetterdienstes.
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Ansbach, Landkreis (DE256, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Wetterstation II Feuchtwangen
Teilfläche von Flurstück Nr. 2049, Gemarkung Heilbronn
91555 Feuchtwangen
Gelände- und Sensorpflege für die Wetterstation Feuchtwangen
Preis
01.10.2021
30.09.2022
Bis maximal 30.09.2025 plus zusätzlichem Optionsrecht des Auftraggebers um bis
zu 12 weitere Monate.
nein
nein
Sensor- und Geländepflege an der Wetterstation II Mühldorf
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Mühldorf a. Inn (DE21G, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Wetterstation II Mühldorf
Flugplatzstraße, Teilfläche von Flurstück Nr. 492; Flurabteilung: „Lochheim“
84453 Mühldorf
Wetterstation II Mühldorf, Flugplatzstraße, Teilfläche von Flurstück Nr. 492; Flurabteilung: „Lochheim“, 84453 Mühldorf
Preis
01.09.2021
31.08.2022
Bis maximal 31.08.2025 plus zusätzlichem Optionsrecht des Auftraggebers um bis
zu 12 weitere Monate.
nein
nein
Sensor- und Geländepflege an der Wetterstation II Neuhütten
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Main-Spessart (DE26A, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Wetterstation II Neuhütten
Teilfläche von Flurstück Nr. 1873; Flurabteilung: „Lehmenbuch“
97843 Neuhütten
Sensor- und Geländepflege an der Wetterstation II Neuhütten
Preis
01.09.2021
31.08.2022
Bis maximal 31.08.2025 plus zusätzlichem Optionsrecht des Auftraggebers um bis
zu 12 weitere Monate.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.07.2021
09:20
- Deutsch (DE)
30.09.2021
26.07.2021
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der
öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der
Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei
Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt
diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
21.06.2021