Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Druck und Lieferung von Themenbänden und Plakaten im Rahmen des Projektes HanisauLand für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
B 17.32 - 0098/21/VV : 1
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über den Druck und Lieferung von Themenbänden und Plakaten im Rahmen des Projektes "HanisauLand" für die bpb
180.000,00
EUR Euro
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung von Themenbänden und Plakaten im Rahmen des Projektes "HanisauLand" für die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) geschlossen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Datenübernahme und -prüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Verarbeitung und die Lieferung von Themenbändern und Plakaten. Es handelt sich hierbei um Themenbänder im Format 21 x 26 cm in der Variante 1 "Schülerheft" - also die Ausgabe, die vorwiegend Schülern zur Verfügung gestellt wird und der Variante 2 des begleitenden Lehrerhefts sowie um Plakate im Format DIN A1, die ein- bzw. beidseitig bedruckt und auf das Format DIN A4 gefalzt werden.
Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtvolumen von 180.000,00 Euro. Es besteht keine Verpflichtung zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumen seitens der Auftraggeberin.
Preis
180.000,00
EUR Euro
08.09.2021
07.09.2022
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr, bis maximal zum 07.09.2025 zu verlängern. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zur technischen Ausstattung.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausstattung (z.B.: Maschinenpark, Hard- und Software) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausstattung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4 Seite haben.
b) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
Ein Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter:
• Der Mitarbeiter muss mindestens eine kaufmännische Ausbildung oder eine Ausbildung im Druckgewerbe absolviert haben.
Ein Mitarbeiter für den DTP und dessen Vertreter:
• Der Mitarbeiter muss mindestens eine Ausbildung als Mediengestalter Digital und Print absolviert haben.
Der Vordruck "06_Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" ist Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Herstellung (Datenübernahme, -prüfung und -anpassung, Druckformherstellung, Druck, buchbinderische Weiterverarbeitung und Lieferung) von Drucksachen mit folgenden Merkmalen umfassen:
Referenzobjekt 1: Broschüre mit Rückstichheftung
- Umfang: 4 Seiten Umschlag, mind. 24 Seiten Inhalt
- Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich
- Druck: 4/4-farbig (Euroskala) + Dispersionslack auf Umschlagseiten (mind. auf Außenseiten)
- Auflage: mind. 10.000 Exemplare
Referenzobjekt 2: Broschüre mit PUR-Klebung
- Umfang: 4 Seiten Umschlag, mind. 46 Seiten Inhalt
- Format: DIN A5 bis DIN A4 inkl. Zwischenformate und quadratische Formate in diesem Bereich
- Druck: 4/4-farbig (Euroskala) + Dispersionslack auf Umschlagseiten (mind. auf Außenseiten)
- Auflage: mind. 10.000 Exemplare
Referenzobjekt 3: Plakate
- Umfang: 2 Seiten
- Format: DIN A3 bis DIN A1 auf DIN A4 gefalzt
- Druck: 4/4-farbig (Euroskala)
- Auflage: mind. 10.000 Exemplare
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "05_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.07.2021
11:30
- Deutsch (DE)
02.09.2021
15.07.2021
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
05.07.2021
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