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Ausschreibungsdetails

Lagerung von Weichweizen für die Intervention (214-02.05-20.0010-21-I-B)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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16.06.2021 (letzte Änderung am 06.07.2021)

14.07.2021 12:00

14.07.2021 12:00

214-02.05-20.0010-21-I-B

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

06.07.2021 11:03

2021/S 117-306394

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Nationale Identifikations-Nr.: 214-02.05-20.0010-21-I-B
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 3018106845-3379
Hauptadresse: https://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:

folgende Kontaktstelle:

Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Nationale Identifikations-Nr.: 214-02.05-20.0010-21-I-B
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2286845-2685
Fax: +49 3018106845-3379
Hauptadresse: http://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Lagerung von Weichweizen für die Intervention

214-02.05-20.0010-21-I-B

II.1.2)
CPV-Code

Lagerhaltung (63122000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Lagerung von Weichweizen für die Intervention

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Weichweizen (03211120)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lagerung von Weichweizen für die Intervention unter Berücksichtigung vorgegebener Lagerbedingungen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.12.2021

31.07.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

entfällt

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Ein Zuschlag wird auf alle zulässigen Angebote erteilt, wenn die in den Vergabeunterlagen und deren Anlagen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind und die Eignung des/der angebotenen Lager/s durch den Auftraggeber nach Besichtigung festgestellt wurde.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebots-abgabe vorzulegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.

• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

14.07.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.11.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.07.2021

12:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

• Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)

Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LVCockpit"der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.

• Angebotsbestätigung

Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.

• Erklärung zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (siehe

Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

• Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren (siehe Vergabeunterlagen)

Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Erklärung zum elektronischen Gutschriftverfahren (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.

• Lagerfragebogen (siehe Vergabeunterlagen)

Mit Angebotsabgabe ist der Lagerfragebogen (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Im Lagerfragebogen sind auf Seite 2 die einzelnen angebotenen Lagerstellen - auch Pufferlagerraum - unter genauer Bezeichnung der Silozellen und/oder Boxen sowie der Angabe der jeweiligen Kapazitäten, der belegbaren Fläche, der Schütthöhe und der technischen Verbindungen etc. anzugeben. Bei Pufferlagerraum ist die BLE-Kapazität mit "Null" auszufüllen. Außerdem ist auf Seite 1 die angebotene Lagerkapazität und auf Seite 4 das Lagergeld pro Tonne pro Monat für das entsprechende Lager anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die Lagerkapazität für jedes Lager mindestens 15.000 t betragen muss (Basis 80 kg/hl). Lager mit einer geringeren Lagerkapazität müssen die in den Warenspezifischen Bestimmungen - Getreide - unter Nr. 1.3 definierten Voraussetzungen erfüllen. Das Fehlen des Lagerfragebogens führt zum Ausschluss des Angebotes bzw. des/der entsprechenden Lager/s! (siehe Vergabeunterlagen)

• Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.

• Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.

• Bietergemeinschaften

Nähere Informationen sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

• Nachunternehmen

Nähere Informationen sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

• Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

• Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.07.2021



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