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Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Logistik, Transport und Betreuung eines Informationsanhängers zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche

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21.06.2021

19.07.2021 12:00

19.07.2021 12:00

0139/21

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

14.07.2021 13:15

2021/S 118-310642

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Z 6 - Einkauf
Hauptadresse: http://www.bfe.bund.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Logistik, Transport und Betreuung eines Informationsanhängers zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche

0139/21

II.1.2)
CPV-Code

Öffentlichkeitsarbeit (79416000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das BASE ist gemäß § 5 StandAG zur umfassenden, systematischen, frühzeitigen und dauerhaften Information der Öffentlichkeit verpflichtet. Im Rahmen seiner aufsuchenden Öffentlichkeitsarbeit informiert das BASE mit einem Informationsanhänger über das Standortauswahlverfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger*innen.

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Um die Bürger*innen bundesweit und insbesondere in den von der BGE mbH im Zwischenbericht vom 28. September 2020 benannten Teilgebieten flexibel und kurzfristig vor Ort über das Standortauswahlverfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten informieren zu können, hat das BASE einen Informationsanhänger beschafft. Derzeit erfolgt die Produktion der Ausstellung, die im Informationsanhänger gezeigt werden soll. Der Informationsanhänger ersetzt die bis 2019 im Rahmen der mobilen Endlagerausstellung eingesetzten Überseecontainer. Der Informationsanhänger ist für Einsätze in den ermittelten Teilgebieten auf öffentlichen Plätzen vorgesehen. Darüber hinaus soll er bundesweit auf Großveranstaltungen mit Informationscharakter zum Einsatz kommen.

.

Um diese Einsätze gewährleisten zu können, wird im Rahmen dieser Ausschreibung ein Anbieter für Dienstleistungen der Logistik, des Transports und der Betreuung des Informationsanhängers gesucht.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Organisation von Messen und Ausstellungen (79956000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300, NUTS 3)

Der Hauptsitz des BASE ist in Berlin. Ein weiterer Standort befindet sich in Salzgitter.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

1. Darstellung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Das BASE nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr. Es prüft, ob die gesetzlich festgelegten Sicherheitsanforderungen zum Transport sowie zur Zwischen- und Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen erfüllt sind. Das BASE betreibt Forschung und berät die Bundesregierung zu Fragen der nuklearen Sicherheit. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager sowie die Endlagerprojekte wie die Schachtanlage Asse, Konrad und Morsleben. Das BASE führt die atomrechtliche Aufsicht über die Durchführung der Standortsuche durch. Bei diesem Verfahren ist das BASE laut Gesetz Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und verantwortlich für die breite und umfassende Information der Bevölkerung über das Verfahren. Der Hauptsitz des BASE ist in Berlin. Ein weiterer Standort befindet sich in Salzgitter.

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2. Gegenstand dieser Ausschreibung

Von 2017 bis 2019 setzte das BASE im Rahmen der mobilen Endlagerausstellung Überseecontainer ein, um über das Thema Endlagerung radioaktiver Abfälle zu informieren. Die Ausstellung bestand aus multimedialen Informationsangeboten. Darüber hinaus konnten sich die Bürger*innen mit ihren Fragen und Anregungen direkt an die Mitarbeiter*innen des BASE wenden.

Am 28. September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ihren Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Darin hat sie 90 Teilgebiete ermittelt, die grundsätzlich für die Endlagerung radioaktiver Abfälle geeignet sind. Die Teilgebiete machen 54 Prozent des Bundesgebietes aus. Um die Bürger*innen insbesondere in den Teilgebieten aber auch bundesweit flexibler und kurzfristiger vor Ort über das Standortauswahlverfahren und die Beteiligungsmöglichkeiten informieren zu können, soll ein Informationsanhänger die bisher eingesetzten Überseecontainer ersetzen und den Anforderungen an Transparenz und Flexibilität in höherem Maß genügen. Der Informationsanhänger wird für Einsätze in den im Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH ermittelten Teilgebieten auf öffentlichen Plätzen, z. B. auf Marktplätzen oder in Fußgängerzonen, vorgesehen. Darüber hinaus wird er z. B. auf Großveranstaltungen mit Informationscharakter, zum Einsatz kommen, die meistens am Wochenende und teilweise an Feiertagen stattfinden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Logistik, der Transport und die Betreuung dieses Informationsanhängers der einen standortflexiblen Einsatz im gesamten Bundesgebiet ermöglicht.

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3. Umfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Ausschreibung ist die Logistik, der Transport und die Betreuung des Informationsanhängers bei 60 Einsätzen im gesamten Bundesgebiet mit Schwerpunkt der Teilgebiete laut Zwischenbericht während der dreijährigen Laufzeit.

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4. Ausschlusskriterien

Bei allen folgenden Punkten handelt es sich um Angaben, die erbracht werden müssen. Im Folgenden sind Eigenerklärungen bzw. Formblätter, Datenblätter o. ä. zu den geforderten Angaben abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird.

4.1 Wartung

Bei Bedarf müssen einzelne Objekte und Einbauten nach den Anforderungen des BASE aktualisiert werden. Dazu sind handwerkliche und technische Arbeiten notwendig. Gegebenenfalls muss der Auftragnehmer mit anderen Auftragnehmern des BASE (z. B. Grafikdienstleister) zusammenarbeiten. Alle Arbeiten und Änderungen sind in einer technischen Dokumentation festzuhalten, die fortlaufend aktualisiert wird. Ersatz-/Verschleißteile werden zu marktüblichen Lieferzeiten geliefert.

4.2 Vorbereitung der Ausstellung

In Vorbereitung eines jeden Einsatzes sind die örtlichen Gegebenheiten am Veranstaltungsort zu prüfen. Dazu zählen die räumlichen, statischen und baurechtlichen Bedingungen. Es ist eine enge Abstimmung mit den Behörden und der Polizei notwendig, um alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und dadurch einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten. Des Weiteren sind die Bodenverhältnisse zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung zu planen und umzusetzen. Es sind alle notwendigen Genehmigungen einzuholen.

4.3 Beschaffung und Logistik des Begleitmaterials

Es sind neben der räumlichen Einrichtung auch mobile Ausstellungsgegenstände zu beschaffen, die die Veranstaltungen begleiten und vervollständigen. Dazu gehören z. B. Faltpavillons, Bistrotische, Stühle und Prospektständer. Diese Ausstellungsgegenstände sind beim Auftragnehmer zu deponieren. Vor Veranstaltungsbeginn ist der Aufbau dieser und ggf. weiterer Ausstellungsgegenstände sicherzustellen. Die Informationsmaterialien des BASE (z. B. Broschüren) befinden sich an den Standorten Berlin und Salzgitter. Sie müssen dort abgeholt und beim Auftragnehmer deponiert werden.

4.4 Transport und Positionierung

Der Informationsanhänger ist zu Veranstaltungsorten innerhalb Deutschlands zu transportieren und nach Vorgaben der genehmigenden Behörde und der Polizei zu positionieren (vgl. 4.2.2). Im Anschluss daran folgt die Abnahme durch die zuständige Behörde. Das Transportfahrzeug ist vom Auftragnehmer zu stellen und in den dafür vorgesehenen Zonen zu parken.

4.5 Aufbau/Montage

Die vom Veranstalter vorgegebenen Montagezeiten sind einzuhalten. Sie sind meist kurz und umfassen in der Regel wenige Stunden. Am Veranstaltungsort ist die Betriebssicherheit zu gewährleisten, die u. a. die Windsicherheit sowie Absperrungen beim Auf- und Abbau umfasst. Das gilt auch außerhalb der Veranstaltungszeiten bzw. der Öffnungszeiten der Ausstellung und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.

4.6 Technik

Es ist die elektrische Versorgung des Informationsanhängers sicherzustellen. Hierzu sind Regelungen zu Stromanschlüssen in Absprache mit dem Veranstalter bzw. bei der genehmigenden Behörde oder den zuständigen Stadtwerken bzw. Versorgern zu treffen. Die technischen Einbauten und Geräte im Informationsanhänger sind zu überprüfen und ein Probelauf ist durchzuführen, um zu gewährleisten, dass zu Beginn der Veranstaltung alle technischen Geräte genutzt werden können. Auftretende technische Probleme an den Geräten sind (ggf. in Absprache mit dem BASE) durch den Auftragnehmer zu beseitigen. An den Veranstaltungstagen ist Ein- und Ausschaltservice zu gewährleisten.

4.7 Übergabe

Der Informationsanhänger ist vor Veranstaltungsbeginn an das betreuende BASE-Personal vor Ort zu übergeben. Nach Veranstaltungsende erfolgt die Übernahme des Informationsanhängers vom betreuenden BASE-Personal.

4.8 Betreuung und Ansprechpartner*innen

Es ist eine Person bereitzustellen, die sich während der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung um Technik, Einbauten und Geräte kümmert und eine Bespielung der digitalen Medien sowie ggf. eine eigenständige Fehlerbehebung bei den technischen Geräten sicherstellt. Die Betreuungsperson muss jeweils permanent am Veranstaltungsort zur Verfügung stehen. Es muss eine ständige Erreichbarkeit gewährleistet sein, die während der Öffnungszeiten sowie zwei Stunden vor und nach den Öffnungszeiten auch eine schnelle Einsatzfähigkeit umfasst, um technische und nichttechnische Probleme zügig zu lösen und die Veranstaltung nicht zu beeinträchtigen. Der Informationsanhänger ist ggf. mehrmals täglich mit Ausstellungsmaterial (z. B. Broschüren) zu versorgen, das im Transportfahrzeug des Auftragnehmers gelagert werden sollte.

4.9 Abtransport und Lagerung

Nach Ende der Veranstaltung ist der Informationsanhänger abzubauen und abzutransportieren. Das Begleitmaterial ist sachgerecht zu verstauen und zu sichern, damit keine Schäden entstehen. Die Lagerung des Informationsanhängers und des Begleitmaterials bis zur nächsten Veranstaltung ist sicherzustellen. Die Lagerung erfolgt an einem geeigneten, trockenen und sicheren Standort.

4.10 Reinigung

Eine Grundreinigung des Informationsanhängers ist sicherzustellen. Die Reinigung umfasst das Wischen der Böden und der Verglasung, die Reinigung der Ausstellungsgegenstände und der Bildschirme. Die Sauberkeit der Ausstellung inklusive des Bodens ist jeweils nach dem Aufbau sowie morgens vor Eröffnung zu gewährleisten. Bei Bedarf, z. B. aufgrund besonderer Hygienebestimmungen oder bei schlechtem Wetter, ist auf Eigeninitiative auch zwischendurch zu reinigen. Auch die Außenflächen sind sauber zu halten und bei Bedarf zu reinigen.

4.11 Bewachung

Falls der Veranstalter kein Wachpersonal zur Verfügung stellt, ist der Informationsanhänger durch geeignetes Personal (Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder gleichwertig) außerhalb der Öffnungszeiten durch eine Person in firmeneigener Bekleidung und neutraler Erscheinung zu bewachen. Das Personal soll als Wachpersonal erkennbar sein. Am Veranstaltungsort hat sich das Personal vor Veranstaltungsbeginn bei dem BASE-Verantwortlichen zu melden. Es wird darauf hingewiesen, dass die örtlichen Gegebenheiten nur selten eine öffentliche Toilette, insbesondere zur Nachtzeit, bieten. Dieser Umstand ist vom Auftragnehmer zu berücksichtigen.

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5. Allgemeine Anforderungen

5.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

5.2 Besprechungen mit dem BASE

Nach der Zuschlagserteilung wird ein Kick-Off-Gespräch in den Räumlichkeiten des/der Auftragnehmers stattfinden. Sollte dies aufgrund der aktuellen Regelungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nicht möglich sein, findet das Gespräch als Videokonferenz statt. Anschließend übernimmt der Auftragnehmer den Informationsanhänger vom bisherigen Auftragnehmer und überführt diesen in die eigenen Örtlichkeiten. Parallel dazu hat der Auftragnehmer alle weiteren relevanten Arbeitsschritte mit dem BASE abzustimmen, ggf. in weiteren Besprechungen. Alle Besprechungen sind vom Auftragnehmer vor- und nachzubereiten. Die Vorbereitung umfasst die Abstimmung und den Versand einer Tagesordnung, die Nachbereitung, das Erstellen und die Abstimmung eines Protokolls.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

Der AG ist bis zum Ablauf der genannten Vertragsdauer berechtigt, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt eine gesonderte schriftliche Beauftragung.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Zum Nachweis und Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legen wir einen Nachweis (Kopie) über die Eintragung im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister vor und fügen diesen als Anlage zu dieser Erklärung bei.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden vorzulegen, mit einer aktuellen Gültigkeit (Mindestanforderung):

- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung

- oder eine Eigenerklärung des Bieters: „Wir verfügen aktuell nicht über eine dem entsprechende Haftpflichtversicherung, verpflichten uns aber eine solche im Auftragsfall unverzüglich abzuschließen und gegenüber der Auftraggeberin binnen 2 Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachzuweisen.“

Zum Nachweis des Bestehens dieser Versicherung legen wir einen Nachweis (Kopie) der Versicherung bei und fügen diesen als Anlage zu dieser Erklärung bei.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Im Rahmen der Eignungsfeststellung werden für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" folgende Kriterien abgefragt:

Kriterium für Fachkunde / Leistungsfähigkeit Art der Kriterien

- Qualifikation / Ausschlusskriterium

- Markterfahrung / Ausschlusskriterium

- Erreichbarkeit / Ausschlusskriterium

- Stellvertretung / Ausschlusskriterium

- Nachweis von 3 Referenzprojekten / Bewertungskriterium

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Qualifikationen der Projektleitung in Bezug auf mobile Ausstellungen

Der Nachweis der Qualifikation der Projektleitung im Bereich Messe- und Ladenbau erfolgt über einen ausführlichen Lebenslauf. Alternativ werden 10 Jahre Berufserfahrung anerkannt.

Weiterhin ist der Nachweis der Fähigkeit, folgende Gewerke zu erbringen, erforderlich:

- Messebau/Tischlerei oder entsprechend

- Gestaltungskompetenz

- Veranstaltungsorganisation, Logistikkompetenz

- Elektroinstallation bzw. IT-Technik

Die o.g. Nachweise sind schriftlich, evtl. mit Grafiken, Skizzen o.ä. im Angebot darzustellen.

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Markterfahrung

Der Bieter sollte mindestens zehn Jahre Markterfahrung im Messebau vorweisen können. Hierfür wird das Gründungsjahr der Firma bzw. die Markterfahrung der Projektleitung zugrunde gelegt.

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Erreichbarkeit (Eigenerklärung im Angebot)

Für die Vorbereitung und insbesondere die Durchführung der Promotion-Tour innerhalb Deutschlands ist eine ständige telefonische Erreichbarkeit werktags von 07:00 bis 17:00 Uhr zu gewährleisten. An allen Ausstellungstagen (inklusive Auf- und Abbau) ist eine telefonische Erreichbarkeit (auch an Sonn- und Feiertagen) von 07:00 bis 19:00 Uhr erforderlich.

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Stellvertretung (Eigenerklärung im Angebot)

Im Fall der Abwesenheit der Projektleitung muss eine Stellvertretung für das BASE ansprechbar sein.

Während der Durchführung der Promotion-Tour innerhalb Deutschlands muss neben der Projektleitung eine dauerhafte Stellvertretung in Abwesenheit der Projektleitung geregelt sein.

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Referenzprojekte

Der Nachweis erfolgt durch Auflistung von Auftraggebern (inklusive Ansprechpersonen und Kontaktdaten), Auftragsgegenstand, Produkt, Produktbeschreibung, finanziellem Auftragsvolumen, Bearbeitungszeit.

Als Referenzprojekte sind vorzulegen:

- drei Gestaltungsunterlagen von bisher entwickelten Ladenbauten bzw. Messeständen der letzten fünf Jahre für mittelständische Unternehmen und öffentliche Auftraggeber in Form von Fotografien, Zeichnungen (Grundriss und Seitenansicht) und einer Kurzbeschreibung der jeweiligen Aufgabe. Sie sollen in Wanderausstellungen eingesetzt worden sein. Bei vorgegebenen Besonderheiten der Aufgabenstellung sind diese mit zu benennen. Das BASE verpflichtet sich, diese Unterlagen ausschließlich zur Prüfung der Eignung des Bieters zu nutzen und sämtliche Rechte zu wahren.

Bewertungsgrundlage siehe Anlage "5. Erklärung zur Eignung"

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

19.07.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

19.09.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.07.2021

12:01

Salzgitter

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

16.06.2021



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