Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=397173Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Erhebung zum Weiterbildungsverhalten (Adult Education Survey) für das Jahr 2022
04513-1/29(2021)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie zwei europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur "Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen" ("IESS-Verordnung") sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (01.07.2022 bis 31.03.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o.g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.
Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deutschland (DE, NUTS 0)
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
01.12.2021
30.11.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
15.07.2021
12:00
- Deutsch (DE)
15.10.2021
15.07.2021
12:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
11.06.2021