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Ausschreibungsdetails

Erhebung zum Weiterbildungsverhalten (Adult Education Survey) für das Jahr 2022

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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13.06.2021

15.07.2021 12:00

15.07.2021 12:00

04513-1/29(2021)

Bundesministerium für Bildung und Forschung

13.06.2021 10:15

2021/S 115-302308

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ort: Berlin
NUTS: Deutschland (DE, NUTS 0)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://www.bmbf.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Erhebung zum Weiterbildungsverhalten (Adult Education Survey) für das Jahr 2022

04513-1/29(2021)

II.1.2)
CPV-Code

Beratung im Bereich Forschung (73210000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

In Deutschland werden seit über dreißig Jahren Daten zum Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung erhoben. Die Datenerhebung erfolgte zunächst alle drei Jahre im Rahmen des nationalen Berichtssystems Weiterbildung (BSW). Seit 2007 wird die Erhebung nach dem europäischen Konzept des Adult Education Surveys (AES) durchgeführt. Bislang gab es sieben AES-Erhebungen in Deutschland: eine Piloterhebung 2007, vier freiwillige nationale Erhebungen 2010, 2014, 2018 und 2020 sowie zwei europaweit verpflichtende Erhebungen 2012 und 2016.

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/17001700 vom 10. Oktober 2019 zur "Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen" ("IESS-Verordnung") sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, im Zeitraum (01.07.2022 bis 31.03.2023) eine einheitliche Datenerhebung über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen durchzuführen (künftig: AES-Erhebung 2022).

Leistungsgegenstand ist die Durchführung der nationalen AES-Erhebung 2022 auf Basis der zuvor genannten EU-Verordnung. Im Rahmen dieser Erhebung ist sicherzustellen, dass die o.g. nationalen Trendbeobachtungen zum Weiterbildungsverhalten in Deutschland fortgeführt werden.

Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.12.2021

30.11.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=397173&criteriaId=14411

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=397173&criteriaId=14412

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=397173&criteriaId=14410


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

15.07.2021

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.10.2021

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

15.07.2021

12:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

11.06.2021


Eignungskriterien



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