Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=396731Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
2021-10105 Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
2021-10105
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
Lieferauftrag
Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung aller Standorte der Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber/AG) mit Büromitteln aus einem fest definierten Katalog.
Der Auftragnehmer (AN) bindet das ERP-System des AG über eine OCI-Schnittstelle (Open Catalog Interface) an seinen elektronischen Katalog / Webshop an.
Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung (31000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Berlin und bundesweite Standorte. Die Lieferorte können Sie der Standortliste entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Belieferung aller Standorte der Autobahn GmbH des Bundes (Auftraggeber/AG) mit Büromitteln aus einem fest definierten Katalog.
Der Auftragnehmer (AN) bindet das ERP-System des AG über eine OCI-Schnittstelle (Open Catalog Interface) an seinen elektronischen Katalog / Webshop an.
Die Einzelprodukte können Sie dem Preisblatt entnehmen. Die zu belieferten Einzelstandorte sind in der Standortliste hinterlegt.
Preis
Laufzeit in Monaten:36
Die Laufzeit des Rahmenvertrages kann optional um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Vergütungsobergrenze nicht erreicht wurde.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-„Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- /Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
zu 3.1: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
-Für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
-Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4.1: Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 6 Jahre (ab 2016), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen
-Lieferung Büromittel
-Webshop-Anbindung
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
-Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
-Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
-Anzahl der Mitarbeiter
-Anzahl der belieferten Standorte
-Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
4.2: Eigenerklärung, dass die angebotene Schnittstelle und der Online-Shop / elektronische Katalog die grundlegenden Anforderungen an Kompatibilität und Nutzerfreundlichkeit erfüllt.
Technische Anforderungen (Formblatt 4.2)
Durch Unterschrift der Eigenerklärung wird garantiert, dass die im Formblatt aufgelisteten Mindestanforderungen vorliegen.
Außerdem sind die Abrufstruktur der OCI-Schnittstelle, sowie Details zur Verschlüsselungen bzw. den benötigten elektronischen Zertifikaten als Anlage beizufügen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.1: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Referenz 1
Kundenunternehmen mit
-mindestens 5.000 Mitarbeitern und
-mindestens 10 zu beliefernde Standorte im kompletten Bundesgebiet verteilt
Referenz 2
erfolgreiche Anbindung eines Kundenunternehmens mittels SAP-OCI-Schnittstelle an den Webshop des Bieters
OCI-Schnittstelle muss gem. Leistungsbeschreibung die parallele Bearbeitung mehrerer Warenkörbe zulassen
--> bitte für Referenz 1 und Referenz 2 je ein Kundenunternehmen angeben; wenn ein Kundenunternehmen beiden Referenzprofilen entspricht, ist trotzdem ein zweites Kundenunternehmen zu referenzieren.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
zu 4.2: Es sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Anforderung an Schnittstelle / Kommunikation:
- mindestens OCI-Version 5.0
- Möglichkeit zur parallelen Bearbeitung mehrerer Warenkörbe
- Sicherstellen einer verschlüsselten Kommunikation
Anforderung an Online-Shop / elektronischen Katalog:
- Darstellung aller vertraglich vereinbarten Produkte und Produktvarianten
- gut erkennbare Produktabbildungen
- Produktbeschreibungen
- Preise
- Angaben zur Verfügbarkeit
- intelligente Suchfunktion (Erkennen vom Synonymen)
- Sortier- und Filterfunktion der Suchtreffer
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV.
Hier setzt der Auftraggeber eine Frist und übt sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Ein Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
12.07.2021
12:00
- Deutsch (DE)
26.10.2021
12.07.2021
12:30
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
1 . Übermittlung der Angebote:
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Schriftlich eingereichte oder auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabe-Plattform, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
2. Bieterfragen:
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer 2021-10105 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Sie werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 29.06.2021, 12:00 Uhr eingehen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünkfte werden nicht erteilt.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
09.06.2021