Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Risikobewertung
Abschnitt II: Gegenstand
Social-Media- und Presse-Monitoring
214-02.05-20.0241-20-II-E
Datenaufbereitung (72312100)
Dienstleistungen
Social-Media- und Presse-Monitoring
Ja
alle Lose
Einrichtung und Bereitstellung eines Monitoring-Tools, inkl. Service und Support
Datenaufbereitung (72312100)
Internet- und Intranet-Softwarepaket (48220000)
Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit (79416100)
Berlin (DE3, NUTS 1)
Bundesinstitut für Risikobewertung
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Auftragsgegenstand ist das Bereitstellen eines Social-Media- und Presse-Monitorings in Form eines Online-Tools (inklusive Zugang zu einem Dashboard), inklusive Service und Support.
Laufzeit in Monaten:24
Der Vertrag kann einmalig um weitere 24 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
ja
Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung - vgl. II.2.7).
nein
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Weitere Vertragsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Monitoring-Dokumentation (einschließlich Pressespiegel)
Datenaufbereitung (72312100)
Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit (79416100)
Berlin (DE3, NUTS 1)
Bundesinstitut für Risikobewertung
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Auftragsgegenstand ist eine manuell erstellte Monitoring-Dokumentation (einschließlich Pressespiegel), die täglich per E-Mail aktualisiert vom Auftragnehmer an den Auftraggeber geschickt wird.
Laufzeit in Monaten:24
Der Vertrag kann einmalig um weitere 24 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
ja
Weitere Analysen, Auswertungen und Reports
vgl. § 4 Abs. 3.15 der Leistungsbeschreibung, Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
Zudem besteht die Option der Vertragsverlängerung vgl. II.2.7)
nein
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Weitere Vertragsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
• Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Der Bieter weist mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten, höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Wertes und des Erbringungszeitpunktes nach, wobei mindestens eine Referenz für eine Einrichtung der öffentlichen Hand oder aus dem wissenschaftlichen Bereich (Bundesbehörden, sonstige Behörden oder vergleichbare Institutionen) erbracht wurde. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können:
Los 1:
1. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Social Media Monitoring und zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Social Media.
2. Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Suchbegriffen, Suchagenten und deren Optimierung für verschiedene Medienkanäle.
3. Kenntnisse und Erfahrungen im Onboarding bzw. Schulungen.
Los 2:
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von klassischen und multimedialen Pressespiegeln mit händisch ausgewählten Beiträgen
2. Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Belegexemplarerfassungen.
3. Kenntnisse und Erfahrungen in schriftlichen Analysen, Dokumentationen und Auswertungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
27.07.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2021
27.07.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter
www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente möglichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als "aidf-Datei" (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Eigenerklärung zur Personalqualifikation je Los (siehe Vergabeunterlagen)
G) Los 1: Angebotskonzept
Mit Angebotsabgabe ist ein Angebotskonzept vorzulegen, in dem die Planung und Durchführung der zu erbringenden Leistung nachvollziehbar beschrieben wird.
H) Los 1: Angaben zur Zusatz-Funktion (Soll-Kriterium)
I) Los 2: Arbeitsproben
"Tägliche Monitoring-Dokumentation inklusive Pressespiegel" und "Belegexemplarerfassung".
J) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
K) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
L) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
07.07.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.