Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung zur Einführung der E-Akte-Bund beim BfR
214-02.05-20.0144-21-I-C
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Beratung zur Einführung der E-Akte-Bund beim BfR
Berlin (DE30, NUTS 2)
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur beratenden Unterstützung der Projektleitung des Auftraggebers in Fragen zur Projektplanung und -steuerung, zum Qualitätsmanagement und Change-Management, als auch zur beratenden Unterstützung der Arbeitspaketverantwortlichen bei der Konzeption der jeweiligen Lösungen zur Einführung der E-Akte-Bund beim Auftraggeber.
Laufzeit in Monaten:15
nein
nein
Die Angaben unter II. 2.7 erfolgen aus rein technischen Gründen. Die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Referenzen
Der Bieter weist mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen (mindestens eine) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers nach. Die/Diese Referenz/en soll/en mit Blick auf den zu vergebenen Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
- Erfahrungen mit den Prozessen des Dokumentenmanagements und der Vorgangsbearbeitung in wissenschaftlich orientierten Behörden,
- Erfahrungen mit der Einführung von Dokumentenmanagement und elektronischer Vorgangsbearbeitung in Behörden des Bundes,
- Kenntnisse der Software "E-Akte-Bund",
- Kenntnisse der Vorgehensweisen und Konzepte im Projekt "E-Alte-Bund" sowie
- Erfahrungen mit der Beratung und Unterstützung bei der Einführung von IT-Verfahren im Allgemeinen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
08.07.2021
12:00
- Deutsch (DE)
30.09.2021
08.07.2021
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
- Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LVCockpit"der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen. Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die
"Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
- Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
- Personalqualifikation
Das für die Durchführung vorgesehene Personal (hauptverantwortliche Ansprechperson und Vertretung) sollte jeweils folgende Kompetenzen abdecken und über die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen:
• Projektmanagementerfahrung
• Beratungskompetenz
• Einführungs- und Change Management Kompetenz
• Geschäftsprozesskompetenz und
• Marktkenntnisse zu Produkten im Kontext E-Akte-Bund (z.B. Ersetzendes Scannen, elektronisches Signieren, Adressverwaltung)
Die Qualifikationen sind anhand folgender Nachweise zu belegen:
• Arbeitsschwerpunkte,
• beruflicher Werdegang (max. zwei DIN A4-Seiten),
• Referenzprojekte in Form einer Liste aus den letzten 5 Jahren,
erforderlich sind folgende Angaben:
o Projekttitel,
o Projektinhalt (Kurzbeschreibung),
o angewandte Methoden,
o Auftraggeber, Erbringungszeitraum,
o Auftragsvolumen in Euro,
o Quelle oder Link (falls vorhanden).
- Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine
Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten! Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Nur am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben.
Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
- Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot
zu unterschreiben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Nachunternehmen
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe.
- Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
01.06.2021