Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395224Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von nutzerspezifisch programmierten und zu steuernde bildgebende Oberflächen zur Darstellung radiologischer Lagen in Stabs- und Lageräumen des Radiologischen Lagezentrums nebst Dienstleistungen
0345/21-000 (Los 1)
Kommunikationssteuerungssystem (32573000)
Lieferauftrag
Das Radiologische Lagezentrum benötigt zur Lagedarstellung und Videokonferenz über die verschiedenen Standorte drei nutzerspezifisch-programmierte bildgebende Oberflächen zur Darstellung radiologischer Lagen in Stabs- und Lageräume des Radiologischen Lagezentrums die dem Stand der Technik entsprechen und auch zukunftssicher konzipiert sind und vorgegebenen IT-Standards entsprechen. Neben der Lieferung sind auch Dienstleistungen (u.a. Installation; Herstellung der Betriebsbereitsschaft; Schulungen; Erstellung von Video-Tutorials) zu erbringen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Systemlieferungsvertrages für die Lieferung eines in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum EVB-IT Systemlieferungsvertrag) funktional beschriebenen Systems, der Lieferung und Inbetriebsetzung des Systems sowie anschließender Wartungs- und Pflegeleistungen. Eine Beschaffung der Arbeitsplatzdisplays ist nicht Teil des Verfahrens. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
720.000,00
EUR Euro
Installation von bildgebenden Geräten (51411000)
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
Videokonferenzeinrichtungen (32232000)
Digitale Vermittlungsausrüstung (32546000)
München, Kreisfreie Stadt (DE212, NUTS 3)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Oberschleißheim, Berlin und Freiburg
siehe II.1.4
720.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:48
Siehe vertragliche Regelungen im Entwurf des EVB-IT Systemlieferungsvertrags.
ja
optionale Bestandteile siehe im Entwurf des EVB-IT Systemlieferungsvertrags; u.a. Ziffer 8.1
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124 GWB (siehe Angebotsbedingungen + Anlage A)
B) Gesamtumsatz: Weisen Sie durch geeignete Unterlagen nach, dass Ihr Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, je mindestens 200.000 Euro beträgt.
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, mit einer aktuellen Gültigkeit vorzulegen.
(siehe hierzu auch Angebotsbedingungen)
A) Anforderungen an die Qualifikation und Berufserfahrung der auftragsumsetzenden Mitarbeiter: Weisen Sie durch geeignete Unterlagen nach, dass die zur Auftragsumsetzung vorgesehenen Mitarbeiter fundierte Praxiserfahrungen in den letzten drei Jahren im Leistungsbereich erworben haben.
C) Referenzen: Reichen Sie zwei in Art und Umfang mit dem Leistungsbereich vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren ein. Eine Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn sich folgenden Aspekte im Referenzprojekt widerspiegeln: Displaywand und Steuerungssoftwarelösung als Gesamtlösung und Referenzvolumen (mind. 100.000 €). Geben Sie für die mögliche Nachprüfung der benannten Unternehmensreferenzen Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) der für das Referenz-projekt auskunftsfähigen Person beim Referenzkunden.
(siehe hierzu auch Angebotsbedingungen)
siehe oben
Das vom Bieter eingereichte Angebot wird unter Anwendung der in der Anlage 1 - Leistungsbeschreibung benannten „A-Kriterien“ einer Überprüfung unterzogen. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit füllt der Bieter die „Anlage 5 - Nachweis Leistungskriterien / Ausschlusskriterien“ aus und reicht diese mit den Angebotsunterlagen ein.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
06.08.2021
09:00
- Deutsch (DE)
31.10.2021
06.08.2021
09:01
38226 Salzgitter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
08.07.2021
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.