Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=395013Regional- oder Kommunalbehörde
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
B 243 OU Holbach und Günzerode Lph. 8 BOL und BÜ
152-0059/21-F-VV-41
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Dienstleistungen
Bauüberwachungs- und Bauoberleitungsleistungen für Straßen- und Brückenbau
Nordhausen (DEG07, NUTS 3)
Holbach und Günzerode
Erbringung der Lph. 8 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß § 43 bis 48 HOAI 2013 und örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen gem. HOAI 2013, Anlage 12 zu § 43 Abs. 5, § 44 Abs. 5 als besondere Leistung der Lph. 8 Bauoberleitung gemäß Leistungsbeschreibung und örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke gem. HOAI 2013, Anlage 13 zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5 als besondere Leistung der Lph. 8 Bauoberleitung gemäß Leistungsbeschreibung.
01.04.2022
30.09.2025
falls die Bauzeit sich durch Unvorhergesehenes verlängert
3
5
siehe III.1) Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Wertungskriterien Auswahlverfahren.
Bei Punktegleichstand wird nach VgV §75 (6) das Losverfahren durchgeführt.
nein
nein
Aktenzeichen: 152-0059/21-F-VV-41
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist, beizubringen.
- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV : Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in
Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. € gegeben ist.
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied nachzuweisen.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz von ≥ 600.000 €/Jahr
(netto) erzielt. Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender
Eignung.
- Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV : Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des
Auftrags verfügt.
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV : Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom
Bewerber vergeben werden sollen.
- zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes
4 Personen gewertet.
Zwischen den Mitarbeitern 1 bis 4 darf keine Personenidentität bestehen.
Mitarbeiter 1: Bauoberleitung
Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
eine Person gewertet.
Die Person muss mindestens die Berufsqualifikation Bauingenieur tragen.
Für diese Person sind max. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2016 ff.) anzugeben, die
in die Wertung eingehen.
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die
> die Bauoberleitung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke nach § 43 und § 47 HOAI
zum Inhalt haben.
Fehlende Referenzprojekte bzw. Referenzprojekte, welche die v. g. Anforderungen nicht erfüllen,
gehen nicht in die Wertung ein.
Mindeststandard an die Referenzprojekte zum Nachweis der Qualifikation der benannten Person
sind folgende Leistungsbestandteile:
Für die benannte Person muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt nachgewiesen werden,
das den folgenden Mindeststandard erfüllt:
> Durchführung der Bauoberleitung von Straßenbauprojekten mit Baukosten ≥ 10 Mio. €
brutto (Grundleistung Bauoberleitung nach § 47 HOAI)
> Durchführung der Bauoberleitung für Brückenbauwerke im Zuge von Straßenbaumaßnahmen
mit lichter Weite ≥ 20 m (Grundleistung Bauoberleitung nach § 43 HOAI)
Die vorbenannten Mindeststandards können in einer oder maximal zwei Referenzen nachgewiesen
werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender
Eignung.
Die projektspezifischen Angaben müssen innerhalb der zwei Referenzen für den Nachweis der Mindeststandards
mit erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein, mindestens jedoch die Hälfte der
Bauzeit aufweisen. Die Bauzeit des Referenzprojektes ist nachzuweisen.
Für die Referenzen ist eine schriftliche Bestätigung des AG´s als Anlage beizufügen.
Mitarbeiter 2 und Mitarbeiter 3: örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen und Erdbau
Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
jeweils eine Person gewertet.
Die Person muss mindestens die Berufsqualifikation Bauingenieur tragen.
Für diese Person sind max. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2016 ff.) anzugeben, die
in die Wertung eingehen.
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die
> die örtliche Bauüberwachung nach § 47 HOAI (in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 13.1
HOAI, besondere Leistung zur Bauoberleitung) im Zuge von Straßenbaumaßnahmen zum
Inhalt haben.
Fehlende Referenzprojekte bzw. Referenzprojekte, welche die v. g. Anforderungen nicht erfüllen,
gehen nicht in die Wertung ein.
Mindeststandard an die Referenzprojekte zum Nachweis der Qualifikation der benannten Person
sind folgende Leistungsbestandteile:
Für die benannte Person muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt nachgewiesen werden,
das den folgenden Mindeststandard erfüllt:
> Durchführung von Bauüberwachungsleistungen (besondere Leistung zur Bauoberleitung
nach § 47 HOAI) für Verkehrsanlagen mit Baukosten ≥ 5 Mio. € brutto
> Straßenbauprojekte mit einer zusammenhängenden Länge ≥ 2.500 m
Die vorbenannten Mindeststandards können in einer oder maximal zwei Referenzen nachgewiesen
werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender
Eignung.
Die projektspezifischen Angaben müssen innerhalb der zwei Referenzen für den Nachweis der Mindeststandards
mit erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein, mindestens jedoch die Hälfte der
Bauzeit aufweisen. Die Bauzeit des Referenzprojektes ist nachzuweisen.
Für die Referenzen ist eine schriftliche Bestätigung des AG´s als Anlage beizufügen.
Mitarbeiter 4: örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
Von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
eine Person gewertet.
Die Person muss mindestens die Berufsqualifikation Bauingenieur tragen.
Für diese Person sind max. 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (2016 ff.) anzugeben, die
in die Wertung eingehen.
Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die
> die örtliche Bauüberwachung (für Ingenieurbauwerke nach § 43 in Verbindung mit Anlage
12 Nummer 12.1 HOAI, besondere Leistung zur Bauoberleitung) für ein Brückenbauwerk
im Zuge von Straßenbaumaßnahmen zum Inhalt haben.
Fehlende Referenzprojekte bzw. Referenzprojekte, welche die v. g. Anforderungen nicht erfüllen,
gehen nicht in die Wertung ein.
Mindeststandard an die Referenzprojekte zum Nachweis der Qualifikation der benannten Person
sind folgende Leistungsbestandteile:
Für die benannte Person muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt nachgewiesen werden,
das den folgenden Mindeststandard erfüllt:
> Durchführung von Bauüberwachungsleistungen (besondere Leistung zur Bauoberleitung
nach § 43 HOAI) für Brückenbauwerke im Zuge von Straßenbaumaßnahmen mit lichter
Weite ≥ 20 m
Die vorbenannten Mindeststandards können in einer oder maximal zwei Referenzen nachgewiesen
werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender
Eignung.
Die projektspezifischen Angaben müssen innerhalb der zwei Referenzen für den Nachweis der Mindeststandards
mit erbracht worden sein.
Die Referenzprojekte müssen nicht zwingend abgeschlossen sein, mindestens jedoch die Hälfte der
Bauzeit aufweisen. Die Bauzeit des Referenzprojektes ist nachzuweisen.
Für die Referenzen ist eine schriftliche Bestätigung des AG´s als Anlage beizufügen.
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgenden durchschnittlichen Personalbestand
aufweisen:
> Anzahl an Ingenieuren oder vergleichbare Berufsausbildung im Bereich Bauoberleitung für
Verkehrsanlagen und/oder Ingenieurbauwerke: 2
> Anzahl an Ingenieuren oder vergleichbare Berufsausbildung im Bereich örtliche Bauüberwachung
für Verkehrsanlagen und/oder Ingenieurbauwerke: 4
Hinweis: Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand
zu kumulieren.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender
Eignung.
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausschreibungssoftware iTWO oder gleichwertig mit Datenschnittstellen von / zu iTWO
- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die
übernommenen Leistungen genügen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§ 75 VgV (2) Ingenieur
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
01.07.2021
10:00
21.09.2021
- Deutsch (DE)
20.12.2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes
(ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere
die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter
grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die
Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu
wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung
zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und
Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7
verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl.
der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen
Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu
entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem
ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch
den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt
(§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
31.05.2021